Eon verliert Prozess:Sieg für Gaskunden

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Erfolg für 52 Kläger, Hoffnung für Zehntausende Gaskunden: Eon darf die Preise nicht mehr ohne stichhaltige Begründung erhöhen. Dem Energiekonzern drohen Millionenverluste.

Der Energiekonzern Eon darf die Gaspreise für Endkunden einem Urteil zufolge nicht mehr ohne stichhaltige Begründung erhöhen. Das Hamburger Landgericht erklärte nach mehr als vier Jahren Verhandlungsdauer eine Preisklausel in den Verträgen der Eon-Tochter Eon Hanse mit Endkunden für ungültig.

Eon fehlt es an Transparenz, urteilt das Landgericht Hamburg (Foto: Foto: dpa)

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern können sich nun alle Gaskunden mit ähnlichen Klauseln gegen Preiserhöhungen wehren.

Der Vertragstext hatte Eon das Recht eingeräumt, den Gaspreis ohne genauere Begründung anzuheben. Das Gericht sprach in seinem Urteil von "fehlender Transparenz" und sah einen Verstoß gegen das Vertragsrecht.

Damit hat Eon den bisher längsten Prozess um überhöhte Gaspreise verloren. In dem seit 2005 laufenden Verfahren hatten 52 Kunden von Eon Hanse mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale gegen Preiserhöhungen geklagt.

Es war das bundesweit erste Sammelverfahren zu diesem Thema. Inzwischen haben sich viele andere Gerichte ebenfalls mit Gaspreisen befasst.

Die Hamburger Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil einen Erfolg: "Das ist ein Sieg für alle Gaskunden in Deutschland", sagte Geschäftsführer Günter Hörmann. Seiner Auffassung nach gilt der Urteilsspruch auch über die betroffenen 52 Kunden hinaus. Alle Gaskunden mit ähnlichen Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen könnten sich nun gegen Erhöhungen wehren, sagte er.

Ursprünglich wollten die Kläger vom Gericht die Berechnung der Gaspreise überprüfen lassen. Das lehnte das Landgericht ab, nachdem der Bundesgerichtshof schon in einem anderen Fall eine tiefgehende Prüfung der Gaspreise verweigert hatte. Jetzt ging es noch um die Formulierung der Preisänderungsklausel in den Kundenverträgen.

30.000 Gaskunden zahlen nur unter Vorbehalt

Die Kläger zahlten seit Prozessbeginn nur noch die Preise von September 2004. Daneben verweigerten etwa 30.000 weitere Eon-Hanse-Kunden die höheren Kosten oder zahlten unter Vorbehalt. Die Verbraucherzentrale unterstützte und finanzierte den Prozess. Den Verbraucherschützern zufolge sind seit September 2004 rund 1000 Euro pro zahlungsunwilligem Kunden an Forderungen aufgelaufen.

Das Gericht vertrat die Ansicht, die Preisanpassungsklausel in den Verträgen der Eon Hanse mit den Verbrauchern sei "nicht klar und nicht verständlich". Die Kunden würden "unangemessen benachteiligt". Daher sei die Klausel unwirksam. Im Gasvertrag heißt es, der Eon-Vorgänger Hein Gas sei berechtigt, die Preise "an die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen". Das Gericht kritisierte, durch diese schwammige Formulierung bleibe unklar, was überhaupt mit "Wärmemarkt" gemeint sei.

Eon hatte im Prozess erklärt, dem Konzern würden Verluste entstehen, weil die weltweiten Gaspreise seit 2004 deutlich gestiegen sind. Eine Firmensprecherin machte klar, der Konzern werde in Berufung gehen.

Eon Hanse hatte seine Gaspreise seit Oktober 2004 bis zur Einreichung der Klage drei Mal um insgesamt 25 Prozent angehoben. Von den höheren Kosten waren 650.000 Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betroffen.

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