Der frühere Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach soll für die Vermittlung eines Immobiliengeschäfts während seiner Amtszeit eine rechtswidrige Provision kassiert haben. Am Montag begann in Würzburg der Prozess wegen Vorteilsannahme im Amt und Steuerhinterziehung gegen den 56-Jährigen.
Beim millionenschweren Verkauf des leerstehenden Kurhotels Fürstenhof von der Arbeiterwohlfahrt (Awo) an eine Schweizer Firma habe Laudenbach 434 000 Euro erhalten, sagte Staatsanwältin Tanja Zechnall. Außerdem soll der frühere Kriminaldirektor dem Fiskus rund 317 000 Euro Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer vorenthalten haben.
Laudenbach äußerte sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen, er will aber am zweiten Verhandlungstag eine Stellungnahme abgeben. "Die Verteidigung hat erhebliche Zweifel, ob sich der Vorwurf der Vorteilsannahme weiter halten lassen wird", sagte sein Anwalt Michael Schulze. Die Steuerhinterziehung habe sein Mandant zugegeben, aber: "Wir werden uns sicher über die Höhe zu unterhalten haben."
800 000 Euro Maklerprovision
Der parteilose Laudenbach war von 2002 bis 2008 auf CSU-Ticket Oberbürgermeister der Kurstadt. Nachdem die Awo sich jahrelang erfolglos um den Verkauf des Hotels und eines Nachbargebäudes bemüht hatte, stellte der Stadtchef den Kontakt zu russischen Investoren her. Sie kauften die Objekte 2008 über die Schweizer Firma, die dort ein Luxus-Hotel-Resort schaffen will. Den Deal feierte das Rathaus als Erfolg der "Auslandsaktivitäten des OBs".
Nach Darstellung der Ermittler sicherte die Awo dabei zu, einer Firma im Karibik-Staat Belize eine angebliche Maklerprovision von 800 000 Euro zu zahlen. Mit deren Eigentümer habe der Oberbürgermeister sich zuvor abgesprochen: Das Geld ging auf ein Konto in Zypern, mehr als die Hälfte soll dann in mehreren Tranchen an Laudenbach geflossen sein - meist über eine österreichische Bank. Ziel sei es gewesen, die Zuwendungen zu verschleiern, sagte Staatsanwältin Zechnall.
Laudenbach habe den Kontakt als Oberbürgermeister vermittelt und dafür kein Geld annehmen dürfen. Verteidiger Schulze hatte im Vorfeld mehrfach kritisiert, dass Laudenbach weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, obwohl der anfangs geäußerte Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche nicht mehr im Raum steht. Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt.