Anträge auf Rückforderung:Bisher nur neun Corona-Bußgelder in Bayern zurückbezahlt

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Im März 2020 kontrollierten Polizisten während des ersten Corona-Lockdowns Ausflügler. Bei Verstößen gegen die damals gültigen Auflagen wurden Strafgelder fällig, mit denen vielerorts die Gemeindeverwaltungen noch heute beschäftigt sind. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Nicht mal zum Spazieren allein vor die Tür - solche Einschränkungen zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern waren laut einer Gerichtsentscheidung zu streng. Wer wegen Verstößen zahlen musste, kann sein Geld zurückfordern. Doch viele Anträge werden abgelehnt.

Von 348 Anträgen auf Rückzahlung von Corona-Bußgeldern in Bayern waren bisher nur neun erfolgreich. Wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden bis 2. Mai 142 Anträge abgelehnt. Der Rest sei noch in Bearbeitung.

Dass so viele Anträge abgelehnt worden seien, liege vor allem daran, dass Menschen nur dann die Bußgelder zurückerhalten, wenn sie während des ersten Corona-Lockdowns zum Beispiel zum Spazierengehen allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts die Wohnung verlassen hatten und dafür belangt wurden. Die entsprechenden Regeln in den Ausgangsbeschränkungen vom 1. bis 19. April 2020 in Bayern hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für unverhältnismäßig und unwirksam erklärt.

Wer Menschen aus anderen Haushalten traf, war nicht im Recht

In diesem Zeitraum waren bayernweit rund 22 000 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt worden - aber nur ein kleiner Teil davon, weil die Betroffenen ihre Wohnung verließen, "um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen", wie es das Gesundheitsministerium formuliert. Wer zum Beispiel Menschen aus anderen Haushalten traf und deshalb Bußgelder zahlen musste, kann nicht auf eine Rückzahlung hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Regel nicht beanstandet.

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Ob in den neun bewilligten Fällen das Geld schon bei den Betroffenen angekommen ist, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Dafür seien die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. "Wir gehen davon aus, dass die Rückzahlung zügig erfolgt", sagte der Sprecher. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, man habe das Verfahren zur Rückzahlung "so bürgerfreundlich und einfach wie möglich gestaltet". Betroffene müssten nur ein formloses Schreiben, zum Beispiel eine E-Mail, an das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung schicken und eine Kopie des Bußgeld-Bescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung beifügen.

Dennoch geht das Gesundheitsministerium nicht davon aus, dass noch deutlich mehr Bayern Corona-Bußgelder zurückfordern werden. "Betroffene können bereits seit rund zwei Monaten Anträge stellen", sagte der Ministeriumssprecher. Die Zahl der Anträge halte sich aber bislang "in einem überschaubaren Rahmen". Es gebe aktuell keine Anhaltspunkte, "dass sich dies in absehbarer Zeit wesentlich ändern könnte".

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