Gesundheitssystem:Termin bei Dr. Digital

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Gehen Sie zum Arzt, Ihre Daten sind schon da: In naher Zukunft könnten Patientendaten auf einem Server liegen und überall abrufbar sein.

(Foto: Nigel Treblin/Getty)

Elektronische Patientendaten sollen das Gesundheitssystem effizienter machen. Doch Kassen warnen vor hohen Kosten - und Datenschützer fürchten, dass die ärztliche Schweigepflicht nicht für alle gilt.

Analyse von Kim Björn Becker

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das sogenannte E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschlossen. Damit sollen in den kommenden drei Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass medizinische Daten über ein sicheres Netz zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken ausgetauscht werden können. Bereits heute verfügen viele Versicherte über die elektronische Gesundheitskarte, auf der später einmal die gesamte Krankenakte gespeichert werden soll. Gröhe nannte den erwarteten Nutzen der Telemedizin "enorm".

Die Politik will die Gesellschaft für Telematik - ein 2005 von den Spitzenverbänden des Gesundheitswesens gegründetes Unternehmen - in einem ersten Schritt damit beauftragen, bis Ende 2016 verbindlich "sichere Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente" festzulegen. Die technische Infrastruktur soll besonders hohen Anforderungen an den Datenschutz genügen. Darüber hinaus sollen Kliniken und Ärzte zwischen 2016 und 2018 mit finanziellen Anreizen dazu gebracht werden, verstärkt elektronische Dienste probeweise zu nutzen. Niedergelassene Mediziner sollen beispielsweise eine gesonderte Vergütung erhalten, wenn sie die Stammdaten der Versicherten elektronisch verwalten. Kliniken sollen Geld bekommen, wenn sie Entlassungsbriefe digital ausstellen. Die "Anschubfinanzierung" soll die gesetzliche Krankenversicherung mit 31 Millionen Euro oder weniger pro Jahr zusätzlich belasten. Danach sollen die jährlichen Kosten der Digitalisierung einen "unteren dreistelligen Millionenbetrag" umfassen. Zugleich sollen Ärzte Honorarkürzungen in Kauf nehmen, wenn sie sich von 2018 an nicht an der Digitalisierung beteiligen. Patienten sollen zudem bereits von Oktober 2016 an einen Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan erhalten, sobald sie mehr als drei Medikamente zugleich verschrieben bekommen. "So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden", sagte Gröhe.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, kritisierte den Gesetzentwurf als einen "von den gesetzlich Versicherten bezahlten Turbo für Geschäftemacher". Datenschützer forderten, dass alle Akteure, die an der Übermittlung der Daten beteiligt sind, in die ärztliche Schweigepflicht einbezogen werden sollen. "Das Patientengeheimnis muss auch beim Einsatz von IT gewährleistet werden", sagte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fühlen sich von der Bundesregierung übergangen. "Die Kassen, und damit die Beitragszahler, sind diejenigen, die bezahlen, also sind sie auch diejenigen, die bestimmen", sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Dies sei hier aber eben nicht der Fall.

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