Biokraftstoff E10:Garantie für den Streit-Sprit

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Endlich: Die deutschen Autohersteller haben eine Garantie abgegeben und wollen für die Verträglichkeit des neuen Bio-Sprits haften.

Silvia Liebrich

Nach mehrwöchigem Streit um den neuen Kraftstoff E10 haben deutsche Autohersteller verbindliche Verträglichkeitsgarantien abgegeben. "Die weit überwiegende Mehrheit der Autofahrer in Deutschland kann E10 ohne Bedenken tanken", heißt es in einer Erklärung von Audi, BMW, Opel, Volkswagen, Porsche, Ford und Mercedes, die vom Branchenverband VDA herausgegeben wurde.

Kritiker fordern eine solche Garantie seit der Einführung der umstrittenen Benzinsorte. Viele Autofahrer weigern sich den Kraftstoff zu tanken, weil sie Motorschäden befürchten.

Wer wissen will, ob sein Auto E10 verträgt, muss in die Verträglichkeitsliste des DAT schauen, die im Internet ( www.dat.de) veröffentlicht ist und auch an Tankstellen ausliegt. "Unsere Aussagen in dieser Liste sind verbindlich, die Autofahrer können sich darauf verlassen. Selbstverständlich gelten auch bei E10 alle rechtlichen Ansprüche des Verbrauchers", versichern die Hersteller.

Verbraucher fühlen sich unterdessen von den Mineralölkonzernen getäuscht. Grund dafür sind irreführende Kennzeichnungen an den Zapfsäulen. Autofahrer können offenbar nicht sicher sein, was sie da an der Zapfsäule bekommen. Denn wo E10 drauf steht, muss nicht E10 drin sein. Es könnte passieren, dass anstelle des Bio-Sprits das alte E-5-Super oder gar Super 95 gezapft wird.

In der Branche wird das nicht bestritten. Eine Sprecherin des ExxonMobil-Konzerns nannte als Begründung, dass noch nicht überall in Deutschland und den grenznahen Gebieten der Nachbarländer Raffinerien und Lagerkapazitäten auf E10 eingerichtet seien. Andererseits hätten aber viele Tankstellen ihre Schilder bereits auf den neuen Bio-Sprit umgerüstet. Hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen ströme deshalb aus zahlreichen mit E10 ausgezeichneten Zapfstellen nur E-5-Benzin.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält dies für Täuschung. Die Mineralölwirtschaft beharrt jedoch darauf, dass ein solches Vorgehen rein juristisch nicht verboten sei.

Tatsächlich schreibt die Din-Norm für E-10-Benzin lediglich den oberen Grenzwert des Bioethanol-Anteils fest, eben bis zehn Prozent. Daher fallen auch Super Plus und das alte Super 95 unter diese Norm, auch wenn sie höchstens fünf Prozent Biokraftstoff enthalten.

© SZ vom 29.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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