Drei bayerische Landtagsabgeordnete der AfD wollen die 2-G-Regeln im Freistaat mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof stoppen. "Die 2-G-Regel läuft für die Bürger in Bayern auf einen faktischen Corona-Impfzwang hinaus und verletzt damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz", sagten die Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Ferdinand Mang und Christoph Maier laut Mitteilung der AfD-Fraktion am Montag. "Unsere Gesellschaft wird dadurch in Geimpfte und Ungeimpfte gespalten. Eine solche Diskriminierung ist in der Sache willkürlich und damit verfassungswidrig." Daher solle im Eilverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Regeln geklagt werden. Die Klage solle am Dienstag, spätestens am Mittwoch eingereicht werden.
Bei einer Popularklage geht es um die Frage, ob eine Rechtsnorm des bayerischen Landesrechts die Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig einschränkt. Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen gelten seit Dienstag verschärfte Regeln: Bei roter Krankenhausampel wie derzeit gilt nun auch in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Bereits seit vergangener Woche gilt dies für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, für Zwölf- bis 17-Jährige gilt für sportliche und musikalische "Eigenaktivitäten" eine Übergangsfrist bis Jahresende.