Daimler und Co: Verfahren in den USA:Schatten der Apartheid

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Der Vorwurf lautet "aktive Hilfe und Mitwisserschaft": Opfer des südafrikanischen Apartheid-Regimes wollen Daimler und andere Firmen vor Gericht zerren. Ihre Chancen sind gestiegen.

N. Piper, New York

Es war ein Gerichtstermin fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Reporter des arabischen Senders Al-Dschasira waren die einzigen anwesenden Medienleute, als das Appellationsgericht in Manhattan den Fall Khulumani verhandelte. Khulumani ist eine Organisation von Opfern des südafrikanischen Apartheid-Regimes. Sie versucht seit 2002, vor US-Gerichten Schadenersatz von westlichen Firmen zu erstreiten, die in den Zeiten der Rassentrennung in Südafrika operierten.

Hat Daimler den Unterdrückungsapparat des Apartheid-Regimes gestärkt? Eine Organisation versucht, vor US-Gerichten Schadenersatz von westlichen Unternehmen zu erstreiten. (Foto: Foto: dpa, AP)

Das Gericht unter Vorsitz von Jose Cabranes hörte über zwei Stunden lang Kläger und Beklagte an. Dabei ging es nur um die Frage, ob die Klage überhaupt zugelassen werden soll. Gerade diese Frage macht aus dem Verfahren aber einen Fall von grundsätzlicher internationaler Bedeutung.

In der Sache geht es darum, ob und in welchem Ausmaß westliche Firmen zu den Schrecken der Apartheid beigetragen haben. Michael Hausfeld, der amerikanische Anwalt von Khulumani, wirft insgesamt fünf Firmen "aktive Hilfe und Mitwisserschaft" vor: General Motors, Ford, IBM, Daimler und dem deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall. Sie sollen erstens durch die Lieferung von Fahrzeugen und anderer Ausrüstung den Unterdrückungsapparat des Regimes gestärkt und zweitens mit der Polizei bei der Verfolgung von Gewerkschaftern zusammengearbeitet zu haben.

Auszeichnung für Schrempp

Die Konzerne weisen die Beschuldigungen zurück. Daimler führt überdies an, dass der frühere Konzernchef Jürgen Schrempp, der lange die Daimler-Niederlassung in Südafrika geleitet hatte, 1999 von Präsident Nelson Mandela mit einem Orden für sein Engagement gegen die Rassentrennung ausgezeichnet worden war. Die entscheidende Frage aber ist: Kann das Verfahren überhaupt vor amerikanischen Gerichten stattfinden? Darf die US-Justiz sich mit Klagen von Ausländern gegen ausländische Firmen wegen möglicher Gesetzesverstöße im Ausland befassen? Involviert sind also auch die Rechte anderer Nationen.

Bei dem Thema herrscht auch in der amerikanischen Justiz Unsicherheit. Ein Bezirksgericht in Manhattan hatte Khulumani 2004 zunächst abgewiesen; die Klage landete schließlich in einem Berufungsverfahren 2007 beim Obersten Gerichtshof. Der erklärte sich für nicht zuständig und verwies den Fall an das Gericht in Manhattan zurück. Die zuständige Richterin Shira Sheindlin ließ die, mittlerweile überarbeitete, Klage zu, gestattete den beklagten Firmen jedoch Berufungsanträge. Und die wurden am Montag verhandelt.

Die Tatsache, dass jemand auf die Idee kommt, Apartheids-Klagen gegen Daimler in den USA vorzubringen, hat mit einem etwas obskuren Paragraphen aus dem Gesetzbuch der USA zu tun. 1789 hatte der Kongress festgelegt, dass Ausländer Zivilklagen vor amerikanischen Gerichten vorbringen können, wenn es um "Gesetze der Nationen oder einen Vertrag der Vereinigten Staaten" geht. Rechtshistoriker streiten darüber, was sich die Gesetzgeber bei diesem "Alien Tort Statute" gedacht haben.

Möglicherweise wollten sie verhindern, dass sich Schuldner vor ihren Gläubigern in die USA flüchteten. Jedenfalls wurde das Alien Tort Statute kaum angewandt - bis in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Damals entdeckten Anwälte die Klausel und nutzten sie, um Menschenrechtsfragen vor US-Gerichte zu bringen. Auch die Klagen von Zwangsarbeitern aus der NS-Zeit gegen deutsche Firmen wurden so verhandelt.

Risiko für Daimler

International ist die Anwendung der Klausel hochumstritten. Die Bundesregierung hatte sich bereits im vergangenen September dagegen verwahrt, dass gegen Daimler und Rheinmetall in den USA verhandelt wird, und erklärt, die Unternehmen stünden unter dem Schutz der Bundesrepublik. Auch die amerikanische und die südafrikanische Regierung waren gegen die Zulassung der Klagen.

Dies hat sich geändert - und hier liegt ein Risiko für Daimler. In einem Brief des südafrikanischen Justizministeriums, den der Klägeranwalt Hausfeld veröffentlichte, heißt es, US-Gerichte seien "angemessene Foren" für Klagen von Apartheids-Opfern. Und die Regierung in Washington ist seit dem Amtsantritt von Barack Obama nicht mehr grundsätzlich gegen solche Klagen eingestellt. Wie weit der Sinneswandel geht, ist nicht ganz klar. Die Regierung Obama werde aber auf jeden Fall nicht mehr erklären, derartige Verfahren schadeten den außenpolitischen Interessen der USA, hieß es in deutschen Regierungskreisen.

Sollten die Klagen zugelassen werden, dürften die Kläger einen Vergleich anstreben in der Erwartung, dass die Konzerne lieber zahlen, als ein langes Verfahren hinzunehmen, das ihrer Reputation schadet. Ein Termin für die Entscheidung der Richter ist nicht absehbar.

© SZ vom 13.01.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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