"Wie kommt man dazu, Maultaschen oder Klo-Rollen mitzunehmen?" Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, zeigt Verständnis für Chefs, die wegen eines kleinen Vergehens kündigen. "Es gibt keine Bagatellen", sagte sie im SZ-Gespräch.
Wohl nie zuvor mussten sich die deutschen Arbeitsgerichte mit mehr Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte befassen als im vergangenen Jahr.
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Erst sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt - und dann kam die Kündigung. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, zeigt Verständnis für Arbeitgeber, die Angestellte wegen eines kleinen Vergehens kündigen. (© Foto: dpa)
Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet hatte.
Kritik an betroffenen Arbeitnehmern
Einer Sekretärin wurde gekündigt, nachdem sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle verspeist hatte. Und eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz ausdrücklichen Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte.
In den unteren Instanzen haben die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen.
Gerichtspräsidentin Schmidt verteidigte die Richter jedoch. Die Kritik sei "völlig daneben" gewesen, sagte sie.
"Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert." Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. "Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen."
Statt die Arbeitgeber als herzlos zu kritisieren, griff Schmidt die betroffenen Arbeitnehmer an.
"Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?" Das habe "mit fehlendem Anstand" zu tun, sagte die Präsidentin.
Zweifel an SPD-Gesetzentwurf
Die SPD will im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, mit dem verhindert werden soll, dass Arbeitnehmer wegen geringster Delikte entlassen werden.
Schmidt bezweifelt die Wirksamkeit des Vorhabens. "Neue Gesetze sollten mehr Probleme lösen als schaffen", sagte sie. "Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?"
Werde sie beispielsweise bei fünf Euro festgelegt und vor dem Arbeitsgericht lande ein Fall, in dem es um 5,10 Euro geht, dann müsse man sich fragen: "Soll jetzt wegen zehn Cent das ganze Klavier zum Spielen gebracht werden?"
Auch Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht in Bonn, zweifelt an dem SPD-Vorstoß. Aus gutem Grund stehe im Gesetz bislang nur, dass wegen verhaltensbedingter Gründe gekündigt werden dürfe. Ob eine Kündigung im Einzelfall tatsächlich gerechtfertig sei, müssten dagegen die Gerichte entscheiden.
"Wenn man nun für Diebstähle eine Ausnahme macht und im Gesetz konkrete Regeln aufstellt, dann müsste man auch festlegen, wie oft ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber beleidigen darf, bevor er rausfliegt."
Zudem hält der Arbeitsrechtler den Zeitpunkt für den Gesetzentwurf für verfehlt. Mitte des Jahres 2010 will das Bundesarbeitsgericht über den Fall der wegen Pfandbons gekündigten Kassiererin entscheiden.
"Die Politik wäre meines Erachtens gut beraten, dieses Urteil und vor allem die Argumente des Gerichts abzuwarten", sagte Thüsing.
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(SZ vom 29.12.2009/mel/odg)
außer, wenn der, der etwas entwendet, Beamter ist.
www.dioezesanrat.de/aktuelles/topaktuell/aktuell.html
Aus dem Posting von "Feinpartikel" zu einem anderen Artikel mit diesem Thema.
Das ist doch langsam alles paranoid, was im Land abgeht. Es ist doch egal, ob sie die Maultaschen aus Hunger nahm oder weil sie irgendwie nicht einsehen wollte, warum etwas, das noch sehr gut als Nahrung für Menschen taugt, in den Müll geworfen werden sollte. Und: Ja, auch in Altenheimen gibt es unsinnige Vorschriften. Das hängt, so mein Eindruck, auch damit zusammen, dass man bloß nichts falsch machen möchte, um bei einer Kontrolle - und die finden inzwischen sehr häufig statt - nicht abgemahnt zu werden als Einrichtung.
Mein Mann und ich wollten anlässlich des Weihnachtsfestes im vergangenen Jahr einen Geldbetrag für die Kaffeekasse der Mitarbeiter des Altenheims hinterlegen, in dem meine Schwiegermutter ist. Wurde uns nicht gestattet mit dem Hinweis, dass das verboten wäre. Alles wird uns kaputt gemacht und auf der Strecke bleiben Gemütlichkeit, Unbefangenheit, Spontaneität. Das führt in ein immer kälteres, nur noch organisiertes Leben.
