Es ist jetzt ein gutes Jahr her, da hat die Wildbiologin und Vorsitzende des Vereins "Wildes Bayern", Christine Miller, im Internet zwei Aussagen über den Umgang des Nationalparks Berchtesgaden mit den Gämsen in dem Schutzgebiet veröffentlicht. "Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen (...)", lautete die eine, "der Nationalpark Berchtesgaden erlegt nicht nur fleißig Gams (...), er erlegt sie auch noch am liebsten während der Schonzeit", die andere. Den Chef des Nationalparks, Roland Baier, haben die beiden Aussagen sehr in Rage gebracht. Der Grund: Aus seiner Sicht sind sie schlicht und einfach falsch. Zudem erweckten sie den Eindruck, im Nationalpark würden gravierende Verstöße gegen das Jagdgesetz begangen und zwar unter seiner Verantwortung.
Deshalb nahm Baier die Aussagen nicht hin: Der Nationalpark-Chef hat den Verein "Wildes Bayern" und dessen Vorsitzende Miller postwendend abgemahnt und aufgefordert, diese zu unterlassen. Inzwischen hat der Nationalpark-Chef drei Mal vor Gericht recht bekommen - zuletzt erneut vor dem Landgericht Traunstein. Aber Miller gibt nicht auf. "Wir haben bereits Berufung eingelegt", sagt sie. "Für uns steht nach wie vor außer Zweifel, dass der Leiter des Nationalparks dem Verein Wildes Bayern keinen Maulkorb verpassen kann." Für Baier indes ist der Richterspruch eine große Genugtuung. Zeige er doch einmal mehr, "dass man sich als Behördenleiter erfolgreich gegen ehrverletzende Äußerungen wehren kann". Er wirft dem Verein "Wildes Bayern" vor, "trotz wiederholter Belehrung von Gerichten uneinsichtig an den unwahren und rechtswidrigen Behauptungen festzuhalten."
Was sich anhört wie eine Lokalposse im Südostzipfel von Oberbayern, wird in der Wald- und der Jagdszene des Freistaats bis hinauf in die Ministerien in München sehr genau beobachtet. Das liegt daran, dass es in dem Streit im Grunde genommen um die Bergwälder und deren Gedeihen geht. Wie andere Wildtiere fressen Gämsen sehr gerne die Triebe von jungen Tannen und Buchen. Gerade in nahrungsarmen Wintern richten sie deshalb große Schäden in den Bergwäldern an. Miller wirft vor allem den Förstern in den staatlichen Wäldern vor, viel zu viele Gämsen zu schießen, damit junge Bäume dort möglichst gut gedeihen.
Der Jagdverband sieht "instabile Bestände"
Mit dieser Sicht ist die Wildbiologin nicht alleine. Zahlreiche Jäger bis an die Spitze des Bayerischen Jagdverbands (BJV) hinauf teilen ihre Überzeugung, dass es schlecht steht um die Gämsen in Bayern. "Katastrophale Verhältnisse", "überjagt" und "instabile Bestände" lauten die Formulierungen in dem Streit, bisweilen wird sogar von "Ausrottung" gesprochen. Der BJV lässt aktuell sogar eine Sympathiekampagne für die Gämsen mit dem Extrembergsteiger Thomas Huber laufen. "Es ist fünf nach zwölf" für die Gams, hat er zu ihrem Start wissen lassen. Inzwischen hat freilich ein aufwendiges Forschungsprojekt an der renommierten Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft keine Anhaltspunkte ergeben, dass es tatsächlich so schlecht um die Gämsen steht, wie manch einer befürchtet.
Eine besondere Rolle in dem Streit spielt die sogenannte Aufhebung der Schonzeit. Gämsen dürfen nur zwischen 1. August und 15. Dezember gejagt werden, die übrige Zeit des Jahres herrscht Jagdruhe, also Schonzeit für die Art. Eine Ausnahme gibt es nur in einigen besonders empfindlichen Bergwäldern. Um sie vor Fressschäden durch die Tiere zu bewahren, gibt es dort keine Schonzeit. Die Regelung betrifft knapp zehn Prozent der bayerischen Bergwälder, unter ihnen sind auch einige wenige im Norden des Nationalparks Berchtesgaden. Die Jagd in der Schonzeit, wie sie der Verein "Wildes Bayern" und seine Chefin Miller in dem Blog dem Nationalpark Berchtesgaden unterstellen, ist freilich etwas ganz anderes als die Jagd, in einem Wald, in dem keine Schonzeit gilt. Während Erstere verboten und illegal ist, ist Letztere im Jagdgesetz vorgesehen und erlaubt.
Nationalpark-Chef Baier nimmt für sich und seine Mannschaft in Anspruch, sich bei der Jagd im Nationalpark strikt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Deshalb reagierte er sehr allergisch darauf, als ihm der Verein "Wildes Bayern" und dessen Vorsitzende Miller in dem Blog eine Jagd auf Gämsen in der Schonzeit unterstellten. Die Gerichte teilten seine Auffassung, sowohl in den beiden einstweiligen Verfügungsverfahren bisher als auch jetzt im ersten Endurteil. "Es liegen unwahre Tatsachenbehauptungen vor", heißt es klipp und klar in dem Richterspruch. Sie verletzten den Nationalpark-Chef in seinen Persönlichkeitsrechten, Baier brauche sie nicht hinzunehmen. Deshalb hat das Gericht dem Verein "Wildes Bayern" und dessen Vorsitzender Miller die beiden Aussagen abermals verboten.