Staatsregierung bleibt hart:Streit um Corona-Infektionen

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Freistaat erkennt Ansteckungen bei Polizisten nach wie vor nicht als Dienstunfall an. Ein anders lautendes Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Britta Schultejans/dpa, München

Der Freistaat erkennt Corona-Erkrankungen von Polizisten weiterhin nicht als Dienstunfall an. "Nach unserem Kenntnisstand wurden seitens des Landesamts für Finanzen bisher keine Corona-Erkrankungen als Dienstunfall anerkannt", teilte ein Sprecher des für die Polizei zuständigen bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2021, wonach die Corona-Erkrankung eines Polizeibeamten in dem konkreten Fall als Dienstunfall anzuerkennen ist, ist bislang noch nicht rechtskräftig.

Der betroffene Neu-Ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrgang bei der Bereitschaftspolizei im oberbayerischen Eichstätt. Nach diesem Lehrgang seien bei 19 von 21 Polizisten, die an ihm teilgenommen hatten, Corona-Infektionen festgestellt worden, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg. Bei Dienstunfällen steht Beamten eine spezielle Unfallfürsorge seitens des Freistaats zu. Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen die Polizisten im Fall von Corona allerdings nachweisen, dass sie sich im Dienst und nicht privat angesteckt haben.

Dieser Nachweis ist für die Beamten häufig schwierig. Im Fall des Polizisten aus Neu-Ulm ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass eine private Infektion aber ausgeschlossen werden könne. Der Grund: Der Beamte sei ununterbrochen bei der Schulung gewesen, erklärten die Richter. Der Mann habe während Lehrgangs sogar bei der Bereitschaftspolizei in Eichstätt übernachtet.

Schon mehr als 4600 Polizeibeamte haben sich angesteckt

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich nach Angaben des Innenministeriums inzwischen schon mehr als 4600 Polizeibeamte mit dem Coronavirus infiziert. Das sind mehr als dreimal so viele wie zu Beginn des Jahres 2021. Damals gab das Innenministerium die Zahl der infizierten Polizisten mit rund 1400 an. Mit Stand 20. Dezember 2021 meldete das Ministerium 288 akute Infektionen bei der bayerischen Polizei. Zusätzlich befanden sich zu dem Zeitpunkt 128 Polizisten in Quarantäne. Mehr als 4300 Beschäftigte bei der bayerischen Polizei galten als genesen.

Nach Angaben des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) stellten bislang ungefähr 100 Polizeibeamtinnen und -beamte nach einer Covid-Erkrankung Dienstunfallanträge. Das Landesamt für Finanzen habe aber sämtliche Anträge abgelehnt. Das Finanzministerium begründet seine ablehnende Haltung beispielsweise damit, dass Ort und Zeitpunkt der Ansteckung nicht genau nachvollziehbar seien oder die Infektion nicht "über das allgemeine Ansteckungsrisiko hinaus in besonderer Weise durch die Dienstausübung verursacht" worden sei.

Inzwischen klagt auch ein Lehrer gegen den Freistaat

Mehrere Polizisten im Freistaat haben inzwischen gegen die Ablehnung geklagt. Bei den bayerischen Verwaltungsgerichten sind nach Angaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München derzeit elf Verfahren zu Corona-Infektionen und Dienstunfällen anhängig, von denen neun Polizistinnen und Polizisten betreffen. Ein Fall - der aus Augsburg - ist inzwischen in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof gelandet. Doch nicht nur Polizisten verlangen derzeit vom Freistaat eine Anerkennung ihrer Corona-Erkrankungen als Dienstunfall. Am Verwaltungsgerichtshof ist inzwischen auch die entsprechende Klage eines Lehrers aus Unterfranken in zweiter Instanz anhängig, wie ein Sprecher erklärte.

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