Insolvenz der Investmentbank:Amtsgericht will 67 Millionen Euro von Lehman-Gläubigern

Aus dem Fall Lehman konnte die Welt viel lernen. Zum Beispiel, was passiert, wenn eine Bank in die Pleite geschickt wird. Die staunenden Deutschen erfahren noch etwas mehr - etwa über Gebührenvorstellungen der deutschen Justiz: Das zuständige Amtgericht überrascht mit einer horrenden Forderung.

Bei der Pleite der US-Bank Lehmann haben viele Menschen viel Geld verloren. Mittlerweile ist aber einiges an Vermögen zusammengekommen, woraus die Gläubiger der Bank bedient werden sollen.

Derzeit betrage die Insolvenzmasse 15 Milliarden Euro, berichtet das Handelsblatt. Darum gebe es die Chance, dass die Gläubiger 80 Prozent ihrer Forderungen zurückerhielten. Es kommt nicht oft vor, dass bei einer Pleite am Ende so viel Geld an die Gläubiger fließt.

Noch viel seltener ist es allerdings, dass ein deutsches Amtsgericht 67 Millionen Euro für eine Insolvenz kassiert. Diese Summe sei vorläufig berechnet, der Insolvenzverwalter habe sie bereits gezahlt, bestätigte ein Justizsprecher des Frankfurter Amtsgerichts den Bericht im Handelsblatt.

Über die Höhe sei aber noch nicht abschließend entschieden, derzeit laufe eine Prüfung. Gemessen an der Insolvenzmasse könnte das Gericht am Ende sogar 135 Millionen Euro in Rechnung stellen, zitiert das Blatt den Stuttgarter Insolvenzexperten Volker Grub. Er fordert, per Gebührenordnung für Gerichte müsse solch ein Betrag bei 275.000 Euro gedeckelt werden werden.

Doch das Amtsgericht und die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle sähen das Lehman-Verfahren nicht als klassisches Streitverfahren, heißt es weiter. Darum würde auch die Kappungsgrenze nicht gelten.

Um das Honorar des zuständigen Insolvenzverwalters Michael Frege hatte es im vergangenen Jahr Streit bereits gegeben. Nach verschiedenen Gutachten kann er auf eine Vergütung zwischen 200 und 834 Millionen Euro hoffen. Die Entscheidung darüber wurde zunächst vertagt. Die hinter Frege stehende Großkanzlei CMS Hasche Sigle hat sich nach eigenen Angaben auf eine Vergütung von deutlich unter 500 Millionen Euro festgelegt.

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