Werbung für Zucker:Traubenzucker darf nicht als gesund beworben werden

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Der Hersteller Dextro Energy wollte für die Vorzüge von Traubenzucker werben, damit scheiterte das Unternehmen nun vor dem Europäischen Gerichtshof. (Foto: dpa)
  • Der Traubenzucker-Hersteller Dextro Energy darf nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen werben. Der Europäische Gerichtshof bestätigte dieses Werbeverbot heute.
  • In dem Streit geht es um sogenannte "Health Claims". Hersteller ihre Werbung mit solchen Gesundheitssprüchen genauen Vorgaben der EU anpassen und genehmigen lassen.

Von Valentin Dornis, München

Auch wenn der Name schöner klingt, bleibt Traubenzucker vor allem eines: Zucker. Diese Feststellung hat nun das höchste Gericht der EU bestätigt. Der deutsche Traubenzucker-Hersteller Dextro Energy darf nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen seiner Produkte werben. Die EU-Kommission hatte die Zulassung dieser Werbung verweigert, Dextro Energy klagte - nun wies der Europäische Gerichtshof die Klage ab.

Die Sprüche, mit denen das Unternehmen werben wollte, sind sogenannte "Health Claims". Sie sagen aus, wie sich zum Beispiel Vitamine oder Mineralien auf die Gesundheit auswirken. Seit 2012 müssen solche Sprüche in der EU genauen Vorgaben entsprechen. In einer Liste sind für mehr als 250 Stoffe genaue Formulierungen festgelegt. Ein Beispiel dafür ist Vitamin C. Unter diesem Stichwort steht dort unter anderem: "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei." Wer also in Bezug auf das Immunsystem mit Vitamin C werben will, muss sich an diese Formulierung halten.

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Verbraucherschützer sehen in den zugelassenen "Health Claims" allerdings trotzdem eine Gefahr: Wenn solche Sätze auf Verpackungen gedruckt würden, erwecke das den Eindruck, die Produkte seien gesund. Wer die aktuellen Regeln für sich nutzen wolle, könne mit der richtigen Dosis Vitamin-C-Pulver auch einen Vanillepudding als gut für das Immunsystem verkaufen. Für Sophie Herr vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sollte das aktuelle Urteil deshalb nur ein erster Schritt sein: "Das ist ein Arbeitsauftrag an die EU-Kommission, endlich Nährwertprofile einzuführen."

Diese Nährwertprofile sind ein Teil der EU-Verordnung zu "Health Claims", der bis heute - zehn Jahre später - noch nicht umgesetzt wurde. Mit diesen Nährwertprofilen sollen besonders süße, salzige und fettige Produkte aussortiert werden, sie könnten dann gar nicht mehr mit den Gesundheitssprüchen beworben werden.

Es geht auch um die Frage: Was traut man den Verbrauchern zu?

Um diesen Aspekt ging es indirekt auch im Streit zwischen Dextro Energy und der EU-Kommission: Eines der wichtigsten Produkte der Firma sind Täfelchen, die vor allem aus Glucose bestehen - also Traubenzucker. Das Unternehmen wollte mit Sprüchen wie "Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei" oder "Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung" werben. Das ist zwar wissenschaftlich belegt. Die EU-Kommission fürchtete aber, dass diese Werbung den Eindruck vermitteln könnte, Zucker sei gut für die Ernährung. Sie bemängelte, dass es keine Einordnung durch Warnhinweise gebe. Das sah nun auch das Gericht so: Das Werbeverbot sei richtig, da "der Durchschnittsverbraucher nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern soll". Dextro Energy teilte dagegen nach der Urteilsverkündung mit, "mündige Verbraucher" müssten "vor wissenschaftlich belegten Tatsachen nicht beschützt werden".

In dem Streit ging es also auch um die Frage: Wie viel traut man den Verbrauchern zu? Die zuständigen EU-Behörden hatten in Einzelfällen auch schon bei salzigen oder fettigen Produkten die Werbung mit Gesundheitssprüchen eingeschränkt. Für Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet, gelten ohnehin strengere Vorgaben.

© SZ vom 09.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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