Amtsgericht Würzburg:Haftstrafe für Brandanschlag auf Auto von Lokalpolitiker

Auf das Auto des Kitzinger Kommunalpolitikers Uwe Hartmann wurde im Februar 2022 ein Brandanschlag verübt. Auch die Fassade seines Wohnhauses wurde in Mitleidenschaft gezogen. (Foto: Uwe Hartmann)

Drei Jahre muss der Angeklagte, der sich im Umfeld der "Querdenken"-Szene bewegt haben soll, wegen vorsätzlicher Brandstiftung ins Gefängnis. Das Gericht spricht ihn aber auch wegen anderer Delikte schuldig.

Weil er das Auto eines unterfränkischen Lokalpolitikers in Kitzingen im Brand gesteckt hat, ist ein 31-Jähriger vor dem Amtsgericht Würzburg zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann am Mittwoch unter anderem der vorsätzlichen Brandstiftung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Abend mitteilte.

Der Mann soll laut Anklage das Auto eines Kitzinger Stadtrats am 4. Februar 2022 nachts in Brand gesetzt haben, um dem Lokalpolitiker einen Denkzettel zu verpassen. Der 31-Jährige soll sich laut Gerichtsangaben um den Jahreswechsel 2021/2022 im Umfeld der "Querdenken"-Bewegung bewegt haben und bis Februar 2022 auch Mitglied der Bayernpartei gewesen sein. Mit der Amtsführung seines Parteikollegen und dessen Äußerungen zur allgemeinen Corona-Impfpflicht soll der Angeklagte nicht einverstanden gewesen sein. Nach Auffassung des Angeklagten hatte sich der Politiker damit gegen die Parteilinie und gegen "Querdenken"-Proteste positioniert.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Mit Benzin und Grillanzünder soll der 31-Jährige deshalb das Auto des Stadtrats in Brand gesetzt haben. Das Feuer griff von dem Wagen auf ein angrenzendes Haus über, in dem der Mann und seine Frau zu dieser Zeit schliefen. Auch die Regionalgeschäftsstelle der Bayernpartei in Kitzingen habe sich in dem Haus befunden. Das Auto brannte vollständig aus, am Haus wurden Fensterläden und Fenster durch das Feuer beschädigt.

Die Anklage lautete auf vorsätzliche Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung. Zudem warf die Anklage dem Mann verbotenen Waffenbesitz sowie Besitz kinderpornografischer Inhalte vor. In seiner Wohnung hatte die Polizei ein Butterflymesser und auf Datenträgern Hunderte Dateien mit entsprechenden Inhalten gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMedizingeschichte
:Wie Lepra-Kranke im Mittelalter in Bayern lebten

Einst gab es 220 sogenannte Siechenhäuser im Freistaat. Waren das gefängnisartige Orte der Ausgrenzung? Oder eher Hospize für privilegierte Patienten? Eine Spurensuche in Franken.

Von Max Weinhold

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: