Streit über Lebensmittel-Pranger:Geheimsache Ekelessen

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In Deutschland werden Lebensmittelkontrollen in Gaststätten eher diskret gehandhabt (Foto: dpa)

Ratten, Dreck, Keime: Kontrolleure finden Verstörendes in Gaststätten. Wer gegen Vorschriften verstößt, dürfen die Bürger aber nicht wissen. Wieso ist Deutschland Transparenz-Entwicklungsland und was bringen Restaurant-"Smileys" in anderen Ländern? Zeit, über Pranger zu reden.

Von Jannis Brühl

Wäre die Sache mit den Ratten nicht gewesen, der Mexikaner hätte Stammlokal werden können. Gelegen an einer Straßenecke in einem erst leicht gentrifizierten Teil Brooklyns; Tacos, mexikanische Cola (echter Zucker statt Maissirup), exzellente Rap-Musik aus den vorbeifahrenden Autos der Alteingesessenen. Doch ein Klick auf den interaktiven Hygiene-Stadtplan offenbarte, was städtische Kontrolleure in der Küche des Restaurants gefunden hatten: Dreck und "Nagetiere", tote wie lebendige. Note C, eine Drei. Der Mexikaner hatte einen Kunden weniger.

In New York kann Transparenz den Appetit verderben. In Deutschland wird den Menschen die Wahrheit aus Restaurant- und Imbiss-Küchen lieber nicht zugemutet. Die regelmäßige Veröffentlichung der Namen beanstandeter Betriebe ist der Albtraum deutscher Gastronomie-Lobbyisten. Sie warnen vor einem Rückschritt in finstere Zeiten: So ein System nennen sie "Pranger". Bisher mit Erfolg. In Sachen Transparenz bleibt Deutschland Entwicklungsland.

Wirte und Essensproduzenten, die es mit der Hygiene nicht genau nehmen, bleiben unsichtbar. Ob Ungeziefer, verschwiegene Zusätze, Ekelfleisch - sie klären das diskret mit den Behörden: Bußgeld zahlen, Besserung geloben. Kunden bekommen nur etwas mit, wenn das Amt den Laden dicht macht.

Eigentlich sollte das nicht mehr so sein. Wegen des Dioxin-Skandals steht seit 2012 im Verbraucherinformationsgesetz: Rechtsverstöße sind keine Geschäftsgeheimnisse, Lebensmittelsicherheit sticht Datenschutz. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz erlaubt Behörden seitdem, aktiv Informationen zu veröffentlichen - ohne auf Anfragen von Bürgern warten zu müssen.

Die Ämter dürften nun Namen von Betrieben nennen, wenn diese Lebensmittel verkaufen, in denen Grenzwerte bedenklicher Stoffe überschritten werden. Ebenso bei Hygieneverstößen, für die Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro verhängt wurde. Doch die verbraucherfreundlichen Gesetze gelten erst einmal nur auf dem Papier. Die obersten Verwaltungsrichter mehrerer Bundesländer erklärten sie 2013 für nicht verfassungskonform: Es sei nicht garantiert, dass Verstöße auch schnell aus dem Netz verschwänden, wenn Wirte die Missstände schnell beseitigten. Zudem sei die die Relevanzschwelle von 350 Euro zu unbestimmt - weil sie unabhängig von der Art der Vergehen gelte.

Die Urteile zwangen Behörden zum Rückzug. So musste das Kreisverwaltungsreferat München seine Liste mit den Bewertungen wieder aus dem Netz nehmen, weil Wirte geklagt hatten. Baden-Württembergs Verbraucherportal liefert aus ähnlichem Grund seit Anfang 2013 keine näheren Informationen. Heute muss man die Kommunen schon suchen, die ihre Bürger über Verstöße informieren.

Zum Beispiel in Duisburg. Pranger? "Das ist nicht unser Sprachgebrauch", sagt Ralf Krumpholz. Der Grüne ist als Beigeordneter der Stadt zuständig für das, was er lieber "Gastro-Ampel" nennt. Das Pilotprojekt läuft seit Dezember in seiner Stadt und in Bielefeld. In den Kontrollen erhalten Betriebe bis zu 80 Minuspunkte und werden dementsprechend als grün, gelb oder rot eingestuft. In einer - bisher technisch holprig laufenden - App können Verbraucher die Noten der Restaurants nachschlagen.

"Bizarr" nennt ein Regierungsmitarbeiter in Berlin die derzeitige Gesetzeslage. Sie schlägt sich in der umständlichen Konstruktion der Duisburger Ampel nieder: Wegen der Gerichtsurteile sieht das grün geführte Verbaucherschutzministerium in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Möglichkeit, selbst aktiv Ergebnisse zu veröffentlichen. Das geht nur, wenn jemand extern anfragt. Also spielt das Amt mit Bande: Die Verbraucherzentrale NRW fragt gesetzeskonform regelmäßig Kontrolldaten der Kommunen ab und veröffentlicht diese in der App. Das Ministerium zahlt lediglich mit. Eine zusammengewürfelte Lösung - eine nationale, umfassende ist nicht in Sicht. Der Versuch scheiterte an den CDU-geführten Bundesländern. Deren freiwillige Smiley-Systeme waren ein Flop: Betriebe, die etwas zu verheimlichen hatten, machten nicht mit.

