Die geltende Besteuerung von Dienstwagen ist nach einem Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums sozial ungerecht, ökologisch unsinnig und für den Staat zu teuer. Das entsprechende Gesetz verleite Unternehmen und ihre leitenden Angestellten dazu, große, schadstoffintensive Autos zu kaufen und damit auch noch möglichst viel zu fahren, heißt es in der Expertise, die vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Universität Köln (Fifo) erstellt wurde.
Zudem verletze die Regelung das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung, weil ausgerechnet wohlhabende Dienstwagenbesitzer geringer belastet würden als Durchschnittsverdiener mit reinem Geldeinkommen. Um die Probleme zu beseitigen, schlagen die Fachleute eine höhere und auf den CO2-Ausstoß abzielende Besteuerung vor.
Die Dienstwagenproblematik schürt seit Jahren immer wieder Streit zwischen der Politik und der deutschen Autoindustrie sowie unter den Parteien. Bisher hat sich noch keine Regierung an eine grundlegende Reform herangetraut, weil die Pkw-Hersteller stets vor massiven Absatzeinbrüchen warnten.
Auch am Dienstag wollte sich die Regierung zunächst nicht zu dem Gutachten äußern. An der Frankfurter Börse verloren Aktien der Autokonzerne dennoch bereits deutlich an Wert.
Bisher rechnet das Finanzamt dem Nutzer eines Firmen-Pkw pro Monat ein Prozent des Auto-Listenpreises zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu. Diese Pauschale ist laut Fifo "sehr grob" und "sehr niedrig". Viele Betriebe bezahlen ihren Angestellten darüber hinaus den Sprit für Privatfahrten, zudem setzen sie die Anschaffungskosten der Fahrzeuge von der Steuer ab.
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Laut der Empfehlung des Gutachtens sollte sich die Pauschale des Dienstwagenfahrers künftig nicht mehr allein am Kaufpreis, sondern auch am Kraftstoffverbrauch orientieren. Dazu werden nach Abzug des Wegs zur Arbeit 75 Prozent der jährlichen Fahrtstrecke generell als privat deklariert.
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Zudem wird der Norm-Schadstoffausstoß des jeweiligen Auto-Modells zugrunde gelegt. Darüber hinaus sollen die Unternehmen bei besonders schlechten Emissionswerten nur noch 50 Prozent des Anschaffungspreises beim Finanzamt geltend machen können, bei guten Werten dafür 150 Prozent.
Würden sich Bund und Länder zu einer solchen Beschneidung des Steuerprivilegs durchringen, könnten sie dem Gutachten zufolge mit jährlichen Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 4,5 Milliarden Euro rechnen.
Folgen für die deutschen Hersteller befürchtet Fifo-Geschäftsführer Michael Thöne nicht. Gerade hiesige Firmen seien in der Lage, besonders effiziente Motoren zu bauen, sagte er der Süddeutschen Zeitung.
Rückendeckung erhielt das Fifo vom Umweltbundesamt, das ebenfalls eine Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung verlangt. "Dieses Privileg ist ein wesentlicher Treiber der Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor", sagte Behördenchef Jochen Flasbarth der SZ.
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Er plädierte für eine doppelte Reform: Zum einen solle es eine Obergrenze für den Kohlendioxidausstoß von Dienstwagen geben, zum anderen müsse das Steuerprivileg für private Fahrten abgebaut werden. "Da brauchen wir eine gerechtere Besteuerung", sagte Flasbarth. "Und das bedeutet, sie muss höher sein."
Die Experten stützen sich dabei auch auf Erfahrungen aus Großbritannien. Dort wurde schon 2002 die Besteuerung von Dienstwagen reformiert, fortan orientierte sie sich an den CO2-Emissionen der Fahrzeuge.
Die Folge: Die Zahl der Beschäftigten, die einen Dienstwagen fahren, sank von 1,6 Millionen 1999 auf 1,2 Millionen im Jahr 2005; die durchschnittlichen Emissionen der Autos verringerten sich um 15 Prozent.
In Berlin wurden allerdings am Dienstag auch Forderungen laut, die Subventionen für Autofahrer noch aufzustocken. Nach Linkspartei-Chef Klaus Ernst verlangte auch der CSU-Politiker Karl Holmeier eine höhere Pendlerpauschale. Zur Begründung verwies er auf die steigenden Benzinpreise.
Innerhalb der Union stieß der Vorstoß allerdings auf wenig Gegenliebe, die Grünen lehnten ihn ab. Das Umweltbundesamt zählt die Pauschale wie das Dienstwagen-Privileg zu den umweltschädlichen Subventionen.