Steuervermeidung:Apple warnt vor möglicher Milliardenstrafe

Viele Millionen kaufen Geräte von Apple - der Konzern hat aber auch einen Ruf als Steuervermeider (Foto: Bloomberg)
  • Durch komplizierte Firmenkonstrukte in Irland spart Apple enorme Summen an Steuern. Die EU bezweifelt, dass das legal ist. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen.
  • Nun hat der Konzern angedeutet, mit welcher Strafe er potenziell rechnet. Sie liegt demnach wohl bei etwa 2,5 Milliarden Dollar.

Die Europäische Kommission hat einen schweren Verdacht: Irland soll Apple geholfen haben, massiv Steuern zu vermeiden. Denn Dublin lockt Konzerne mit Steuerschlupflöchern, damit die Firmen ihre Europazentralen auf der Insel ansiedeln. Diese Steuervorteile könnten aber wettbewerbsrechtlich unfaire Vorteile sein, so die Kommission. Deswegen ermittelt sie gegen Irland.

Sollte die EU-Behörde den Steuerdeal als illegal einstufen, kann sie Apple dazu zwingen, die vermiedenen Steuern nachzuzahlen - und zwar für die vergangenen zehn Jahre. Nun hat der Konzern in einem Informationspapier für seine Aktionäre offengelegt, wie hoch der Schaden aus seiner Sicht werden könnte. "Die Summe könnte erheblich sein", heißt es in einer Mitteilung an die amerikanische Börsenaufsicht.

An der Wall Street gilt diese Wortwahl ("material amount") als Faustregel. Demnach könnte der Schaden fünf Prozent des durchschnittlichen Bruttogewinns der jüngsten drei Jahre betragen. In Apples Fall wären dies mehr als 2,5 Milliarden Dollar, hat die Financial Times ausgerechnet. Die Zahl ist somit auch ein Hinweis darauf, wie stark die Firma von ihrem Steuermodell in Irland profitiert hat.

Apple kommentierte die Kalkulation der britischen Zeitung nicht. Die Firma weist stets darauf hin, dass die Steuerkonstruktionen völlig legal seien. Auch in der Mitteilung an die Aktionäre gibt sich der iPhone-Konzern kämpferisch. "Die Firma glaubt, dass die Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission jeder Grundlage entbehren", heißt es dort. Irland behält sich ebenfalls vor, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, wenn die EU gegen das Land entscheidet.

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