Katholische Kirche:Ex-Mitarbeiter von Knabenchor wegen heimlicher Filmaufnahmen angeklagt

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Der Dom in Augsburg. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Dem Mann wird vorgeworfen, Kinder und Jugendliche der Augsburger Domsingknaben unter anderem heimlich auf der Toilette und beim Duschen gefilmt zu haben. Anlass für die Ermittlungen ist laut Staatsanwaltschaft ein Hinweis aus dem Ausland gewesen.

Ein früherer Mitarbeiter der Augsburger Domsingknaben ist wegen heimlicher Filmaufnahmen von Mitgliedern des Chors und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt worden. Der Mann soll Kinder und Jugendliche heimlich beim Duschen und in Toiletten gefilmt haben, wie die Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Mittwoch mitteilte. Die Anklage lautet auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Zudem wird dem Mann, der den Angaben nach mittlerweile in Dresden lebt, der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen.

Der Beschuldigte war von 2017 bis 2020 als Hilfskraft bei den Augsburger Domsingknaben tätig. Die Ermittlungen gegen ihn kamen den Angaben zufolge nach einem Hinweis aus dem Ausland zu möglichen kinderpornografischen Inhalten in Gang. Als Ermittler im September 2020 die ehemalige Wohnung des Mannes in Augsburg durchsuchten, fanden sie demnach mehrere zum Teil verschlüsselte Geräte mit kinderpornografischen Bildern darauf. Den Ermittlern zufolge soll der Mann zwischen 2018 und 2020 männliche Kinder und Jugendliche des Chors vorwiegend in Duschen oder Toiletten - zum Teil auch in seiner damaligen Wohnung - gefilmt haben.

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In neun Fällen konnten demnach die Betroffenen sowie Ort und Zeitpunkt der Aufnahmen identifiziert werden. In einem Fall habe sich durch die Aussage eines Betroffenen auch der Verdacht ergeben, dass der Angeklagte im Jahr 2017 in einer Wohnung in München einen 13-Jährigen sexuell missbraucht habe. Anhaltspunkte für weitere Sexualstraftaten gibt es demnach nicht. In Bezug auf die Filmaufnahmen ist ein Teil der mutmaßlichen Taten bereits verjährt oder ließ sich zeitlich nicht genau eingrenzen. Über die Zulassung der Anklage hat nun das Amtsgericht Augsburg zu entscheiden. Da der Angeklagte während der mutmaßlichen Taten zum Teil noch keine 21 Jahre alt war, soll ein möglicher Prozess vor dem Jugendschöffengericht verhandelt werden.

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