Die Führerscheine werden in Europa vereinheitlicht. Das bringt einige Änderungen für Fahranfänger mit sich. Andere Neuregelungen betreffen potenziell alle Autofahrer.
Führerschein: Die Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat wird zum 19. Januar 2013 europaweit harmonisiert. Wer bereits einen Führerschein besitzt, der behält die darin eingetragenen Klassen. Beispiel Trikes: Um die dreirädrigen Freizeitmobile fahren zu dürfen, müssen Führerscheinneulinge ab dem 19. Januar mindestens 21 Jahre alt sein und die Klasse-A-Prüfung (Motorrad) bestanden haben. Wer jetzt schon einen Führerschein der Klasse B (Auto) hat, darf weiter Trike fahren.
Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden. Das gilt allerdings nur, wenn sie ab dem 19. Januar neu ausgestellt werden. Wer noch einen alten Kartenführerschein, die rosa oder gar graue "Pappe" besitzt, hat seinen Frieden bis zum 18. Januar 2033. Spätestens dann müssen alle auf den neuen Plastikführerschein umgestiegen sein. Aber kein Prinzip ohne Ausnahme: Wer in der Zwischenzeit seinen alten Führerschein verliert oder einen internationalen Führerschein beantragt und deshalb einen neuen Kartenführerschein erhält, fällt auch unter die 15-Jahresregel.
Für Motorradfahrer gibt es künftig die neue Führerscheinklasse A2, welche die Klasse A (beschränkt) ersetzt. Damit dürfen dann Zweiräder bis 48 PS Leistung gefahren werden, bislang waren es 34 PS. Allerdings entfällt der automatische Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A. Zukünftig muss für diesen Umstieg eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Dies gilt auch beim Aufstieg von A1 nach A2. Für Kleinkrafträder der Führerscheinklasse A1 gilt die bislang vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-jährige Fahrer nicht mehr. Allerdings gibt es eine Beschränkung: Pro Kilogramm Fahrzeuggewicht sind maximal 0,1 kW Leistung erlaubt. Wiegt das Motorrad 100 Kilogramm, wäre dies eine erlaubte Leistung von 10 kW oder rund 14 PS.
Wer mit seinem Auto einen Anhänger ziehen will, für den wurden die Bestimmungen ein wenig vereinfacht: Auch wenn das Gewicht des Anhängers 750 kg übersteigt, darf dieser angespannt werden, ohne weitere Rechenspiele zu veranstalten. Es gilt die einfache Regel, dass Zugfahrzeug und Anhänger in der Addition ein Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm nicht übersteigen dürfen.
Kfz-Steuern: Für Elektrofahrzeuge packt der Gesetzgeber jetzt ein Motivations-Bonbon obendrauf: Die Stromer werden künftig für zehn statt für fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Für Euro 6-Diesel läuft der Steuerbonus von 150 Euro Ende 2013 aus. Auch die staatliche Förderung zum Nachrüsten eines Partikelfilters für ältere Dieselmodelle gibt es nicht mehr lange: Ende 2013 ist definitiv Schluss damit, und wer es nicht mehr bis Ende 2012 schafft, den Filter nachrüsten zu lassen, verliert 70 Euro: Der Förderbetrag für alle ab 1. Januar 2013 eingebauten Filter sinkt von 330 auf 260 Euro.