In ihrem Kompromiss zu Stuttgart 21 haben Grüne und Rote ein zentrales Problem ignoriert - und müssen nun mit einem neuen Konflikt leben. Die Bahn weigert sich, die Zusatzkosten für den Baustopp zu übernehmen. Und die Bahn ist im Recht.
Ende März, nur zwei Tage nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg, hatte die Bahn den grün-roten Wahlsiegern ein Zeichen gegeben, ein Zeichen des guten Willens und der guten Vernunft. Das Unternehmen erklärte einen Bau- und Vergabestopp für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, der bis zum Amtsantritt der neuen Regierung am 12. Mai gelten sollte.
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Der Streit um Stuttgart 21 geht in eine neue Runde. (© Getty Images)
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Dieser Schritt musste Befürwortern wie Gegnern des Tiefbahnhofs gleichermaßen einleuchten: Niemand kann Interesse an hohen Investitionen in den Bau haben, solange man nicht weiß, ob er jemals vollendet wird.
Inzwischen haben die künftigen Koalitionäre eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 vereinbart. Sie soll im Herbst stattfinden. Eine Verlängerung des Baustopps bis zu diesem Termin, der endgültig Klarheit bringen soll, ist also durchaus sinnvoll. Selbstverständlich ist sie allerdings nicht.
Sie ist nicht selbstverständlich, weil die Bahn sich auf rechtsgültige Verträge berufen kann und ihr durch die Verzögerung hohe Kosten entstehen. Die Annahme der grün-roten Verhandlungspartner, dass der Konzern diese Kosten auch über mehrere Monate tragen würde, war naiv. Nicht nur der gute Wille hat Grenzen, sondern vor allem die gute Vernunft.
Die Bahn kann den Dialog mit der neuen Regierung jetzt damit erleichtern, dass sie Höhe und Zustandekommen der Kosten transparent macht. Und Grüne und Rote müssen einsehen, dass man Probleme nicht löst, indem man sie ignoriert. Ihr Kompromiss zu Stuttgart 21 hat einige der heikelsten Fragen einfach ausgeklammert in der Hoffnung, sie würden sich so schnell nicht stellen. Nun hat die Bahn die erste dieser Fragen wieder auf den Tisch gebracht.
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(SZ vom 27.04.2011/aum)
Vor der EM in Polen und der Ukraine
"Das Planfeststellungsverfahren betrifft nur die Liegenschaft der Bahn selber! "
Das tut schon weh! Haben Sie sich schon mal ein einzige Planfeststellung, die ja öffentlich ausliegen, angesehen? Dann würden Sie:
a) Nicht solchen Unsinn schreiben
b) Nicht andere auffordern, erst mal das bauen zu lernen.
In jedem dieser Dokumente liegt ein Landerwerbsplan. Der Landerwerb wird mit dem Beschluss rechtlich gesichert.
Dies ist in Stuttgart geschehen. Mit dem erteilten Beschluss, können die Flächen im Extremfall gegen Entschädigung enteignet werden.
Aber noch viel grossartiger ist Ihr Hinweis:
"Recht biegen können auch andere!Dazu braucht man nicht nur die gebahren der CDU/FDP "
Das ist dann also die Transparenz der Politik, der ganz neue Politikstil von Grün/Rot - Recht noch mehr zu verbiegen als die Schwarzen. So schnell ist es also vorbei, mit der salbaderischen Schönrednerei. vom tollen neuen Politikstil.
Irrtum alter Preiss!Das Planfeststellungsverfahren betrifft nur die Liegenschaft der Bahn selber!
Da aber auch die Zuwegung der Stadt für die Logistik genutzt wird und Gefahr im Verzug ist da die Bodenbewegungen mit erheblichen Gefahren durch Hohlräume ,Verschiebungen die Bausubstanz der Liegenschaften im Umfeld gefährdet ,muss die Stadt bzw. das Land die Genehmigung erteilen!
Machen sie sich erst einmal Schlau wie man baut!
Wenn die Behörden die Baugenehmigung zurück zieht kann die Bahn ja bauen!Allerdings nur auf ihrem eigenen Land!
Die Baustoffe und die Lagerung der Logistik können sie ja dann in den Bahnhof verlagern!
Den Rest überlässt man den Juristen!
Sie können ja mal versuchen durch alle Instanzen zu klagen und den Widerspruch durch zu setzen mit Gutachten und gegen Gutachten!Das dauert so lange das der Bahn die Gelder ausgehen !Die Kredite sind nämlich zeitlich limitiert!
Die Regierung sollte mal die Juristen fragen wie man das macht!
"Das ist doch gar kein Problem!
Baugenehmigung zurück ziehen und die Bahn zahlt selber!"
Das sind genau die Sprüche, die prima zur Überschrift des Artikels passen.
Der Planfeststellungsbescheid stammt weder von der Stadt Stuttgart noch vom Land BW. So kann dort niemand mal ebend einen rechtsgültigen Beschluss zurück nehmen. Selbst wenn dies möglich wäre - bestände dann ein Anspruch gegen die den Bescheid erlassende Behörde.
Und die Schlauberger in Grün/Rot vergessen ganz beiläufig noch, dass die Bahn einen kleinen Faustpfand gegen Stuttgart in der Hand hat. Die von Stuttgart geleisteten Zahlungen für den Grunderwerb, die ja rückgängig gemacht werden müssten, würden schon mal mit dem Schadensersatzanspruch gegen die Stadt verrechnet. Wir reden nur um eine halbe Milliarde. Diesen Betrag darf man im Ländle schon mal abschreiben.
Ich möcht jetzt koi Schwob sei.
Die Geister die ich rief werd ich jetzt nimmer los.
Der Obergeist fängt jetzt schon an Mercedes zu behindern, von wegen weniger Autos bauen.
Der wird der 1. grüne Ministerpräsident und der 1. den das Volk davon jagt. Übung haben die ja schon mit ihrem Bahnhof (auf de schwäbsche Eisebah.....)
... selbst eingesehen, dass er es nicht kann. CDU-Schnauze hat sich am Energiemarkt auf unsere Kosten verzockt.
Wo is er denn der Künstler ?
Paging