Geldpolitik:Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen EZB-Kaufprogramm ab

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Bundesbank-Präsident Jens Weidmann (Foto: REUTERS)
  • Die Bundesbank darf sich weiterhin am EZB-Anleihekaufprogramm beteiligen.
  • Das haben die Karlsruher Richter am Mittwoch beschlossen.
  • Damit lehnen sie eine einstweilige Anordnung ab, die der Bundesbank die Beteiligung untersagen sollte.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) kann zumindest bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterlaufen wie bisher. Das Karlsruher Gericht hat an diesem Mittwoch eine Eilentscheidung abgelehnt. Die Kläger - darunter der CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke - wollten eine einstweilige Anordnung durchsetzen, um der Bundesbank eine Beteiligung an dem Programm umgehend zu untersagen.

Trotz seiner rechtlichen Zweifel an dem Programm hat der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle einen solchen vorläufigen Stopp abgelehnt. Würde der Bundesbank eine Beteiligung an den Anleihekäufen untersagt, dann hätte dies nicht nur vorläufigen Charakter, sondern käme einer Vorwegnahme der frühestens für kommendes Jahr erwarteten Entscheidung im Hauptsacheverfahren gleich, so die Begründung.

Eine Unterbrechung könnte letztlich das Ziel der EZB unterlaufen, mit ihrer ultralockeren Geldpolitik eine Anhebung der Inflation auf knapp zwei Prozent zu bewirken. Würde das Gericht den Klägern im - nur auf eine vorläufige Regelung zielenden - Eilverfahren stattgeben, dann "wäre das weitgehend identisch mit einer stattgebenden Entscheidung in der Hauptsache".

Der EuGH ist bereits eingeschaltet

In dem Verfahren geht es um das EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen und anderen Papieren wie Unternehmensanleihen in Höhe von derzeit 60 Milliarden Euro pro Monat. Ursprünglich sollte das seit März 2015 bestehende Programm nur bis Ende März 2017 gehen; da die EZB von ihrem Ziel - einer Inflation von 2,0 Prozent - aber weit entfernt bleibt, verlängerte sie das Programm. Es soll in der Euro-Zone die Zinsen drücken und die Kreditvergabe ankurbeln.

Das Gericht hat Zweifel daran, ob die EZB sich mit dem Programm noch im Rahmen ihrer - auf Geldpolitik beschränkten - Zuständigkeiten hält oder damit bereits eine Art Wirtschaftspolitik betreibt, wofür sie aber nicht zuständig wäre. Das ist auch der Vorwurf der EZB-Kritiker: Ihrer Ansicht nach greift die EZB mit dem Anleihekaufprogramm bereits in den Aufgabenbereich der nationalen Finanzminister ein. Ein weiterer Vorwurf lautet, die Notenbank finanziere mit ihrem Kaufprogramm verbotenerweise Staatshaushalte. Deutschland hafte, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintrete, so die Kläger. Das Risiko für den deutschen Staatshaushalt sei unverhältnismäßig hoch.

Wegen seiner Bedenken hat das Verfassungsgericht den Fall im August bereits dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Es gebe "gewichtige Gründe" dafür, dass mit dem Programm gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung verstoßen werde, hieß es in der damaligen Entscheidung - die EZB also außerhalb ihrer Befugnisse handele. Weil es um EU-Recht geht, soll nun zunächst der EuGH über die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der EZB urteilen. Auf dieser Grundlage soll dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der EuGH hat zugesagt, das Verfahren mit Vorrang zu behandeln.

Damit hat Karlsruhe bereits zum zweiten Mal in Sachen EZB das oberste EU-Gericht angerufen. Dass die deutschen Verfassungsrichter am Ende tatsächlich das Kaufprogramm stoppen, ist nicht sehr wahrscheinlich. Dem Gericht geht es eher darum, im "Dialog" mit dem EuGH den rechtlichen Rahmen zu definieren, innerhalb dessen die ansonsten keiner Kontrolle unterliegende EZB agieren kann.

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