Beim E-Bike ist eigener Pedaldruck nicht nötig: Durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker wird der Elektroantrieb zugeschaltet. Maximal 500 Watt Motorleistung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind erlaubt.
- Verkehrsrechtlich gelten E-Bikes als Leicht-Mofa.
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist erforderlich oder aber der Führerschein Klasse AM. Ausnahme: Wer eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzt oder vor dem 1.4.1965 geboren wurde, benötigt diese nicht.
- Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen sind erforderlich.
- E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild "Mofas frei" erlaubt.
- Wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen sich nur Fahrrad- und Pedelecfahrer bewegen, aber keine E-Bikes.
- In Einbahnstraßen dürfen E-Bikes nicht die Gegenrichtung nutzen, selbst wenn dies für Fahrradfahrer freigegeben ist. Dies gilt auch für Waldwege, für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.
- Der Transport von Kindern in Anhängern ist nicht erlaubt, wohl aber der Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen.
- Es besteht keine Helmpflicht.
Es gibt auch E-Bikes, die schneller fahren. Bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten solche Elektrofahrräder als Mofas. Ein geeigneter Helm für Krafträder und ein Versicherungskennzeichen sind dann Pflicht. E-Bikes, die sogar 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb eingestuft. Fahrer dürfen nicht unter 15 Jahren alt sein, benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Ein Versicherungskennzeichen ist obligatorisch, ebenso wie das Tragen eines Helms.