BGH-Urteil zum Fahrradhelm:Vernünftige Unvernunft

Der BGH hat mit seinem Urteil im Fahrradhelm-Streit für die Radfahrer entschieden. (Foto: dpa)

Es ist nicht vernünftig, sich zum Radfahren keinen Helm aufzusetzen. Dennoch weist der Bundesgerichtshof die Helmpflicht für Fahrradfahrer durch die Hintertür ab. Damit bleibt es erlaubt, unvernünftig zu sein.

Ein Kommentar von Jan Bielicki

Sich zum Radfahren keinen Helm aufzusetzen, ist nicht vernünftig. Denn er schützt im Falle eines Sturzes nicht immer, aber oft den wichtigsten Körperteil des Menschen - wo dem Vernehmen nach die Vernunft sitzt.

Aber es ist eben erlaubt, unvernünftig zu sein. Und das bleibt es auch. Wer keinen Helm trägt, haftet deswegen bei einem fremdverschuldeten Unfall nicht, seine Ansprüche bleiben voll erhalten. Das hat nun der Bundesgerichtsgerichtshof entschieden.

Dieses Urteil ist vernünftig - so wie der Verzicht des Gesetzgebers, Radlern das Tragen von Helmen verbindlich vorzuschreiben. Zwar werden auf deutschen Straßen jedes Jahr Tausende Radfahrer verletzt, 354 starben sogar im vergangenen Jahr. Und es gehört durchaus zu den Aufgaben des Staates, seine Bürger vor der eigenen Unvernunft zu schützen. Die Pflicht, den Sicherheitsgurt anzulegen, hat Abertausenden Autofahrern das Leben gerettet.

Aber beim Fahrrad liegt die Sache anders. Radeln ist im Großen und Ganzen sehr sicher, es ist umweltfreundlich und gesund. Und es ist das Verkehrsmittel, das sich am einfachsten nutzen lässt, ohne lästige Parkplatzsuche, ohne umständliches Umkleiden.

Immer mehr Deutsche schätzen das und steigen aufs Rad. Müssten sie sich jedes Mal einen Helm aufsetzen, täten viele das nicht - und das wäre für Gesundheit, Umwelt und Verkehr ganz und gar unvernünftig.

© SZ vom 18.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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