Steuern:Wie Familien bald entlastet werden sollen

Lesezeit: 2 min

Zu dem Familienentlastungsgesetz gehört die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro im Monat. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Dank höheren Kindergelds und höherer Freibeträge könnte etwa eine Familie mit 60 000 Euro Einkommen künftig gut 250 Euro weniger im Jahr zahlen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die von der Bundesregierung versprochene steuerliche Entlastung von Familien nimmt Formen an. Der entsprechende Gesetzentwurf des Finanzministeriums werde nun zwischen den Ressorts abgestimmt, hieß es aus Regierungskreisen.

In gut drei Wochen solle sich das Kabinett damit befassen. Zu dem Familienentlastungsgesetz gehört die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro im Monat vom Juli kommenden Jahres an. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht: 2019 steigt er je Kind von jetzt 7428 Euro auf 7620 Euro im Jahr, 2020 dann weiter auf 7812 Euro. Ebenfalls steuermindernd wird die Erhöhung des Grundfreibetrags wirken. Von derzeit 9000 Euro jährlich soll dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro steigen, noch ein Jahr später sollen es 9408 Euro sein. Hinzu kommen noch Anpassungen am Einkommensteuertarif, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen.

Stärkere Entlastung der unteren und mittleren Einkommen

Insgesamt sollen Familien auf diese Weise um 9,8 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Gut zwei Milliarden davon entfallen auf den Ausgleich der kalten Progression. Darunter versteht man den Effekt, dass wegen des progressiv ansteigenden Einkommensteuertarifs (mit steigendem Gehalt steigt auch der fällige Steuersatz) schon ein Gehaltsplus in Inflationshöhe die Steuerlast der Arbeitnehmer erhöhen kann - obwohl sie preisbereinigt gar nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Mit der langsam wieder anziehenden Inflation wird dieser Effekt relevanter als er es zuletzt war.

Grundsätzlich würden die unteren und mittleren Einkommen gemessen an ihrer bisherigen Steuerlast prozentual stärker entlastet als die oberen, hieß es. Ein Doppelverdienerpaar mit zwei Kindern, das zusammen auf ein Jahresbruttoeinkommen von 60 000 Euro kommt, müsste einer Beispielrechnung nach im kommenden Jahr 251 Euro weniger Steuern zahlen. Das entspräche einer Entlastung um 9,36 Prozent. 2020 wären es in diesem Szenario dann 530 Euro beziehungsweise 20,32 Prozent gegenüber dem Status quo.

Ein Doppelverdienerpaar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 120 000 Euro käme dagegen auf eine Entlastung von 380 Euro im ersten und 787 Euro im zweiten Jahr. In absoluten Beträgen ist das zwar mehr, gemessen an der gesamten Steuerbelastung aber fielen die Erleichterungen mit 1,85 Prozent im ersten und 3,88 Prozent im zweiten Jahr für die Gutverdienerfamilie deutlich geringer aus.

Nicht mit hineingerechnet in das Entlastungsvolumen von 9,8 Milliarden Euro sind die ebenfalls geplanten Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge und die im Koalitionsvertrag festgeschriebene zweite Erhöhung des Kindergeldes um weitere 15 Euro im Jahr 2021.

Das Familienentlastungsgesetz sei ein "klares Signal für eine wachstumsfreundliche und sozial gerechte Steuerpolitik", hieß es am Montag. Es gehe um eine "spürbare Stärkung der verfügbaren Einkommen" von Familien. Mit 4,4 Milliarden Euro muss der Bund den größten Teil der Entlastung stemmen; auf die Länder kommen Steuermindereinnahmen von knapp vier Milliarden Euro zu, auf die Gemeinden 1,4 Milliarden.

© SZ vom 05.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Samstagsessay
:Einfach mal umsteuern - und zwar sozial gerecht

Steuern erheben, um die Dinge in die gewünschte Richtung zu lenken - die Idee ist uralt. Auch beim grünen Umbau der Wirtschaft könnte das Konzept helfen. Und das sogar sozial gerecht.

Von Michael Bauchmüller

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: