Ratingagenturen:US-Regierung will Standard & Poor's verklagen

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Die Zentrale von S&P in New York: Der Ratingagentur droht eine Klage. (Foto: dpa)

Es ist einer der spektakulärsten Versuche, die Finanzkrise juristisch aufzuarbeiten: Das US-Justizministerium plant offenbar, die Ratingagentur Standard & Poor's zu verklagen. Sollte das Ministerium Erfolg haben, wären die Folgen für das Geschäftsmodell der Ratingagenturen nicht absehbar.

Von Nikolaus Piper, New York

Die amerikanische Regierung will die Ratingagentur Standard & Poor's wegen ihrer Rolle während der Finanzkrise verklagen. Bei der Zivilklage des Justizministeriums geht es nicht um die besonders in Europa umstrittene Herabstufung souveräner Staaten, sondern um die Noten für strukturierte Finanzprodukte wie Hypothekenanleihen. Die Agentur hatte sie bis 2007 viel zu günstig bewertet.

Standard & Poor's informierte die Öffentlichkeit selbst über die bevorstehende Klage. Das Justizministerium in Washington spielt im amerikanischen Rechtssystem die Rolle eines obersten Anklägers und kann dabei auch Zivilklagen anstrengen. Eine von Präsident Barack Obama einberufene Untersuchungskommission hatte bereits 2010 die Ratingagenturen als "wichtige Wegbereiter der Finanzkrise" bezeichnet.

Standard & Poor's und die Konkurrenten Moody's und Fitch hatten vielen durch zweitrangige Hypotheken gedeckten Wertpapieren, die sich später als faul erwiesen, bis zum Schluss die Bestnote AAA gegeben und sie erst im letzten Moment auf Schrottniveau herabgestuft. Dieses abrupte Verhalten hatte die Krise noch verschärft.

Bis jetzt gab es keine juristischen Konsequenzen aus diesem Verhalten, weil sich die Ratingagenturen darauf berufen konnten, nur Meinungen geäußert zu haben. Die Staatsanwälte mehrere Bundesstaaten, darunter Ohio und Connecticut, nahmen Ermittlungen auf, jedoch ohne konkretes Ergebnis. Die Zivilklage des Justizministeriums ist daher ein wichtiger Einschnitt - es könnte zu einem der spektakulärsten Versuche des Staates führen, die Krise juristisch aufzuarbeiten. Sollte das Ministerium Erfolg haben, wären die Folgen für das Geschäftsmodell der Ratingagenturen nicht absehbar.

Ermittlungen begannen bereits im Sommer 2011

Standard & Poor's, ein Tochterunternehmen des Medienkonzerns McGraw Hill, wehrte sich vehement gegen das Ministerium. "Eine Klage wäre ohne jede sachliche und gesetzliche Grundlage", hieß es in einer Erklärung. "Sie würde das zentrale Faktum außer Acht lassen, dass Standard & Poor's die Daten über zweitrangige Hypotheken ("Subprime Mortgages") genauso wie der Rest des Marktes bewertet hat - einschließlich der Vertreter der US-Regierung, die 2007 öffentlich feststellten, dass die Probleme des Subprime-Marktes eingedämmt seien." Das Unternehmen bedaure die Fehler von 2007, habe aber früher als andere mit Korrekturen begonnen.

Die Ermittlungen in dem Fall haben bereits im Sommer 2011 begonnen. Wie mehrere amerikanische Medien übereinstimmend unter Berufung auf anonyme Quellen berichteten, hat die Regierung lange mit Standard & Poor's über eine außergerichtliche Einigung verhandelt. Die Verhandlungen seien gescheitert, als das Justizministerium eine Strafgebühr von mehr als einer Milliarde Dollar verlangt habe.

Gegenwärtig ist nicht bekannt, wie das Ministerium in seiner Zivilklage argumentiert oder warum sich diese zwar gegen Standard & Poor's richtet, nicht jedoch gegen Moody's und Fitch, die sich in der Krise ähnlich verhalten hatten. Kritik an den Ratingagenturen entzündete sich bisher vor allem an der Praxis, dass die Emittenten eines Wertpapiers für das Rating bezahlen und nicht die Anleger. Das schaffe den Anreiz, ein Papier günstiger zu bewerten als angebracht. Mehrere Bundesstaaten dürften sich jetzt der Klage des Justizministeriums in Washington anschließen.

Die Aktie des Standard-&-Poor's-Mutterkonzerns McGraw Hill brach am Abend in New York ein und schloss um 13,8 Prozent tiefer bei 50,30 Dollar. Der letzte Jahresgewinn des Unternehmens lag 2012 bei 911 Millionen Dollar, er war also geringer als die vom Justizministerium angestrebte Strafzahlung.

© SZ vom 05.02.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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