Verkehrssicherheit:Was sich für Autofahrer 2018 ändert

Neues bei der Abgasuntersuchung, ein anderes Symbol für Winterreifen, der eingebaute Rettungsruf im Auto und mehr: Zum Jahreswechsel treten viele Änderungen in Kraft.

Von Marco Völklein

Drohende Fahrverbote

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(Foto: Daniel Naupold/dpa)

Auf diesen Tag schaut eine ganze Branche: Am 22. Februar 2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber, ob Düsseldorf Fahrverbote für spezielle Dieselfahrzeuge verhängen darf. Nickt das Gericht dies ab, könnten solche Verbote auch in Städten wie Stuttgart, Berlin oder München drohen, erklärt Christian Buric vom ADAC. Denn auch dort liegt die Stickoxidbelastung der Luft weit über den von der EU vorgegebenen Werten. Noch allerdings versuchen die Kommunalpolitiker, die möglichen Fahrverbote abzuwenden - indem sie zum Beispiel versuchen, den öffentlichen Nahverkehr zu stärken oder die städtischen Fuhrparks auf emissionsarme Fahrzeuge umzustellen.

Abgasuntersuchung mit "Endrohr-Messung"

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(Foto: dpa)

Von Januar an wird bei der Abgasuntersuchung (AU) wieder die sogenannte Endrohrmessung Pflicht. Bislang galt im Rahmen der AU ein zweistufiges Verfahren: Wurde beim Auslesen der On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt, wurde auch auf die Endrohrmessung verzichtet, erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Das wurde im Zuge der Dieselaffäre geändert: Vom 1. Januar 2018 an ist die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen verpflichtend. Jedoch reicht dies nach Einschätzung des ACE nicht aus, um alle und die wirklich realen Emissionen zu erfassen. Stickoxidemissionen werden bei der Endrohrmessung gar nicht registriert. Aus Sicht des ACE sind daher weitere Schritte erforderlich: So müssten auch die Stickoxide gemessen werden. Zudem gelte es, diese im Realbetrieb zu erfassen - laut ACE könnten dies die Hersteller bereits freiwillig umsetzen. Der Gesetzgeber schreibt die Messung der realen Fahrzeugemissionen beim Fahren im Straßenverkehr indes erst vom Jahr 2019 an verpflichtend vor. Autohersteller könnten dies bereits jetzt freiwillig tun. Dadurch würde nicht nur sicherer sondern sicher erkannt werden, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das betreffe neben Manipulationen auch Defekte.

Winterreifen mit neuem Symbol

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(Foto: dpa-tmn)

Von Januar 2018 an müssen neue Winterreifen mit einem "Alpine"-Symbol gekennzeichnet sein - also mit dem dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke. "Dies entspricht einem Qualitätssiegel", erklärt Anja Smetanin vom ACE. Reifen mit diesem Symbol müssen zuvor einen vergleichenden Bremstest auf Schnee bestanden haben. Vorhandene Reifen müssen jedoch nicht gleich ersetzt werden: Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung dürfen laut ADAC noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

eCall-Notrufsystem

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(Foto: dpa-tmn)

Von April 2018 an wird der Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen Pflicht. Bei einem schweren Unfall übermittelt das System direkt an die nächste Rettungsleitstelle Daten beispielsweise zu Ort und Zeitpunkt des Unfalls nebst Anzahl der Insassen und Art des getankten Treibstoffes. Zudem stellt es eine Sprechverbindung zur Rettungsleitstelle her. Dadurch sollen Feuerwehren und Rettungsdienste künftig eher helfen können - Fachleute rechnen damit, dass die Retter in der Stadt 40 Prozent, in ländlichen Gebieten etwa 50 Prozent schneller am Unfallort sein werden als bislang.

TÜV-Plakette

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(Foto: TÜV Süd)

Bis spätestens 31. Dezember 2017 sollten alle Autos mit einer rosa-farbenen Prüfplakette zur Hauptuntersuchung (HU). Im Jahr 2018 müssen dann Autos mit grünen Plaketten zum Technikcheck, erklärt der TÜV Thüringen. Eine Überziehung des HU-Termins ist nur bis zu zwei Monate möglich, warnt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Danach werde bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 15 Euro fällig, wer länger als acht Monate überzieht, dem drohen laut TÜV Thüringen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die danach anstehende Untersuchung werde genauer durchgeführt und koste 20 Prozent mehr als eine reguläre Hauptuntersuchung.

Euro 4 für Mofas und Mopeds

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(Foto: Florian Peljak)

Im Januar 2017 wurden die Schadstoffgrenzwerte für Motorräder verschärft, von Januar 2018 an gelten die Euro-4-Vorgaben auch für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer. Betroffen sind laut ACE neben neu in den Verkehr gebrachten Mofas und Mopeds auch Trikes, Quads und Leichtkraftfahrzeuge sowie sogenannte Microcars, die zulassungsfrei ab 16 Jahren bewegt werden dürfen. Weil es die neue Norm nicht schafft, hat beispielswiese Peugeot bereits angekündigt, zum Jahreswechsel die Produktion und den Vertrieb des Mofa-Modells Vogue nach gut 40 Jahren einzustellen.