"Die Dame hat sich nicht gerächt sie hatte Hunger weil der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und ihr keine Möglichkeit gegeben hat für ihr leibliches Wohl zu sorgen. Ein Pfandautomat für Getränke und ein paar Brötchen hätte er wohl auch noch von mir aus mit einer Kasse hinstellen können. Aber zu erwarten dass ein Arbeitnehmer der für die Zeit der Schulung wohl nicht bezahlt wird dann auch noch hungrig dort hingeht ist zuviel verlangt und Maultaschen die ansonsten in den Müll gewandert wären sind kein Kündigungsgrund. Da sollte eher der Arbeitgeber wegen Vernachlässigung seiner Pflicht in dem Fall für das Wohl des ihm Untergebenen zu sorgen drangenommen werden."
Faszinierend was Sie alles wissen.
Allerdings deckt sich das nicht mit dem in der Urteilsbegründung http://www.suedkurier.de/storage/med/lokales/konstanz/1167891_Maultaschen-Fall_Schriftliches_Urteil.pdf?fCMS=c6253bd392e5037f71316b49db336d3f beschriebenen Sachverhalt - da ist die Rede von zur Verfügung gestellter Personalverpflegung (nicht umsonst, aber durch Arbeitgeberzuschuss kostenreduziert).
Ich gehe mal davon aus dass Ihre anderen Schilderungen wie "die Zeit der Schulung wohl nicht bezahlt wird" ebenso frei phantasiert sind?
Bitte nicht falsch verstehen: ich persönlich finde auch dass eine Abmahnung gereicht hätte, aber ich weiss ja auch nicht was (von beiden Seiten, AG und AN!) sonst noch so vorgefallen war in der Vergangenheit. Den Sachverhalt aber völlig von den Fakten abweichend so hinzudrehen, dass am Ende eine arme, ausgebeutete, hungernde Arbeitnehmerin übrigbleibt die zu Mundraub praktisch gezwungen war, das finde ich nicht in Ordnung.
Kündigung
BAG- Präsidentin, Frau Ingrid Schmidt wir hiermit fristlos gekündigt.
Begründung: Mit Ihren Äußerungen in der SZ vom 29.12.2009 hat sie das Vertrauensverhältnis mit ihrem Arbeitgeber, dem Volk, irreparabel zerstört. Ihre Ausführungen stimmen nicht mit der Im Namen des Volkes vorherrschenden Meinung überein.
Sie tragen außerdem zu einer erheblichen Störung des sozialen Frieden und zu einer Gefährdung der inneren Sicherheit durch eventuelle Unruhen bei.
Deshalb ist eine Weiterbeschäftigung bei dem jetzigen Arbeitgeber, dem Volk, nicht möglich.
Übrigens wurde in diesem Jahr schon mal einer Frau Schmidt erfolgreich gekündigt.
Ich hoffe, die SZ und andere Medien bleiben an dem Thema dran. Sonst wird es wie immer: Man kann mal 1-2 Tage über das Ventil Internet Dampf ablassen und an ist die ganze Geschichte vergessen.
Nein Frau Schmidt? Wollen Sie und Ihre Kollegen uns weismachen, dass es Ihnen nicht bekannt ist, dass diese Kleinigkeiten lediglich dazu dienen, unliebsame, bzw. solche Arbeitnehmer, die dem Unternehmen lediglich zu teuer geworden sind, loszuwerden? Oder glauben Sie vielleicht, dass es sich ein Arbeitgeber leisten würde, einen für ihn wertvollen Arbeitnehmer für eine verspeiste Frikadelle zu entlassen? Er würde ihn lediglich fragen, ob sie denn geschmeckt habe.
Aber darüber haben Sie nicht nachzudenken? Dann brauchen wir keine Richter, sondern Computerprogramme, die von Rechtswissenschaftlern, Soziologen und Psychologen gestaltet werden. Solche Programme urteilten dann allemal gerechter, als diese (denk)faulen und überwiegend hartherzigen kleinen Herrgötter, die ihren Beruf hauptsächlich gewählt haben, weil sie gern (ver)urteilen.
In diesem Zusammenhang von "Anstand" zu reden, ist schon frech. Im übrigen haben Richter nicht den Anstand eines Menschen zu beurteilen, sondern Recht zu sprechen. Sie, Frau Schmidt, haben sich mit Ihren Aussagen selbst disqualifiziert, sollten Sie sich als anständig bezeichnen.
Paging