Ein Verfassungsbruch, eine Zumutung und eine "ganz üble Trickserei": Angesichts des massiven Widerstands von Opposition und Sozialverbänden gegen die Vorschläge zur Neuregelung von Hartz IV dürfte es Ministerin von der Leyen schwerfallen, ihre Pläne fristgerecht umzusetzen.
Es ist der Anfang einer ersten Wutwelle. Kaum war in Berlin durchgesickert, dass die Bundesregierung eine nur geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Sätze plant, begann der Proteststurm der Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition. Sie sind überzeugt: Bei der Neuberechnung der Regelleistungen für die 6,7 Millionen Hilfsbedürftigen hat die schwarz-gelbe Bundesregierung getrickst, während Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen stets versicherte, dass fair gerechnet und nicht gemauschelt werde.
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Ursula von der Leyen hatte stets versichert, dass bei den neuen Sätzen für Hartz IV fair gerechnet und nicht gemauschelt werde. Doch Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sind überzeugt, dass sehr wohl getrickst wurde. (© dapd)
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Basis für die Höhe des Arbeitslosengelds II ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Mit ihr wird analysiert, wofür die unteren Einkommensschichten ihr Geld ausgeben; daran orientiert sich das staatlich garantierte Existenzminimum. Gemäß bisherigen Ankündigungen der Regierung sollten die Ausgaben der untersten zwanzig Prozent der Bevölkerung betrachtet werden. Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zeigt jedoch, dass bei Regelsätzen für kinderlose Erwachsene nur die untersten 15 Prozent der Einkommensbezieher betrachtet werden.
Damit rechnet die Regierung nach Ansicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes den Hartz- IV-Satz herunter, denn diese Gruppe hat im Schnitt weniger Geld als die untersten zwanzig Prozent. Ulrich Schneider, Chef des Verbandes, wertete das als "ganz üble Trickserei".
Für die CDU-Politikerin, die den Satz für Erwachsene um fünf auf 364 Euro erhöhen will, wird es nun eng. Sie steht unter Zeitdruck, weil ihre Hartz-Reform Neujahr als fertiges Gesetz auf dem Tisch liegen muss. So will es das Bundesverfassungsgericht, das eine transparente Neuberechnung der Regelleistungen verlangt hatte, ohne dabei auf einer Erhöhung zu bestehen. Zugleich braucht die Ministerin die Stimmen der Opposition im Bundesrat, weil das schwarz-gelbe Lager dort keine Mehrheit mehr hat. Sozialdemokraten und Grüne haben aber bereits ihren Widerstand in der Länderkammer angekündigt.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Hubertus Heil, fuhr am Sonntag schweres Geschütz gegen die Bundesregierung auf. Die Äußerungen aus der Koalition legen den Eindruck nahe, dass es auf eine verfassungswidrige Lösung bei der Festsetzung der neuen Hartz-IV-Sätze hinauslaufe. "Dafür wird es weder im Bundestag noch im Bundesrat eine Zustimmung der SPD geben", sagte er. Es sei "ein Stück aus dem Tollhaus, wenn wie auf einem Basar Regelsätze in der Koalition diskutiert werden".
Auch Manuela Schwesig, SPD-Vize und Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, kündigte Widerstand ihrer Partei an. "Mich überrascht nicht, dass dieser Kuhhandel zu Lasten der sozial Schwachen geht", sagte Schwesig in einem Interview mit sueddeutsche.de.
Auch die Grünen kündigten an, den Gesetzesentwurf notfalls zu blockieren. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sprach von einer "Zumutung für alle, die auf einen wirklich realitätsgerechten und nachvollziehbaren Regelsatz beim Arbeitslosengeld II warten". Die geplante Streichung von knapp 20 Euro monatlich für Alkohol und Tabak aus dem Grundbedarf sei populistisch und diene "nur einem Zweck: Den Regelsatz etwa so niedrig zu halten wie bisher", sagte Künast. Solange von der Leyen bei den im Etat vorgesehenen Leistungen für Kinder nicht nachbessere, lehnten die Grünen die Pläne der Ministerin auch im Bundesrat ab.
Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin kritisiert die geplante Erhöhung als "soziale Kälte vom Schlimmsten". Trittin sprach im Deutschlandfunk von "Kleckerbeträgen". Diese seien angesichts der Steuererleichterungen für Hoteliers ein "Abgrund an Zynismus", vor dem man sich fast ekeln könne. Trittin forderte eine stärkere Anhebung der Regelsätze bei gleichzeitiger Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Linken-Chef Klaus Ernst bezeichnete eine Erhöhung um fünf Euro als "Verfassungsbruch" und als "mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unvereinbar". Eine Verfassungsklage, die die Opposition möglichst gemeinsam anstreben sollte, sei deshalb "unvermeidlich".
