Radverkehr:Mehr Platz, mehr Schutz

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445 Radfahrer starben nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts 2018 auf deutschen Straßen. Mit Protestaktionen, wie hier in Berlin, setzen sich Radfahrer- und Verkehrsverbände für einen Wandel in der Verkehrspolitik ein. (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung den Radfahrern zusätzliche Rechte geben. Experten sagen: Das allein wird nicht reichen.

Von Felix Reek

Mehr Platz und mehr Rechte für Radfahrer, strengere Regeln für Autos: Um das Radfahren sicherer zu machen, plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO). "Das Rad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs", sagt Scheuer. Doch was bringen die Vorschläge konkret?

Schutzstreifen bleiben frei

Darum geht's: Bisher durfte auf Schutzstreifen zwar nicht geparkt, aber bis zu drei Minuten lang gehalten werden. Das behindert den Radverkehr und soll nun geändert werden. Wer zuwider handelt, muss ein Bußgeld zahlen. Die Höhe ist bisher noch nicht bekannt.

Das sagen Experten: "Das ist schon längst überfällig", urteilt der Berliner Mobilitätsforscher Andreas Knie. Über Jahrzehnte wurde das Auto als das Verkehrsmittel schlechthin gefördert, findet er. Das Ergebnis sei, dass jetzt zu viele Autos in den Städten fahren und die rechtlichen Strukturen angepasst werden müssen.

Geht die Maßnahme weit genug? Nicht, wenn es nach dem Radfahrerverband ADFC geht. Der fordert auch höhere Bußgelder für das Halten auf Radfahrstreifen und -wegen. Außerdem sieht er Aufklärungsbedarf: Viele Autofahrer wüssten nicht den Unterschied zwischen einem Schutzstreifen und einem Radweg. Ersterer ist von der Fahrbahn durch eine gestrichelte Linie abgetrennt, kann, muss von Radlern aber nicht benutzt werden.

Abstand beim Überholen

Darum geht's: Immer wieder überholen Autofahrer zu knapp und gefährden so Radler. Ein Grund dafür ist die schwammige Rechtslage. In der StVO steht nur, der Abstand müsse "ausreichend" sein. Gerichtsurteile haben diesen in der Vergangenheit auf eineinhalb bis zwei Meter definiert. Das will Scheuer nun in die StVO aufnehmen. An besonders gefährlichen Stellen soll das Überholen verboten werden.

Das sagen Experten: Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt das. "Untersuchungen in Berlin zeigten, dass viele Pkw-Fahrer den Mindestabstand missachten: Bei 56 Prozent der aufgezeichneten Überholvorgänge wurde der Mindestabstand von 1,50 Meter unterschritten."

Geht die Maßnahme weit genug? Nein, findet Knie. "Das ist wie immer eine Ad-hoc-Maßnahme des Ministers, wo er gute Ideen mit ein paar weniger guten zusammen mischt und das eigentliche Ziel aus den Augen verliert." Heißt: Damit Autos weit genug ausscheren können zum Überholen, brauchen sie Platz. In den überfüllten Städten ist das kaum möglich. Knies Forderung: "Wir brauchen eine Fahrspur nur für Radfahrer, Pedelecs und Roller."

Abbiegen mit geringem Tempo

Darum geht's: Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen zwischen Lkw und Radfahrern bei Abbiegevorgängen. Kürzlich überrollte in München ein Mülllaster einen 51-Jährigen, der Mann erlag den Verletzungen. Diese Abbiegeunfälle sollen durch ein Höchsttempo von maximal elf Stundenkilometern vermieden werden.

Das sagen Experten: VCD und ADFC sehen das nur als ersten Schritt und fordern eine noch geringere Geschwindigkeit, vier bis sieben km/h. "Die Reduzierung der Geschwindigkeit hilft vielleicht ein bisschen, geht aber am Kern des Problems vorbei", sagt Mobilitätsforscher Knie.

Geht die Maßnahme weit genug? "Wir brauchen eine bauliche Struktur wie in Dänemark und Holland, wo der Radfahrer immer einen Vorsprung hat und der Lkw-Fahrer hinter ihm ist", sagt Knie. Das eigentliche Problem ist, dass die Radfahrer an Ampeln im toten Winkel der Laster sind. Stehen sie einige Meter vor den Lkw, können sie besser gesehen werden. Eine weitere Lösung sind Abbiege-Assistenten. Von 2024 an sind sie EU-weit Pflicht - aber nur bei neu zugelassenen Lkw.

Grüner Pfeil nur für Radfahrer

Darum geht's: Die grünen Pfeile, die ein vorsichtiges Abbiegen auch bei roter Ampel erlauben, sollen künftig auch für Radfahrer gelten. Zusätzlich plant Scheuer einen grünen Pfeil, der nur für Radler gilt.

Das sagen Experten: VCD und ADFC begrüßen den Schritt. In den Niederlanden, Dänemark und Frankreich wird dies schon erfolgreich praktiziert.

Geht die Maßnahme weit genug? Ja - beide Verbände erhoffen sich dadurch eine Verbesserung des (Rad-)Verkehrsflusses.

Zonen speziell für Radler

Darum geht's: Wenn in einem Gebiet der Radverkehr das vorherrschende Verkehrsmittel ist, kann es zu einer Fahrradzone erklärt werden, die auf die Bedürfnisse der Radler ausgerichtet ist. Es handelt sich im Prinzip um ein Netz aus Fahrradstraßen.

Das sagen Experten: Das klingt in der Theorie gut. Im Entwurf ist aber keine Änderung der rechtlichen Lage für die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehen.

Geht die Maßnahme weit genug? "Kommunen, die eine Fahrradstraße einrichten möchten, müssen bislang umständlich nachweisen, dass an dieser Stelle der Radverkehr das vorherrschende Verkehrsmittel ist", so der VCD. Das müsse sich ändern.

Nebeneinander unterwegs

Darum geht's: Die Situation kennen viele Radfahrer: Fahren Sie nebeneinander, hupen sie Autofahrer an oder drängeln, damit sie Platz machen. Bisher mussten sie deswegen bis auf in Ausnahmesituationen hintereinander fahren. Das soll sich jetzt ändern - sofern es der Verkehr zulässt.

Das sagen Experten: Für Knie ist das nur Bestätigung des Status quo: "Das machen Fahrradfahrer ja schon immer. Das ist faktisch längst realisiert." Jetzt wird dies auch rechtlich festgehalten.

Geht die Maßnahme weit genug? Jein. VCD und ADFC geben zu bedenken, dass die neue Regelung nur etwas nützt, wenn die Autofahrer sie auch kennen und akzeptieren. Aufklärung sei daher wichtig.

Parkverbot an Kreuzungen

Darum geht's: Die Sichtbarkeit von Radfahrern ist eines der Hauptprobleme, wenn es um Unfälle im Straßenverkehr geht. Diese Maßnahme soll dem entgegenwirken: Bis zu fünf Meter von der Kreuzung entfernt dürfen mit der neuen Regelung Fahrzeuge nicht mehr parken.

Das sagen Experten: "Das ist essenziell wichtig, um gefährliche Abbiegeunfälle zu vermeiden", urteilt der VCD.

Geht die Maßnahme weit genug? Nicht wenn es nach VCD und ADFC geht. Das Parken vor einer Kreuzung ist bereits jetzt bis zu fünf Meter, gemessen von dem verlängerten Schnittpunkt der Bordsteinkanten, verboten. Die Verbände fordern zehn Meter Abstand wie in den Niederlanden.

Parkplätze für Lastenräder

Darum geht's: Lastenräder gehören in Großstädten mittlerweile zum Straßenbild. Familien befördern damit ihre Kinder, Unternehmen ihre Waren. Stellplätze für die großen Räder gibt es kaum. Scheuer will das ändern und spezielle Parkflächen mit einem Piktogramm ausweisen.

Das sagen Experten: "Ein guter Schritt. Auch für die zunehmende Zahl von Spezialrädern braucht es genügend große, sichere Abstellplätze", findet der ADFC.

Geht die Maßnahme weit genug? In Scheuers Entwurf steht nicht, wo die Stellplätze geschaffen werden sollen. Der Minister scheut sich bekanntermaßen, den Raum der Autofahrer zu beschneiden. Knie findet: "Wir müssen an die Fahrbahn ran. Und wenn man sich nicht auf die Fahrbahn einigen kann, gibt es noch eine wunderbare Menge an Platz, die bisher vollgestellt ist: der Parkraum der Autos."

Ein Zeichen für Radschnellwege

Darum geht's: Radschnellwege gelten als Alternative für Pendler, die auf ihr Auto verzichten wollen. Durch eine bessere Beschilderung sollen sie attraktiver werden.

Das sagen Experten: "Ein überfälliger Schritt", so der ADFC. Der VCD sieht Radschnellwege als Mittel, um Staus und Schadstoff-Emissionen zu verringern.

Geht die Maßnahme weit genug? Wissenschaftler Knie sagt: "Das ist reine Symbolpolitik." Statt sich um neue Schilder zu kümmern, sollte der Bund lieber die angekündigten Radschnellwege umsetzen.

© SZ vom 29.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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