Die Menschen in den getroffenen Autos waren auf dem Weg zur Arbeit, ins Krankenhaus. Einer wollte zur Baustelle eines Hauses, andere zum Shoppen, sich einen schönen Tag machen. So erzählt es die Nebenklagevertreterin. Ihr Mandant trug Schnittverletzungen davon, als ein Stein seine Windschutzscheibe durchschlug und das Glas splitterte. Ein klein wenig höher, und der Stein hätte das Stoffdach des Wagens durchlöchern und den Fahrer am Kopf treffen können. "Einem vernünftig denkenden Menschen muss klar sein, dass solche Dinge eintreten können." Der Angeklagte, der bereits vor dem Hauptverfahren zugegeben hatte, während der Fahrt Steine aus dem Führerhaus seines Lastwagens geworfen zu haben, habe zwei Kinder, sei immer seinem Job nachgekommen, sagt die Anwältin. "Umso unverständlicher ist das alles."
Unverständlich, darauf können sich alle Prozessbeteiligten einigen, sind die Taten des 50-Jährigen tatsächlich. Monatelang zwischen Juni 2022 und Februar 2023 warf der Mann Steine auf entgegenkommende Autos, auf den Bundesstraßen rund um Augsburg. Bei der Bewertung der Tat sind sich Anklage und Verteidigung allerdings uneinig. Der Staatsanwalt geht von versuchtem Mord aus, der Verteidiger von versuchter gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und verurteilte den Lastwagenfahrer zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

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"Es tut mir ehrlich leid, ich entschuldige mich", sagt der Angeklagte in seinem Schlusswort. Seine Reue und Schuldeinsicht hebt auch der Staatsanwalt hervor, solch ein ehrliches Geständnis sei in Schwurgerichtsprozessen äußerst selten. Das war es dann aber schon an Argumenten, die er dem Angeklagten zugutehalten wollte. Mehr als 50 Fälle glaubt die Polizei dem Mann anlasten zu können, zwölf landeten schließlich vor Gericht, zehn davon angeklagt als versuchter Mord - die anderen Fälle fielen unter den Tisch, sie hätten beim Strafmaß kaum einen Unterschied gemacht.
Die Steine, führt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus, hätten 68, 89, einmal sogar 97 Gramm gewogen. Zunächst hatte der Angeklagte angegeben, Apfelbutzen oder Bananenschalen, dann Kieselsteine aus dem Fenster geworfen zu haben. Ihm sei schlicht langweilig gewesen, er habe sich in einer Lebensphase befunden, in der es ihm nicht gut ging. Lange Arbeitsschichten habe er gehabt mit seinem Lastwagen, bis zu 500 Kilometer sei er täglich gefahren. Dass aus den kleinen Kieselsteinen größere Steine wurden, dass er sie aus dem Fenster auf den Gegenverkehr geworfen habe, habe ihm "Erleichterung" verschafft.
Walnussgroß sollen die Steine laut Vorsitzendem Richter gewesen sein. Einige Sachverständige kamen zu Wort in dem Prozess, letztlich warf der 50-Jährige die meisten Steine auf Strecken mit einem Tempolimit von 120. Da die Geschwindigkeit der entgegen kommenden, getroffenen Autos addiert werden muss, ergibt sich also mindestens eine Aufprallgeschwindigkeit 200 km/h auf die Windschutzscheiben der Autos. Der Staatsanwalt sieht es so: Die Fahrer hätten vom Stein getroffen und so getötet werden oder sie hätten durch den Schock eines plötzlichen Treffers das Steuer verreißen und einen tödlichen Unfall verursachen können.
Er habe tödliche Kollisionen in Kauf genommen
Der Angeklagte, argumentiert er, habe nicht in der Absicht gehandelt, zu töten. Aber er habe von ihm selbst so bezeichnete "katastrophale Folgen" und damit tödliche Kollisionen in Kauf genommen. Es sei reines Glück, dass nicht mehr passiert sei. Der Staatsanwalt sieht zwei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke, keines der Opfer habe mit einem Stein rechnen können, der gegen die Windschutzscheibe geschleudert wird. Und niedrige Beweggründe, weil er von "Langeweile" als Motiv für seine Taten gesprochen hat.
Der Verteidiger führt aus, dass sein Mandant eben nicht ins Kalkül gezogen habe, dass jemand zu Tode kommen könnte. "Katastrophale Folgen", das bedeute für ihn Unfälle mit schwerwiegenden Folgen. Und selbst die Sachverständigen hätten deutlich gemacht, dass es bei Tempo 120 eine Verkettung unglücklicher Zustände gebraucht hätte, dass jemand durch einen Stein, der gegen die Windschutzscheibe schlägt, zu Tode kommt. Er fordert deshalb eine Freiheitsstrafe von vier Jahren statt fünf wie der Staatsanwalt und die Nebenklage.
Der Angeklagte, so sieht es auch das Gericht, habe mit "einem gerüttelt Maß an Gedankenlosigkeit" gehandelt und billigend einen Unfall mit Personenschaden in Kauf genommen. Da ein Treffer mit einem der Steine nur durch eine Verkettung unglücklicher Umstände tödlich verlaufen wäre, kommt eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus Sicht des Gerichts nicht in Betracht. Der Richter betont, dass bei der Vielzahl der Taten auch ausnahmslos alle Treffer glimpflich verlaufen seien. "Das zeigt, dass ein tödlicher Ausgang zwar möglich, aber unwahrscheinlich war." Dass der Täter überhaupt ausfindig gemacht wurde, sei dem Fleiß der Ermittler von der Kriminalpolizei zu verdanken - trotz weniger Anhaltspunkte haben sie den Mann schließlich gefunden, letztlich mithilfe von Dashcam-Aufnahmen.

