Wirtschaft in Bayern:Rückzahlungsfrist bei Corona-Soforthilfe verlängert

Corona-Soforthilfe konnte man nicht nur mit Papierformularen beantragen, sondern auch online. (Foto: Robert Michael/dpa)

Das Rückmeldeverfahren läuft laut Wirtschaftsministerium nicht bis Ende Juni, sondern bis Ende Dezember.

Es gibt einen Aufschub für all jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die einst Corona-Soforthilfe erhalten haben und sie nun womöglich zurückzahlen müssen: Die Frist für das Rückmeldeverfahren wurde verlängert, von Ende Juni auf 31. Dezember 2023. So ist es auf der Website des bayerischen Wirtschaftsministerium zu lesen.

Auch Gewerkschaften und Verbände meldeten in den vergangenen Tagen eine Verlängerung. Dem Mittelstandsverband BVMW genügt dies jedoch nicht, er fordert vielmehr einen kompletten Stopp des Rückmeldeverfahrens, bis alle Rechtsunsicherheiten beseitigt seien. Unterstützung hierfür erhielt er zuletzt von den Grünen und der FDP. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) habe die Prüfung selbst veranlasst, nur um anschließend wieder dem Bund die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben, wird etwa der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Albert Duin, in einer Verbandsmitteilung zitiert: "Es ist inakzeptabel, dass die bayerische Wirtschaft für politische Spielchen herhalten muss."

Die Corona-Soforthilfen sollten im Frühjahr 2020 Betrieben helfen, die wegen der Pandemie schließen mussten. Seit Herbst 2022 müssen sie nachweisen, das Geld zu Recht erhalten zu haben.

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