Urlaub in Tunesien:Absagen oder umbuchen?

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Ostern auf Djerba oder Sommerferien am Golf von Hammamet: Wer solche Reisepläne hat, fragt sich nach den schweren Unruhen in Tunesien, was jetzt aus seiner Buchung wird.

Nach den schweren Unruhen in Tunesien raten die deutschen Reiseveranstalter den Oster- und Sommergästen zum Abwarten. Urlauber mit Buchungen für diese Zeit sollten "Ruhe bewahren", sagte Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin: "Was Ostern ist, weiß noch keiner."

Bisher lassen die Anbieter für die Ferienwochen auch keine kostenlosen Umbuchungen zu. Mit der Rewe-Pauschaltouristik und der Tui bieten nun aber zwei große Veranstalter Umbuchungen bis Mitte April an - und damit bis kurz vor Ostern. Am Wochenende hatten die Veranstalter nach DRV-Angaben insgesamt rund 8000 Urlauber aus Tunesien ausgeflogen.

Im Moment sehen die Regelungen der großen Veranstalter so aus:

Abgesagte Reisen: Die Rewe-Pauschaltouristik (ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg) sowie Marktführer Tui haben inzwischen alle Tunesien-Reisen bis einschließlich 15. Februar gestrichen. Der Last-Minute-Spezialist l'tur und Schauinsland Reisen haben bis zum 24. Januar alle Reisen abgesagt. Bei Thomas Cook mit der Hauptmarke Neckermann gilt dies bis 21. Januar, bei Alltours bis zum 23. Januar.

Umbuchungen: Bei ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg sowie der Tui können jetzt Urlauber mit Abflügen bis zum 14. April zu anderen Zielen wechseln. Einen Tag später beginnt Schleswig-Holstein als erstes Bundesland mit den Osterferien. Als alternative Zielen kämen zum Beispiel die Kanarischen Inseln, die Türkei, Ägypten und Marokko infrage, heißt es bei der Rewe-Pauschaltouristik in Köln. Die anderen Veranstalter lassen Umbuchungen in der Regel bis 31. Januar zu.

Thomas Cook will bis Mitte der Woche bekanntgeben, ob bei Neckermann und den anderen Marken des Konzerns die Fristen verlängert werden, sagte Sprecher Mathias Brandes in Oberursel (Hessen). "Im Einzelfall" werde aber schon jetzt geprüft, ob Umbuchungen zu anderen Zielen möglich seien, wenn sich Urlauber mit späteren Reiseterminen an sie wenden. Ähnlich geht Schauinsland Reisen bei seinen Kunden vor.

Geld zurück: Wegen der Unruhen vorzeitig nach Hause geflogene Touristen können unterdessen darauf hoffen, Geld für die nicht im Land verbrachten Tage zurückzubekommen. Solche Reisende müssten nur Tage bezahlen, die sie tatsächlich in Tunesien verbracht haben, erklärte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. In einer Ausnahmesituation seien Urlauber, die ihre Reise erst einen oder zwei Tage vor den Warnungen des Auswärtigen Amtes angetreten haben. In diesem Fall müsse geklärt werden, ob der Veranstalter den späteren Reiseabbruch hätte absehen können und ob er die vergebliche Anreise hätte verhindern müssen. Da der Urlauber bei so wenigen Reisetagen im Prinzip keine Erholung hatte, seien auch Fälle denkbar, in denen der Veranstalter den gesamten Reisepreis erstatten müsse, sagte Fischer-Volk.

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