Audi-Manager in U-Haft:Letzte Instanz Karlsruhe

Lesezeit: 2 min

Er habe aufzeigen können, dass die zu Tage getretenen Manipulationen und Fehlleistungen nicht von ihm zu verantworten seien: Wolfgang Hatz. (Foto: picture alliance / dpa)

Der frühere Audi-Manager Wolfgang Hatz will nach mehr als einem halben Jahr Untersuchungshaft aus dem Gefängnis entlassen werden. Er wendet sich dafür ans Bundes­verfassungs­gericht.

Von Klaus Ott

Als Wolfgang Hatz im September 2015 seinen Job als Entwicklungsvorstand beim Sportwagenhersteller Porsche aufgeben musste, kurz nach Beginn der Abgasaffäre im VW-Konzern, da sollte Wolfgang Porsche helfen. Es gebe keinerlei Gründe, die seiner Rückkehr in das Vorstandsamt entgegenstünden, schrieb Ingenieur Hatz ein paar Monate später an das Oberhaupt der Milliardärsfamilie. Die Familie Porsche ist einer der Hauptaktionäre von Volkswagen und der VW-Tochter Porsche. Doch der Brief von Ende 2015 an Wolfgang Porsche half nichts. Der Ingenieur und Motorenexperte bekam sein Amt nicht zurück.

Als Hatz im September 2017 sogar in Untersuchungshaft kam, wegen angeblicher Verwicklung in die Abgasaffäre, schrieben seine Verteidiger lange Schriftsätze. Erst an das Landgericht München I, dann an das Oberlandesgericht München. Auch das half nichts. Der frühere Audi-, Porsche und VW-Manager musste im Gefängnis bleiben. Jetzt soll, als letzte Instanz in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe helfen. Dort hat Hatz über seine Anwälte Beschwerde eingelegt; in der Hoffnung, endlich wieder freizukommen. Alle Vorwürfe seien falsch.

Das Verfassungsgericht bestätigt den Eingang der Beschwerde. "Das Verfahren ist in Bearbeitung, eine Entscheidung aber nicht in den nächsten Tagen zu erwarten", so das Gericht. Der Ex-Manager muss also noch etwas warten auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Inzwischen ist Hatz nicht mehr der Einzige, der wegen der Abgasaffäre hierzulande in Untersuchungshaft sitzt. Vergangene Woche kam ein Porsche-Manager ins Gefängnis, nach einer Razzia bei dem Sportwagenhersteller.

Nach Angaben aus Kreisen von Verfahrensbeteiligten macht Hatz in Karlsruhe geltend, sein Anspruch auf "rechtliches Gehör" bei der Justiz sei verletzt worden. Dieser Anspruch ist in Artikel 103 Grundgesetz enthalten. Artikel 103 der Verfassung bedeutet, dass die Justiz solche Schriftsätze wie die von Hatz und seinen Verteidigern nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern sich auch eingehend damit auseinandersetzen muss. Das soll beim Oberlandesgericht (OLG) München nicht geschehen sein. Das OLG hatte Anfang März auf 13 Seiten das Begehren von Hatz zurückgewiesen, freigelassen zu werden.

Der Ingenieur hatte im VW-Konzern nach und nach Karriere gemacht, von Audi über Volkswagen bis hin zu Porsche. Der Verdacht der Staatsanwaltschaft München II, Hatz sei in die Abgasaffäre verwickelt, rührt aus dessen Zeit bei der VW-Tochter Audi her. Dort war der Motorenexperte von 2001 bis 2009 Leiter der Aggregate-Entwicklung gewesen. Über VW kam Hatz schließlich in den Porsche-Vorstand. Dort wurde er dann nach Beginn der Abgasaffäre beurlaubt, aus unternehmenspolitischen Gründen. Als Hatz bei dem Sportwagenhersteller schließlich ging, erklärte die Porsche AG, man habe "keinerlei Hinweise" auf eine Mitverantwortung von ihm für manipulierte Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen gefunden.

Viel lieber wäre Hatz Vorstand bei Porsche geblieben. Mit den Manipulationen habe er nichts zu tun gehabt, hatte der Ingenieur und Rennsportfan in seinem Brief Ende 2015 an Aufsichtsratschef Wolfgang Porsche beteuert. Es sei nicht zu rechtfertigen, seine Beurlaubung fortzusetzen. Und es würde seiner Reputation irreparablen Schaden zufügen. Statt der Rückkehr in den Job gab es später Dankesworte von Wolfgang Porsche für Hatz, für dessen "hervorragende Arbeit". Und noch viel später die Verhaftung wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Hatz war von einem früheren Audi-Ingenieur und Weggefährten, der damals auch im Gefängnis saß, schwer belastet worden. Zu Unrecht, wenden die Anwälte von Hatz ein.

© SZ vom 23.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: