Im Traunsteiner Schadenersatzprozess gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. sowie einen früheren katholischen Pfarrer und die Erzdiözese München und Freising gibt das Landgericht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Dieses soll klären, inwieweit der sexuelle Missbrauch durch den damaligen Pfarrer von Garching an der Alz Ursache war für die spätere psychische Erkrankung und für die Drogen- und Alkoholabhängigkeit des Klägers.
Dieser verlangt vom Erzbistum München mindestens 300 000 Euro Schadenersatz für einen Mitte der 1990er-Jahre als Ministrant erlitten Missbrauch. Die Kirchenoberen hatten den ursprünglich aus dem Bistum Essen kommenden Pfarrer auch als überführten und verurteilten Missbrauchstäter weiterhin in der Seelsorge eingesetzt und nach Garching geschickt. Wie das Landgericht am Freitag ebenfalls beschlossen und bekannt gegeben hat, soll der Kläger beim nächsten Verhandlungstermin am 12. September auch selbst angehört werden.
Am ersten Verhandlungstag im Juni hatte auch der Anwalt des Erzbistums von einem grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung gesprochen. Offen ist jedoch die Höhe der Summe. Das Verfahren gegen den früheren Papst Benedikt XVI. hat das Landgericht nach dessen Tod Ende vergangenen Jahres abgetrennt, weil bisher keine Erben ermittelt werden konnte, gegen die sich auch etwaige Schadersatzansprüche richten müssten. Benedikt war unter anderem in seiner Zeit als der Leiter Glaubenskongregation in Rom mit dem Fall des Pfarrers befasst.