Ab August:Neuer Krisendienst für psychiatrische Notlagen

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Am 1. August tritt der Hilfeteil des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) in Kraft. Kernelement sei dabei die Schaffung eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen, teilte das Pflege- und Gesundheitsministerium am Montag mit. Dabei handle es sich um ein niedrigschwelliges psychosoziales Angebot, "das es so bislang in keinem anderen Flächenland in Deutschland gibt". Für die Aufbauphase sind drei Jahre geplant, die Krisendienste sind bei den Bezirken angesiedelt. Neben einer telefonischen 24-Stunden-Hotline über sieben regionale Leitstellen, die bayernweit unter der gleichen Nummer erreichbar sein sollen, werde es auch mobile Krisenteams geben. Diese sollen in Ausnahmesituationen ausrücken und zu den Betroffenen fahren. Sowohl die Mitarbeiter in den Leitstellen als auch in den mobilen Krisenteams seien vom Fach, zum Beispiel Sozialpädagogen oder auch Psychologen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Als Blaupause für die Krisendienste gilt das Modell in Oberbayern. Dort hat der Bezirk mit lokalen Partnern einen solchen Dienst auf die Beine gestellt. Eine Konkurrenz zu bestehenden Hilfsangeboten wie den kirchlichen Telefonseelsorge-Diensten sieht das Ministerium nicht. "Der Krisendienst ist mehr", sagte der Sprecher "dort arbeiten keine Ehrenamtlichen, sondern qualifizierte Fachkräfte." Die Leiterin der Würzburger Telefonseelsorge, Ruth Belzner, sagte, sie sehe ebenfalls keine Konkurrenz durch den staatlichen Krisendienst. Er sei eher eine Ergänzung, auf die man in akuten Notlagen verweisen könnte.

Für Belzner lautet die "Frage vielmehr: Was passiert mit bestehenden Angeboten wie dem Würzburger Krisendienst, der auch ökumenisch von den Kirchen getragen wird". Er sei ebenfalls rund um die Uhr erreichbar und verfüge über ein mobiles Team. "Spannend wird jetzt sein, ob in den Regierungsbezirken jeweils eine Bestandsaufnahme gemacht wird, was es schon für Angebote gibt", sagte Belzner, und ob man darauf aufbauen und sie integrieren könne. Grundsätzlich habe sie "mit diesem Teil des PsychKHG" keine Probleme - anders als mit dem Teil, der sich mit Unterbringung von psychisch Kranken befasst. Dessen Kritiker stören sich etwa an der polizeilichen Meldepflicht für Personen, die in der Unterbringung waren.

© SZ vom 31.07.2018 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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