Andechs:Mieter müssen Exkremente von Fledermäusen auf dem Land hinnehmen

Eine junge Fledermaus im Anflug. (Foto: Franz Christoph Robiller/IMAGO/imagebroker)

Weil immer wieder Kot und Urin der Tiere auf ihrer Terrasse lag, wollten die Kläger nicht die volle Miete zahlen. Doch das Gericht sah das gänzlich anders.

Durch Fledermäuse verursachter Schmutz berechtigt nicht zur Minderung der Miete. Eine entsprechende Klage hatte vor dem Amtsgericht Starnberg keinen Erfolg. Die Mieter einer Wohnung im oberbayerischen Andechs beschwerten sich über ein Fledermausquartier im Dach, aus dem Kot und Urin auf ihre Terrasse herabfiel, wie ein Justizsprecher am Montag schilderte. Die Mieter verlangten die Beseitigung des Quartiers und Mietminderung.

Tiere in ländlichen Gegenden seien "ortsübliche Einwirkungen", die hinzunehmen seien, stellte das Gericht jedoch fest. Eine Minderung der Wohnqualität liege erst bei erheblicher Vermehrung oder Züchtung der Tiere vor. Zeugenaussagen und eine Sachverständige bestätigten zudem, dass keine große Fledermauspopulation im Dach vorhanden war. Ein Verschluss des Quartiers war aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres zulässig. Auch eine Gesundheitsgefährdung konnte nicht nachgewiesen werden. Das Gericht sah daher die Voraussetzung eines Mietmangels als nicht erfüllt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusFriedhof der SS-Leute
:Das große Verschweigen

Jedes Jahr gedenken Politiker am Soldatenfriedhof Hofkirchen der Opfer des Zweiten Weltkriegs - dabei liegen dort auch 369 SS-Mitglieder. Einer von ihnen: der Sturmscharführer Karl Jochum. Ein Mann, der für den Betrieb des KZ Dachau entscheidend war, wie SZ-Recherchen nun zeigen.

Von Patrick Wehner

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: