Karstadt-Insolvenzverwalter Görg:Der Pleiten-Profiteur

32 Millionen Euro berechnet der Karstadt-Insolvenzverwalter Görg für seinen 15-Monats-Job. Diese Summe mag zwar rechtens sein, doch sie ist viel zu hoch - zumal das Verfahren Karstadt alles andere als glatt lief.

Caspar Busse

Die Insolvenz des Warenhauskonzerns Arcandor im Juni vergangenen Jahres war einer der größten Pleitefälle - Karstadt, neben Kaufhof die größte Warenhauskette in Deutschland, gehörte dazu, Quelle, einer der größten Versender, sowie weitere Firmen und Beteiligungen. Alleine in den Kaufhäusern sind mehr als 25.000 Arbeitsplätze betroffen. In dieser Liga haben sonst nur noch Insolvenzfälle wie Holzmann, AEG oder die Kirch-Gruppe gespielt.

Klaus Hubert Görg berechnet für seine Zeit als Insolvenzverwalter 32 Millionen Euro. (Foto: ag.dpa)

Vor mehr als 15 Monaten hatten Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg und seine Mitarbeiter den Fall Arcandor übernommen, sicher keine leichte Aufgabe. Allein für die Betreuung des Karstadt-Verfahrens - übrigens nur ein Teil der gesamten Pleite - berechnet Görg jetzt gut 32 Millionen Euro, insgesamt kostet das Verfahren 50 Millionen Euro.

Das ist viel, zu viel - zumal das Verfahren Karstadt alles andere als glatt lief. In der Öffentlichkeit wurde monatelang geschachert, die Mitarbeiter, die auch noch auf Gehalt verzichten mussten, waren im Ungewissen. Es steht wohl außer Frage, dass bei der Berechnung des Millionenhonorars alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Sätze für Insolvenzverwalter sind gesetzlich festgelegt. Und natürlich geht die Summe nicht an Görg alleine, sondern davon werden auch das gesamte Sanierungsteam sowie externe Sachverständige bezahlt.

Trotzdem ist die Summe zu hoch. Karstadt ist ein Beispiel dafür, wie die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung falsche Anreize setzt. Görg war von Anfang an auf einen schnellen Verkauf von Karstadt als Ganzes aus. Am Ende gab er dem Investor Nicolas Berggruen den Zuschlag. Ob das die Rettung von Karstadt ist, ist keineswegs ausgemacht.

© SZ vom 08.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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