Gerade erst gefordert - und schon gibt es eine Lösung: Mitarbeiter von Autoherstellern dürften künftig Neuwagen billiger kaufen.
Erst vor wenigen Tagen dachten Politiker laut über einen Ersatz für die Abwrackprämie nach: Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger schlug etwa vor, dass die Besteuerung von Neuwagen umgestaltet werden könnte, um den Verkauf von Neuwagen an Mitarbeiter anzukurbeln.
Finanzämter sehen in dem Preisnachlass für Werksangehörige einen Personalrabatt - und halten die Hand auf. (© Foto: dpa)
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Nun hat sich sein Vorschlag womöglich erledigt, denn Autos für die Mitarbeiter von Autokonzernen dürften ohnehin günstiger werden: Der Bundesfinanzhof (BFH) begrenzte in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Besteuerung dieser sogenannten Jahreswagen.
Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers sei keine geeignete Grundlage, um den zu versteuernden "geldwerten Vorteil" zu berechnen, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei, zu welchem Preis das Auto von Händlern angeboten wird. (Az: VI R 18/07) Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie haben die Hersteller im Jahr 2008 34.000 Autos vergünstigt an Werksangehörige verkauft; 1999 waren es noch 164.000.
Erst einmal behalten
Die Mitarbeiter dürfen diese Wagen nicht sofort wieder verkaufen, sondern müssen sie in der Regel mindestens ein Jahr lang behalten. Ein Großteil dieser Autos kommt dann etwa ein Jahr später als Jahreswagen auf den Markt. Derzeit kann der Käufer noch die Abwrackprämie beanspruchen, wenn solche Autos nicht älter als 14 Monate sind.
Die Finanzämter sehen in dem Preisnachlass für Werksangehörige einen Personalrabatt und halten die Hand auf. Zur Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteils gingen sie dabei bislang von der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers aus; davon werden Abschläge etwa für die Vornutzung sowie ein gesetzlicher Freibetrag von 1244 Euro abgezogen.
Der Bundesfinanzhof hat bereits eine Änderung angeordnet: Seit Abschaffung des Rabattgesetzes im Jahr 2001 müssen sich die Händler nicht mehr an die Preisempfehlung halten und bieten Autos oft deutlich billiger an. Angesichts dieses "gerichtsbekannten Umstands" könnten die Finanzämter nicht mehr von der Preisempfehlung beim Verkauf von Automobilen an Mitarbeiter ausgehen, urteilte der BFH.
Im Streitfall hatte ein Autowerker in Niedersachsen einen Jahreswagen für 15.000 Euro gekauft. Die Preisempfehlung lag bei 17.900 Euro, woraus das Finanzamt unter Berücksichtigung von Abschlägen sowie des Freibetrags einen zu versteuernden Vorteil von 256 Euro berechnete. Doch Händler boten den Wagen neu schon acht Prozent unter dem Listenpreis für 16.500 Euro an.
Ziehe man davon den Freibetrag sowie einen Abschlag für die Vornutzung ab, ergebe sich "kein lohnsteuerrechtlich erheblicher Vorteil mehr", rechnete der BFH vor.
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(sueddeutsche.de/AFP/hgn/mel)
FBI-Akte von Apple-Gründer Steve Jobs
Guten Tag...
...ich habe gestern von diesem Urteil erfahren und festgestellt, dass das Urteil auf mich zutrifft. Als Mitarbeiter eines deutschen Automobilunternehmens habe ich mir dieses Jahr ein neues Auto (mit MA-Rabatt & Umweltprämie) zugelegt, wobei ich jedoch den geldwerten Vorteil versteuern musste. Leider bin ich in Rechtsangelegenheiten nicht sehr bewandert, und verfüge auch über keinen "Hausanwalt". Kann mir evtl jemand von Ihnen mitteilen, wie ich die zuviel gezahlten Steuern wieder zurückbekomme, ohne dabei einen Anwalt einzuschalten, dessen Honorar meine Rückzahlung wieder "auffrisst" ? Kann ich, lapidar formuliert, einfach zum Finanzamt gehen, mich auf dieses Urteil berufen, und dann überweisen die mir die zuviel gezahlten Steuern (auch rückwirkend, da der Kauf im März 2009 war) zurück? Oder muss ich erst vor ein Gericht ziehen & klagen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
"Ganz abgesehen davon, dass Angehörige dieser Branche bereits vergleichsweise fürstlich bezahlt werden und man ihre Nebengeschäfte mit Jahreswagen nicht auch noch subventionieren muss. "
Tolles Geblubber von einem der keinerlei Ahnung von Thema hat.
