Ex-BayernLB-Manager verurteilt:Was das Gribkowsky-Urteil für Ecclestone bedeutet

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Fast 44 Millionen Dollar hat der ehemalige BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky kassiert - Schmiergeld, gezahlt von Formel1-Boss Bernie Ecclestone. Achteinhalb Jahre muss Gribkowsky dafür ins Gefängnis, so ein Urteil vom Landgericht München. Die spannende Frage ist nun, kommt es auch zu einer Anklage gegen Ecclestone?

Klaus Ott

Immerhin 46-mal hat Gerhard Gribkowsky seit Beginn seiner Untersuchungshaft Anfang 2011 das Gefängnis Stadelheim in München verlassen dürfen, um vor Gericht zu erscheinen. So viele Verhandlungstage hat der Korruptionsprozess gegen den früheren Spitzenbanker gedauert, der sich von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone mit 44 Millionen Dollar bestechen ließ und noch weitere Delikte beging. Achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe lautete diese Woche das Urteil.

Mit einer schnellen Anklage gegen Bernie Ecclestone ist nicht zu rechnen. (Foto: dpa)

Wann Gribkowsky das nächste Mal aus Stadelheim herauskommt, hängt von ihm selbst ab. Die Münchner Staatsanwaltschaft ist sehr daran interessiert, dass der frühere Vorstand der Bayerischen Landesbank sein vor Gericht abgelegtes Schmiergeld-Geständnis wiederholt - als Zeuge bei der Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft würde ihn jederz reit aus dem Gefängnis abholen und später wieder zurückbringen lassen. Hauptsache, der Ex-Banker erzählt noch einmal, wie ihn der Formel-1-Boss bestochen hat. Das wäre ein wichtiger Baustein für eine mögliche Anklage gegen Ecclestone. Doch bis Gribkowsky erneut aussagt, wenn überhaupt, kann es lange dauern. Im für die Münchner Ermittler schlimmsten - und für den Briten besten Fall - bis weit in das nächste Jahr hinein. Die Lage ist vertrackt.

Zeitgewinn für Ecclestone

Gribkowskys Geständnis vor Gericht kann die Staatsanwaltschaft nun indirekt verwenden, indem Prozessbeteiligte berichten, was der Ex-Banker erklärt hat. Das wäre ein eher schwaches Beweismittel. Also ist aus Sicht der Ermittler eine Zeugenaussage nötig. Dazu zwingen könnten die Strafverfolger den Ex-Banker aber erst, wenn das Urteil gegen ihn rechtskräftig ist. Legen seine Verteidiger Einspruch ein, und danach sieht es aus, dann dürfte sich das Revisionsverfahren in Karlsruhe bis in das nächste Jahr hinein hinziehen. Und solange dieses Verfahren liefe, könnte sich Gribkowsky auf sein Recht berufen, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern.

Natürlich könnte der Ex-Banker auch auf dieses Recht verzichten und trotzdem als Zeuge zur Verfügung stehen. Die Frage ist nur, was er davon hätte. Vielleicht ein paar Pluspunkte bei der Justiz, wenn es irgendwann in den nächsten Jahren um eine Strafverkürzung ginge. Oder gar eine vorübergehende Entlassung aus der Untersuchungshaft, damit Gribkowsky dann aus der zwischenzeitlichen Freiheit heraus die Hauptstrafe antreten könnte und so in den Genuss möglicher Vorteile käme, die damit verbunden wären. Alles denkbar.

Das wäre aber auch ein, wie man so sagt, gefundenes Fressen für Ecclestones Anwälte. Die könnten einwenden, Gribkowskys Zeugenaussage sei unglaubwürdig, weil es ihm nur um damit verbundene Vorteile gegangen wäre. Solch ein Deal wäre also gut für den Ex-Banker, aber schlecht für eine mögliche Anklage gegen den Renn-Boss. Der könnte davon profitieren, dass die Causa juristisch ziemlich kompliziert ist. Zumindest könnte er eine ganze Menge Zeit gewinnen und die laufende Formel-1-Saison unbeschadet überstehen. Einschließlich des Rennens in drei Wochen in Deutschland, auf dem Hockenheimring.

Dass das Münchner Landgericht im Prozess gegen Gribkowsky dessen dort abgelegtes Geständnis als glaubhaft bezeichnet hat, tut überhaupt nichts zur Sache. Das war ja gerade kein Verfahren gegen Ecclestone. Der Brite konnte sich nicht verteidigen, was bei einer Verhandlung gegen ihn in München dann möglich wäre. Solch ein Prozess könnte wieder vor der fünften Strafkammer stattfinden, mit denselben Richtern wie bei Gribkowsky. Und die könnten im Extremfall Ecclestone in einer Sache freisprechen, in der sie Gribkowsky verurteilt haben. Vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand, lautet ein Juristen-Spruch.

© SZ vom 30.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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