Aschaffenburg:Indizienprozess am Untermain

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Kann ein Mord vor 40 Jahren aufgeklärt werden? Schwierig

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Mehr als 40 Jahre lang haben die Aschaffenburger gewartet, dass in den Fall Christiane J. Bewegung kommt. Die 15-Jährige war im Dezember 1979, fünf Tage vor Heiligabend, von einem Aufseher der Gartenverwaltung leblos im Aschaffenburger Schlosspark aufgefunden worden, offenbar ermordet. Seit Mittwoch muss sich ein heute 57-Jähriger wegen Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Weil er zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das aber, was Justizsprecher Ingo Krist aus dem Gerichtssaal mitteilt, lässt nach der ersten Verhandlungswoche einen ersten Schluss durchaus zu: Dass der Angeklagte am Ende schuldig gesprochen wird, darf wohl keineswegs als sicher angenommen werden.

So hat ein Kriminalbeamter vorgetragen, dass der Angeklagte von den Ermittlern nach dem Mordfall 1979 zunächst als "Beschuldigter Nummer Eins" eingeordnet wurde. Ein Aktenvermerk eines Polizisten habe indes eine Wende eingeleitet. Drei Wochen nach dem Fund der Leiche gab der Beamte an, den damals 17-jährigen Beschuldigten an einem Ort gesehen zu haben, der kaum mit dem unterstellten Tatverlauf in Einklang zu bringen war. Wohl vor allem dieser Angabe wegen habe man diese Spur also nicht intensiver ermittelt und sich auf andere Spuren konzentriert. Auch auf einen intensiveren Abgleich zwischen der "Bissmarke" an der Leiche der 15-Jährigen und dem Gebiss des Angeklagten habe man verzichtet.

Der dokumentierten Bisswunde an der Brust der 15-Jährigen kommt 40 Jahre danach wohl eine entscheidende Rolle zu. Man habe immer wieder versucht, den Fall aufzurollen, berichtete ein Beamter. Und habe schließlich - trotz Aktenvermerks - einen richterlichen Beschluss für eine Untersuchung des Angeklagten erwirkt. Dessen jetziges Gebiss wurde daraufhin mithilfe eines Computertomografens untersucht und zahnmedizinisch begutachtet. Ziel war der Abgleich des Gebisses mit der damals fotografierten Bissmarke, wobei man die alten Fotos mit neuer Technik aufzuhellen versucht habe. Das Ergebnis war - so sagte es der Ermittler - "eine größere Kompatibilität".

Eine größere Kompatibilität? Einer für kommende Woche erwarteten Aussage einer zahnmedizinischen Sachverständigen dürfte in diesem Verfahren eine hohe Bedeutung zukommen. Bernhard Zahn, der Anwalt des Angeklagten, betont derweil, dass sein Mandant die Tat nach wie vor bestreite, dazu in der Verhandlung auch Angaben gemacht habe, sich dabei aber "nachvollziehbarer Weise im Wesentlichen auf seine Angaben aus dem Jahr 1979 berufen musste". Da keine objektiven Beweismittel vorlägen, insbesondere auch keine DNA-Spuren, handele es sich um einen "reinen Indizienprozess". Im Großen und Ganzen beziehe sich die Anklage lediglich "auf die Neuinterpretation bereits lange vorhandener Aussagen und Spuren".

© SZ vom 11.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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