Bayreuth:"Das war vielleicht eine Überbemutterung, aber keine Vernachlässigung"

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  • Vor eineinhalb Jahren wurde die Polizei auf ein Ehepaar in Hollfeld aufmerksam, welches ihren Sohn vermeintlich im Haus eingesperrt haben soll.
  • Noch immer ist unklar, ob es zu Anklage kommt.
  • Die Anwältin der Eltern sagt, der Sohn habe das Haus gar nicht verlassen wollen.

Von Olaf Przybilla, Bayreuth

Es ist nicht gewöhnlich in Strafverfahren, dass Zeugen in der Öffentlichkeit namentlich genannt werden. Beim Zeugen Matthias Stöcker ist das anders, ohne ihn gäbe es das Verfahren um ein Elternpaar, das seinen Sohn angeblich über Jahre isoliert gehalten haben soll, gar nicht. Weil sich Polizei und Staatsanwaltschaft lange äußerst bedeckt hielten in der Sache, war Stöcker für Medien zunächst der Hauptansprechpartner in dem Fall.

Er war es, der als Freizeitkletterer in einem Ortsteil von Hollfeld in der Fränkischen Schweiz immer wieder die Geschichten über ein vermeintliches Dorf-Phantom gehört hatte, von dem wohl alle im Ort zumindest bruchstückhaft wussten, und von dem der ortsfremde Stöcker immer wieder Andeutungen zu hören bekam. Bis er zur Polizei ging. Die Geschichte vom plötzlich entdeckten Unbekannten aus Oberfranken machte vor 17 Monaten international Schlagzeilen: Gibt es da einen zweiten Fall Fritzl?

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Schon der Name des rechtskräftig verurteilten Straftäters aus Österreich bringt die Anwältin Doris Benker-Roth in Rage. Genau das ist die Assoziation, sagt sie, die in den Köpfen der Leute entstehe, wenn vom "gefangen gehaltenen Dorf-Phantom" die Rede sei. Freiheitsberaubung? "Völligen Unfug", nennt die Anwältin das. Nicht mal eine Vernachlässigung des vermeintlich Geschädigten, der heute Mitte 40 ist, will sie gelten lassen: "Das war vielleicht eine Überbemutterung, aber keine Vernachlässigung." Schon allein aus der Dauer, die vonnöten war, bis eine Anklageschrift vorlag, lasse sich ableiten, dass die Dinge ganz und gar nicht so klar lägen, wie sie gelegentlich gemacht worden seien.

In der Tat gibt es knapp anderthalb Jahre, nachdem der Sohn des Paares aus dem Haus geholt worden ist, zwar eine Anklageschrift. Ob die Anklage aber zugelassen wird, darüber hat das zuständige Amtsgericht Bayreuth noch nicht entschieden. Wobei die Zuweisung zum Amtsgericht schon als Indiz dafür gewertet werden kann, dass eine etwaige Strafe geringer ausfallen könnte, als das viele in dem spektakulären Fall womöglich erwarten.

Zur Last gelegt wird dem Elternpaar gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung und Körperverletzung durch Unterlassen. Dem Sohn des Paares sei "eine ausreichende ärztliche Versorgung und Pflege nicht zugekommen", erläutert der Leitende Oberstaatsanwalt in Bayreuth, Herbert Potzel. Auch habe der Mann mindestens im Zeitraum zwischen 2015 und 2016 "keine Möglichkeit gehabt, das Haus zu verlassen". Er sei dabei eingesperrt gewesen in einem Anbau. Überdies habe der Mann schon seit 2010 dem Grundsatz nach das Haus nicht verlassen können. Nachdem der Zeuge Stöcker die Polizei verständigt hatte, war der Sohn des Paares zunächst in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht worden. Inzwischen lebt er außerhalb, in einer Wohngruppe.

Eingesperrt? Der vermeintlich Eingesperrte habe gar nicht aus dem Haus gewollt, sagt Anwältin Benker-Roth, die die angeschuldigte Mutter vertritt. Auch die These, dass kaum einer im Ort den angeblich Unbekannten gekannt habe, hält sie für lachhaft: "Er konnte im Garten spielen, er konnte Hasen füttern und die Blumen gießen." Die Anklage wegen Freiheitsberaubung könne man schon insofern nicht nachvollziehen: "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen." Eine Entscheidung des Amtsgerichts, ob es zum Prozess kommt, wird nicht vor April erwartet.

Der Zeuge Stöcker hatte der SZ 2016 gesagt, er habe den Eindruck gehabt, die Leute im Ort, die ihm von dem geheimnisvollen Mann erzählten, hätten sich vieles auch "von der Seele reden" wollen. Sie hätten Jahre mit Fragen gelebt. Und wohl irgendwann beschlossen: "Jetzt wecken wir keine schlafenden Hunde mehr." Bis ein Kletterer in den Ort kam.

© SZ vom 21.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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