Freihandelsabkommen mit USA:Europa bringt Verteidigung gegen Konzernklagen in Stellung

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Wenn Staaten Gifte verbieten oder Atomkraftwerke abschalten, zerren Konzerne sie oft vor Gericht und erstreiten Milliarden, Um ihnen das nicht noch leichter zu machen, kämpft die EU nun gegen schwammige Formulierungen im Freihandelsabkommen mit den USA.

Von Nikolaus Piper, Alexander Hagelüken und Silvia Liebrich

Der Atomausstieg könnte für Deutschland teuer werden. Der schwedische Konzern Vattenfall hat gegen die Bundesregierung vor einem Schiedsgericht in den USA geklagt und verlangt mehr als drei Milliarden Euro Schadensersatz. Solche Investitionsschutzklagen könnte es künftig häufiger geben, wenn Europa und die USA ihr umstrittenes Freihandelsabkommen TTIP vereinbaren, warnen Kritiker -und bringen so die EU-Kommission und das Abkommen unter Druck.

EU-Handelskommissar Karel de Gucht will daher im März einen Vorschlag vorlegen, wie solche missbräuchlichen Klagen zu stoppen sind. Ein Novum ist auch, dass dann erstmals Details aus dem Vertragsentwurf veröffentlicht werden sollen. Dabei geht es insbesondere um die Investitionsschutzklauseln. Bislang wird hinter verschlossenen Türen verhandelt, über den Inhalt der Gespräche ist kaum etwas bekannt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll eine Reihe von Regeln verhindern, dass Konzerne Umwelt- und Gesundheitsstandards aushebeln und abkassieren. Schwammige Postulate in bisherigen Abkommen wie das Gebot eines "fairen" oder "gerechten" Umgangs mit Investoren böten Konzernen zu viele Klagemöglichkeiten, heißt es aus der Kommission.

Stattdessen sollen die Regelungen sicherstellen, dass eine Regierung etwa einen giftigen Stoff verbieten oder Atomkraftwerke abschalten lassen kann, ohne dass dies als Enteignung schadensersatzpflichtig ist. Voraussetzung wäre nur, dass die Firma nicht anders behandelt wird als Konkurrenten. De Gucht will auch verhindern, dass Konzerne ihre Anwälte in einem Schiedsgericht über die Klage mitentscheiden lassen. Verliert eine Partei vor dem Schiedsgericht, soll sie anders als bisher in Berufung gehen können.

Der Handelskommissar will auch verhindern, dass Konzerne Regeln zum Investitionsschutz missbrauchen. Beispiel ist der chinesische Versicherer Ping An. Als dieser 2007 bei der belgischen Bank Fortis einstieg, war das sehr riskant: Seit einem halben Jahr kochte die Finanzkrise. Fortis wurde vom Staat gerettet und zerschlagen, der Versicherer verlor viel Geld. Ping An verbucht das aber nicht als unternehmerisches Risiko, sondern klagt vor einem internationalen Schiedsgericht gegen Belgien auf 1,8 Milliarden Euro Schadensersatz.

Auch dem CDU-Abgeordneten Peter Beyer, Berichterstatter seiner Fraktion für transatlantische Beziehungen, bereitet der Schutz von Investoren Sorgen. Er reist derzeit durch die USA, um die Chancen des Abkommens zu sondieren. "Deutschland will diesen Investorenschutz nicht", sagte Beyer. Unternehmer könnten sich nicht jedes Risiko absichern lassen. Die Bundesregierung werde das Abkommen aber auch nicht an dieser Frage scheitern lassen. "Dazu ist TTIP viel zu wichtig." Wie es in New York hieß, könnte die Lösung in einem "modifizierten Investorenschutz" liegen: Eine Firma könnte danach die umstrittenen Schiedsgerichte erst anrufen, wenn der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft ist.

In Washington traf sich der Mehrheitsführer der Demokraten im Senat, Harry Reid, mit Präsident Barack Obama. Reid hatte sich zuletzt überraschend deutlich von Obamas Freihandels-Programm distanziert. Die stellvertretende Handelsbeauftragte von Obama, Miriam Sapiro, warb in New York für das Abkommen. "Wir arbeiten hart, um mit starker Unterstützung beider Parteien das Handelsproblem zu lösen. Zugleich ringen wir um ein Abkommen, das den Export von Gütern und Dienstleistungen erleichtert." Ängste, ein Abkommen könnte Umwelt- und Sicherheitsstandards aushebeln, seien unbegründet.

© SZ vom 05.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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