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Das Projekt in Duisburg und Bielefeld provoziert Widerstand, es könnte schließlich Präzedenzfall werden. In beiden Städten klagen insgesamt 50 Betriebe, angespornt vom Gastronomie- und Hotelverband Dehoga. Systeme wie die "Ampel" oder "Smileys", die Verbrauchern mit glücklichen oder traurigen Gesichtern an der Restauranttür Kontrollergebnisse anzeigen, sind dem Dehoga zu "emotionalisierend". Und außerdem: "Die Veröffentlichung stellt alle Gastronomen unter Generalverdacht."

Auch der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft BLL lehnt Veröffentlichungen von Kontrollergebnissen ab, wegen ihres "'Pranger'-Charakters" ( PDF).

"Auch die körperliche Unversehrtheit ist ein Verfassungsgrundsatz", sagt dagegen Stadtrat Torsten Kühne. Das Modell in seinem Bezirk Berlin-Pankow war Vorreiter in Deutschland. Seit 2009 verleiht das Bezirksamt Smileys an alle Betriebe, die Essen verkaufen. Minuspunkte gibt es in Kategorien wie Kühlung, Personalhygiene oder Schädlingsbekämpfung. Wenn Unternehmer Einspruch erheben, werden die Ergebnisse vorerst zurückgehalten. Derzeit werden die Daten nur als ellenlanges PDF-Dokument online gestellt.

Kühne sieht sich als Einzelkämpfer: "Wir wünschen uns das berlinweit, mit ordentlichem Internet-Auftritt, Datenbank und einer anständigen App, damit die Leute das auch unterwegs nachsehen können." Obwohl Berliner Gerichte im Gegensatz zu anderen Bundesländern es nicht verboten haben, haben nur die Bezirke Marzahn und Lichtenberg mitgezogen. Anderen ist die Situation zu unsicher. "Es fehlt ein bundesweites Grundsatzurteil, um endgültig Rechtssicherheit zu schaffen", sagt Kühne.

Wenn es um die Ampeln geht, führen deutsche Verwaltungsgerichte auch europarechtliche Bedenken an. Verwunderlich, andere europäische Länder sind viel konfrontativer. Die tschechische Aufsichtsbehörde SZPI nennt ihre Datenbank über Verstöße von Lebensmittelhändlern ganz offiziell: "Essens-Pranger". Die gleichnamige App wurde 20 000 Mal heruntergeladen, sagt Pavel Kopriva von der SZPI.

Pankows Vorbild ist aber Dänemark. Ein Land, das glücklich ist mit seinem Pranger. Kontrolleure vergeben Smileys, vom traurig dreinblickenden bis zum grinsenden. Restaurants und Lebensmittelhändler müssen sie sichtbar anbringen. Bürger können die jüngsten vier Berichte über jeden Betrieb online lesen. Ein großer Anreiz für die Betriebe, sauberer zu arbeiten, sagt Kenny Larsen von der dänischen Aufsicht: "Seit 2002 ist der Anteil der Betriebe mit glücklichen Smileys von 70 auf 85 Prozent gestiegen." Jeder Däne kenne die Smileys. Die Mehrheit der Gastronomen sei Umfragen zufolge zufrieden. Manche Betriebe nutzten das System gar zur internen Qualitätssicherung, nach dem Motto: Wenn wir einen Smiley bekommen, bekommst du einen Bonus.

Manfred Redelfs, Recherche-Leiter von Greenpeace und Verfechter offener Behördendaten, sagt: "Die Lebensmittelindustrie versteckt sich hinter dem vermeintlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Die Erfahrung in Dänemark zeigt aber, dass das Mehr an Transparenz niemandem geschadet, sondern allen genützt hat - einschließlich der Lebensmittelbranche."

Noch weiter in Sachen Transparenz ist Nordamerika. Die New York Times bastelte aus der Liste, die der ehemalige Bürgermeister Michael Bloomberg ins Netz stellen ließ, die erwähnte Karte, die alle Restaurants der Metropole samt Bewertung zeigt. Das Weiße Haus unterstützte San Francisco und New York dabei, eine gemeinsame Software-Schnittstelle zu entwickeln. Dank der können Verbraucher nun auch auf dem kommerziellen Bewertungs-Portal Yelp erfahren, wie sauber die Hinterzimmer ihres liebsten Burgerbraters in der jeweiligen Stadt sind. Toronto führte 2001 das DineSafe-Programm ein, über das die Stadt alle Ergebnisse öffentlich macht. In den folgenden Jahren stieg der Anteil der Betriebe, die die erste Überprüfung ohne Probleme bestehen, von 78 auf 92 Prozent.

In Deutschland tut sich außerhalb von Pankow, Bielefeld und Duisburg erst einmal nichts. Niedersachsen will vom Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, wie Veröffentlichungen rechtlich ohne Widerhaken organisiert werden können. Der Bund will die Bedenken der Verwaltungsgerichte in eine Gesetzesnovelle einbauen. Beides kann Jahre dauern. Solange bleiben Verbraucher "souverän", wie es Lebensmittelhersteller wollen - also ahnungslos.

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