Scharfe Kritk und Protestaktionen
Eine Einigung im Bundesrat dürfte allerdings schwierig werden. Basis für die Neuberechnung der Sätze ist die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes bei 60000 Haushalten. Maßgeblich ist dabei das untere Fünftel auf der Einkommensskala. Daraus hat das Arbeitsministerium den Bedarf für die Hartz-IV-Empfänger abgeleitet. Die Sätze kräftig auf 420 Euro zu erhöhen, wie dies die Sozialverbände fordern, wäre heikel, weil dies neue Berechnungen nötig machte. Die schwarz-gelbe Koalition hätte jedoch darauf verzichten können, die Ausgaben für Alkohol und Tabak zu streichen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt es strikt ab, über die im Haushalt geplanten 480 Millionen Euro hinaus Mehrausgaben für die Hartz-Neuregelung zu finanzieren. Die Arbeitsministerin soll das Geld in ihrem Etat einsparen. Ihr Gesetzesentwurf sieht für das Bildungspaket für Kinder bereits Mehrausgaben in Höhe von 620 Millionen vor. Das wären 140 Millionen Euro zu viel. Bei einer Erhöhung der Regelleistungen für Erwachsene um fünf Euro kämen bis zu 400 Millionen Euro dazu. Von der Leyen müsste also gut eine halbe Milliarde Euro in ihrem Etat zusätzlich einsparen. Doch auch dies lehnt die SPD ab. "Das machen wir nicht mit", sagte Heil. Es sei vollständig inakzeptabel, Mehrausgaben für die Hartz-IV-Sätze durch Einsparungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik auszugleichen.
Scharfe Kritik kam ebenfalls vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: "Dass die Koalition stur an den unsinnigen Steuergeschenken für Hoteliers festhält, den Ärmsten der Armen aber ein menschenwürdiges Existenzminimum verweigern will, ist ein handfester Skandal." Die Gewerkschaften wollten die Schieflage im Herbst zum Thema machen.
Auch der Sozialverband VdK kündigte Protestaktionen in den nächsten Monaten an. Dabei will der Verband "die zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätze anprangern, welche die Kluft zwischen Arm und Reich weiter wachsen lassen", so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. In der Bevölkerung scheint dieser Protest aber nicht nur Beifall zu finden. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger sind nach einer Emnid-Umfrage gegen eine Erhöhung der Regelsätze.
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(SZ vom 27.09.2010/kar)
Machtkampf in der Linken
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Das BVG hat nur die fehlende Berechnungsgrundlage bemängelt, nicht die Höhe des Bezuges.
Die Berechnungsgrundlage wurde den Erfordernissen des Urteils angepasst, weshalb also eine Debatte über die Höhe des Bezuzgsgeldes.
Die Vermischung von Wünschen und politischer Schaumschägerei ist nicht gefordert.
Noch sind die Fakten nicht alle bekannt, schon geht das öffentliche Gebell der Meute der "Vertreter der Gerechtigkeit" wieder los.
Bei den Sozialverbänden als Interessenvertreter ist das noch verständlich, aber der Wählerfang der Parteien ist unglaublich ekelhaft.
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genau, morgenfrüh2, genau. Und nur mal als Denkanstoß für alle Fragenden und Suchenden: die Statistik sagt, dass 36% aller Hartz IV EmpfängerInnen Alkoholiker sind. Schön und gut. Das liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Aber wie viele Alkoholiker sind auch gleiczeitig Hartz IV EmpfängerInnen (nein, das ist nicht das selbe). Man mache sich auf die Suche, finde und denke nach. Liegt evtl. auch hier ein möglicher Grund?
Wo geht es in dieser ganzen Debatte noch um die Mündigkeit des Menschen? Bereits im 18. und 19. Jahrhundert kamen die europäischen Regierungen zur Einsicht, dass Freiheits- und Gleichheitsrechte nur mit einem freiem Zugang zur Bildung verwirklicht werden können. Ziel dieser Bestrebungen waren dabei die Mündigkeit aller Bürger/innen. Nicht nur der humanistische Denker konnte mit dieser Sichtweise befriedigt werden, sondern auch die Wirtschaft erhielt so neue Potentiale. Wenn man sich vor Augen hält, dass jedem Harz IV-Empfänger 1,39 Euro für Bildung zur Verfügung stehen, dann ist heute "Unfreiheit" zur festen Rechnungsgröße im Regelsatz geworden. Welche Chance zur Freiheit und Gleichheit wird hier noch gewährt? Ist diese lächerliche Summe nicht Ausdruck dafür, dass diese Menschen schon längst abgeschrieben sind? Und da passt es doch geradezu ins Bild, dass die Debatten um die Harz IV Regelsätze mit dem Bestrebungen einhergehen, diesen abgeschriebenen Teil der Gesellschaft noch zusätzlich zu bevormunden. Denn es ist ja statistisch nachgewiesen, dass 36 % aller Harz IV Empfänger Alkoholiker sind und dem Staat damit noch zusätzlich schaden. Man löst nicht das Problem der "Perspektivlosigkeit" für Harz-IV Empfänger und gibt z.B. Amnreize für einen "mündigen" und adäquaten Umgang mit Suchtmitteln, sondern man versagt diesen Menschen die Möglichkeit auf die eigenverantwortliche Lebensführung. Natürlich entsteht diese nicht von selbst und bedarf der Bildung. Doch wo lernt man Eigenverantwortung, wenn man schon längst abgeschrieben und entmündigt ist? Anstatt zu unterstützen wird getadelt und verallgemeinert. Sicherlich schadet ein zunehmender Alkoholismus der Gesamtgesellschaft enorm, doch wo bleibt dafür die Lösung, wenn man dieses Problem zwar erkennt, jedoch nicht bekämpft? Ist es unsere Aufgabe mit dem Finger auf diesen Teil der Gesellschaft zu zeigen und ihn auszugrenzen? (Du rauchst, du trinkst, du frist zu viel lieber Harz-IV Empfänger!!!)
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