Strafverfahren gegen Uli Hoeneß:Jetzt kann gedealt werden

Angeklagt, ab März vor Gericht: Uli Hoeneß. (Foto: Matthias Schrader/dpa)

Die Lage von Uli Hoeneß ist schlecht, die Zulassung des Strafverfahrens gegen den Bayern-Präsidenten hat sie aber nicht verschlimmert. Gerade im Hauptverfahren werden gerne Deals ausgehandelt. Das aber setzt wohl eine gewisse Einsicht des Bayern-Präsidenten voraus.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Uli Hoeneß steht noch nicht mit einem Fuß im Gefängnis. Er steht aber mit zwei Füßen vor dem Gerichtssaal: Das Gericht hat die Anklage zugelassen, das Hauptverfahren beginnt. Damit verschlechtert sich die Lage von Hoeneß noch nicht entscheidend. Die Zulassung war ja zu erwarten. Sie hat die Lage von Hoeneß nicht schlimmer gemacht; diese Lage ist aber schlimm genug.

Es geht um Steuerhinterziehung in einer Dimension, bei der man dem Gefängnis gegebenenfalls schwer entkommt. Gegebenenfalls: Das bezieht sich auf die rechtliche Bewertung der Selbstanzeige; sie ist der Dreh- und Angelpunkt für sein Schicksal. War die Selbstanzeige rechtzeitig, also strafbefreiend, ist Hoeneß aus dem Schneider.

Uli Hoeneß
:Weltmeister, Anpacker, Steuerhinterzieher

Erst war Uli Hoeneß ein begnadeter Fußballer, später wurde er zum Gesicht des FC Bayern. Er war im Gefängnis, kam wieder - und hört nun als Präsident auf. Seine Karriere in Bildern.

War sie nicht rechtzeitig, ist der Knast offen. Das Gericht hat nun die Anklage nicht deswegen zugelassen, weil sie sich der Staatsanwaltschaft voll und ganz anschließt, sondern weil die Frage der Bewertung der Selbstanzeige nicht im Zwischenverfahren beantwortet werden soll.

Hauptfragen werden im Hauptverfahren geklärt. Und einen Deal (zwei Jahre mit Bewährung plus exorbitant hohe Geldzahlung) kann man auch erst im Hauptverfahren aushandeln.

Man kann also die Zulassung der Anklage auch so sehen: Jetzt darf gedealt werden.

"Verständigung" heißt das im Gesetz. Sie setzt wohl die Einsicht bei Hoeneß voraus, dass er sich vom Aufsichtsratsvorsitz des FC Bayern zurückziehen sollte.

© SZ vom 05.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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