Härterer Crashtest

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(Foto: ADAC)

Wird ein Auto im Crashtest gegen die Wand gefahren, muss es die Vorgaben der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP (steht für "European New Car Assessment Programme") erfüllen. Nun werden die Anforderungen verschärft. "Es wird dann schwieriger, im Crashtest die Höchstwertung von fünf Sternen zu bekommen", sagt ADAC-Experte Christian Buric. Berücksichtigt werden künftig laut ACE zum Beispiel Notbremssysteme, die auf Radfahrer reagieren. Zur Ermittlung des Fußgängerschutzes werden die Tests für Notbremssysteme um die Szenarien längst laufender Fußgänger bei Tag und bei Nacht erweitert. Höher gesetzt wurden zudem die Messlatten für die Bewertung von Spurhalteassistenten.

Verkehrssicherheit im Fokus

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(Foto: Sebastian Gabriel; Bearbeitung SZ)

Schwerpunktmäßig ausweiten will der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) seine Bemühungen um mehr Sicherheit im Straßenverkehr für ältere Verkehrsteilnehmer. Dazu soll im kommenden Jahr die bereits von 2012 bis 2015 gelaufene "Aktion Schulterblick" wieder aufgenommen werden. Das Programm zielt darauf ab, den eigenen gesundheitlichen Status ins Bewusstsein zu rücken und freiwillige Gesundheits-Checks zu unterstützen. Die vom Bundesverkehrsministerium und dem DVR initiierte Verkehrssicherheitskampagne "Runter vom Gas" wird auch 2018 fortgesetzt - Schwerpunkte sollen unter anderem die Themen Geschwindigkeit, Ablenkung und Sicherheit in geschlossenen Ortschaften sein.

Steuerbegünstigung für Autogas

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(Foto: dpa)

Nachdem ein Auslaufen der steuerlichen Vorteile für Autogas (LPG) abgewendet werden konnte, können sich Autofahrer auch im Jahr 2018 über günstigen Gaspreisen freuen, sagt ACE-Sprecherin Anja Smetanin. Der schadstoffarme Kraftstoff soll noch bis 2022 von einer vergünstigten Energiesteuer profitieren. Derzeit kann etwa ein Prozent der in Deutschland zugelassenen Pkw mit Gas betrieben werden, zudem haben mehrere Hersteller angekündigt, ihr Angebot an Gas-Fahrzeugen künftig ausdehnen zu wollen.

Lkw-Maut auf Bundesstraßen

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(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Nach der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im vergangenen Jahr wird vom 1. Juli 2018 auch auf allen Bundesstraßen eine Lkw-Maut erhoben. Das mautpflichtige Straßennetz wächst damit nach Angaben des ACE auf etwa 40.000 Kilometer an. Der Mautpflicht unterliegen Fahrzeuge und Fahrkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht mit mehr als 7,5 Tonnen. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen mit und ohne Anhänger.

Neu für Oldtimer

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(Foto: Stephan Rumpf)

Seit Oktober 2017 können Oldtimer-Fans das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Das H-Schild kostet für ein ganzes Jahr laut ACE einheitlich etwa 192 Euro. In Kombination mit einem Saisonkennzeichen zahlt man anteilig nur für den Zeitraum die Steuer, in dem das Saisonkennzeichen gültig ist. Da die meisten Oldtimer im Winter nicht gefahren werden, lasse sich so Geld sparen, rät der ACE. Wichtig: Autos mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb der Gültigkeit des Kennzeichens nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.

Neue Umweltzone in Brüssel

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(Foto: Olivier Hoslet/dpa)

In Brüssel und Umgebung wird zum 1. Januar 2018 eine Umweltzone eingeführt, die alle 19 Einzelgemeinden der belgischen Hauptstadt umfasst. Fahrzeuge dürfen die Umweltzone nur noch befahren, wenn sie mindestens der Schadstoffnorm Euro 2 entsprechen, erklärt der ACE. Nach Angaben des ADAC tritt die Regelung für deutsche Fahrer aber erst im Sommer 2018 in Kraft, bis dahin gelte für ausländische Pkw eine Schonfrist. Wer in die Zone einfahren will, muss sich online registrieren. Zuwiderhandlungen werden laut ACE mit Geldbußen zwischen 150 und 350 Euro geahndet. Nicht betroffen seien motorisierte Zweiräder, Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Oldtimer, die älter als 30 Jahre sind. Für die beiden Europastraßen E19 und E40 gelten die Beschränkungen laut ACE nicht.

© SZ vom 30.12.2017/mvö - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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