Nur mal als kleines Rechexempel für Sie:
Listenpreis ein neues Auto beim Händler 29.000 Euro
Bezahlt wird heute normalerweise für das selbe neue Auto abzüglich des Rabatts (ohne "Abwrackprämie") ca. 26.000 Euro will heissen Otto Normalverbraucher bekommt das neues Auto beim Händler für 26.000 Euro.
Jetzt zum MA: gleiches Auto gleicher Listenpreis 29.000. Darauf bekommt der MA einen Rabatt von 19% vom Werk = Kaufpreis 24.500 Euro (gegenüber 26.000 Euro für denjenigen der beim Händler kauft) sieht auf den ersten Blick ganz gut aus - jetzt muss der Mitarbeiter des Herstellers aber den Rabatt von 4.500 versteuern. Bei ca. 33% Steuer sind das etwa 1500 Euro zusätzliche Steuerlast - und Schwupps werden aus 24.500 praktisch die selben 26.000 die jeder beim Händler zahlt.
Und jetzt erklären Sie mir bitte welche "Nebengeschäfte" ein kleiner Angestellter/Arbeiter bei einem Automobilhersteller (um die geht es nämlich - Manager haben Firmenwägen) jetzt noch machen kann - zumal er den Wagen erstmal 6 Monate auf sich zulassen muss und erst dann gebraucht verkaufen darf?
Fazit - erst mal informieren bevor man etwas schreibt.
Die Abschaffung des geldwerten "Vorteils" (der ja wie vorgerechnet eigentlich garkeiner ist) auf Automobilkäufe von Mitarbeitern ist wesentlich effektiver und der heimischen Wirtschaft förderlicher als es die Abwrackprämie je war - die Steuergelder der Abwrackprämie sind nämlichzum grössten Teil nach Japan, Korea und Osteueropa geflossen während das neue Konzept diejenigen die in Deutschland produzieren belohnt und hier Arbeitsplöätze sichert/schafft.
....kaum spricht die Politik darüber, kaum jaulen die Autolobbyisten schon passiert auf wundersame Weise merkwürdiges: Gesetze werden zurückgenommen, Aussagen werden ungültig, Meinungen drehen, und, und und....
Waren die Beteiligten etwa zur Sommerfrische im Ludwigsburger Märchengarten? Oder zur Stippvisite bei Baron Münchhausen???
Merke: Menschensinn und Juniwind,
ändern sich oft sehr geschwind...
"Aber von dieser Regierung ist halt nichts anderes zu erwarten. "
Diese Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof. Nicht von der Regierung. Außerdem ist es in keinster Weise ein Schnellschuss: Da hat sich der BFH bestimmt seine Gedanken gemacht! An ihren Vorwürfen ist so also nichts dran!
Wenn das so ist, dann müssten wir auch bei jeder Supermarktkassiererin, die die Ware aus dem eigenen Laden günstiger als Kunde X bekommt, auch gleich weiter machen. Denn wenn man die Preisvorteile auf das Jahr zusammen rechnet, kommt sicher auch ein interessanter Betrag heraus.
Oder Leute aus der Gastronomie, die häufig Essen und Getränke auch frei haben. Ist das kein geldwerter Vorteil?
Was ist daran so schlimm, dass ein Unternehmen seine Ware an Mitarbeiter (wohlgemerkt, es handelt sich dabei auch um den kleinen Mann, der sich am Band kaputt arbeitet und nicht nur um die toll verdienenden Vorstände) vergünstigt abgibt? Wieso findet man es gerade hier verwerflich, dass Mitarbeiter des Unternehmens ein Vorteil haben.
Bevor hier falsche Verdächtigungen kommen, ich bin nicht Mitarbeiter eines Autoherstellers.
Lassen wir die Kirche einfach im Dorf und treiben nicht jeden Tag 'ne neue Sau durchs Dorf/suchen uns jeden Tag einen anderen Trottel, auf den wir einprügeln.
Paging