Aschaffenburg:Zweiter Gutachter soll Fragen klären

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Prozess um Mord vor 40 Jahren zieht sich bis in den April

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Christiane J. vor 40 Jahren soll jetzt ein zweiter zahnmedizinischer Sachverständiger die aufgeworfenen Fragen klären. Am elften Verhandlungstag beauftragte die Zweite Große Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg einen Experten vom rechtsmedizinischen Institut in Duisburg mit einem weiteren Gutachten. In den für das Verfahren relevanten Fragen gelte der Mediziner als eine, wenn nicht gar als die Koryphäe auf seinem Gebiet, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Gutachter hat sich als Fachmann für forensische Biss-Spur-Analysen einen Ruf erworben. Die Analyse einer solchen Biss-Spur am leblosen Körper der 15-Jährigen gilt als ein entscheidendes Beweismittel in diesem Indizienprozess.

Der neue Sachverständige soll laut Gericht sein Gutachten "vollständig ergebnisoffen" erstatten und dabei auch prüfen, ob "der Angeklagte als Verursacher der Bissspur am Opfer in Betracht" komme - "oder ob dieser als Spurverursacher sogar gänzlich ausgeschlossen werden" könnte. Sollte der Gutachter den Angeklagten als Täter ausschließen, wäre dies wohl die denkbar spektakulärste Wende in diesem ehedem schon außergewöhnlichen Mordprozess.

In diesem schien zunächst alles auf den angeklagten 57-Jährigen als Täter hinzudeuten, nachdem sich eine erste zahnmedizinische Sachverständige von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf festgelegt hatte, dass die an der Brust der 15-Jährigen dokumentierte Biss-Spur aus dem Dezember 1979 vom Gebiss des Angeklagten, einem ehemaligen Nachbarn der Jugendlichen, stamme. Nachdem die Sachverständige, die ebenfalls als Koryphäe auf ihrem Gebiet gilt, ihr Gutachten vor Gericht erstattet hatte, überprüften die Richter aber wesentliche Feststellungen von ihr. Dabei sei man auf zahlreiche Widersprüche gestoßen - welche die Sachverständige bei einer zweiten Vorladung vor Gericht nicht habe entkräften können.

Daraufhin hat das Gericht nun entschieden, einen weiteren Gutachter hinzuzuziehen - und hat damit einen eigenen Beschluss revidiert. Die Verteidigung hatte bereits zu Prozessbeginn darauf gedrängt, nicht zuletzt angesichts der Komplexität der Materie ein zweites Gutachten einzuholen. Dies hatte das Gericht abgelehnt. Eines ist jetzt bereits klar: Der Prozess wird deutlich länger als zunächst geplant. Das Gutachten das zweiten Sachverständigen wird im April erwartet.

© SZ vom 18.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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