Produkte aus Stammzellen:Karlsruhe vertagt Patent-Entscheidung

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Im Streit um die Patentierung von Stammzellprodukten hat der Bundesgerichtshof noch keine Entscheidung getroffen. Erst soll sich der Europäische Gerichtshof äußern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung über die Patentfähigkeit von embryonalen Stammzellen vertagt. Die Karlsruher Richter wollen zunächst den Europäischen Gerichtshof anrufen, um eine Vorabentscheidung über die Auslegung der europäischen Biopatentrichtlinie einzuholen. Das teilte der BGH am Donnerstag mit.

Im Verfahren um die Stammzellprodukt-Patentierung stehen sich Greenpeace und Forscher Oliver Brüstle gegenüber. (Foto: Foto: dpa)

Im konkreten Fall hatte Greenpeace gegen ein Patent des Bonner Forschers Oliver Brüstle geklagt, weil für das unter Schutz gestellte Verfahren früher einmal Embryonen getötet worden seien. Das Bundespatentgericht hatte Greenpeace teilweise Recht gegeben.

Der BGH wird nun erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein endgültiges Urteil fällen. Das sei nötig, weil das deutsche Patentgesetz die Vorgaben der europäischen Biopatentrichtlinie zum Teil wörtlich übernommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck.

Und über Unklarheiten bei der Auslegung von Richtlinien müsse das Gericht der EU entscheiden. In der Verhandlung am Donnerstag zeichnete sich jedoch bereits ab, dass die Karlsruher Richter das teilweise Verbot von Brüstles Patenten kritisch sehen. "Das lief nicht in unsere Richtung", sagt der Bioethik-Experte von Greenpeace, Christoph Then.

Greenpeace wünscht ethische Grenzen

Nach dem Patentrecht können im Prinzip alle Erfindungen patentiert werden, wenn sie nicht gegen zentrale Rechtsgrundsätze wie zum Beispiel die Menschenwürde verstoßen. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist in Deutschland unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

Richter Meier-Beck sagte in der Verhandlung: "Wenn etwas gesetzlich erlaubt ist, sollte man normalerweise daraus schließen können, dass kein Verstoß (...) vorliegt." Auch die intensiven politischen Diskussionen im Vorfeld der Verabschiedung des Stammzellengesetzes zeigten, dass es sich hierbei nicht um ein klares Tabu handele, wie es zum Beispiel für das Klonen von Menschen gelte.

Brüstle hatte sich mit der Berufung gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts gewehrt. Patente seien wichtig, um Forschungsergebnisse weiterentwickeln zu können. "Die Universitäten können das nicht leisten. Und Unternehmen investieren nur, wenn sie sich auf einen gewissen Schutz verlassen können."

Ohne den Schutz durch Patentrechte sei zudem zu befürchten, dass Unternehmen aus dem Ausland die Forschungsergebnisse aus Deutschland für sich nutzbar machten.

Greenpeace wollte "ein Signal für die ethischen Grenzen im Patentrecht" setzen. Der Prozessbevollmächtigte der Organisation sagte, dass das Patentrecht und die Erlaubnis zum Forschen getrennt betrachtet werden müssten. "Es kann doch sein, dass die Rechtsordnung sagt: Forschen darfst Du, aber wir wollen nicht, dass sich daraus eine Industrie entwickelt."

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