Verbote und Fettnäpfchen auf Reisen:Das macht man hier nicht!

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Collage: Illutrov; Fotos: dpa (7), Getty, Reuters, Marco Einfeldt (Foto: dimitrov)

Selbst Sandburgen bauen oder Kaugummi kauen ist an manchen Orten der Welt verboten. Wo vermeintlich Banales arglosen Touristen teuer zu stehen kommt.

Von Julia Höftberger

Tattoos zeigen

Buddha bedeutet auf Sanskrit "Erwachter"; er wird als ein Wesen mit vollkommenem Geist verstanden. Ein angenehmer, unkomplizierter Reisegefährte, möchte man meinen. Vor Kurzem aber sorgte ein Buddha-Tattoo am Bein eines Spaniers in Myanmar dafür, dass der Mann festgenommen und aus der Tempelstadt Bagan verwiesen wurde. Mönche hatten das Tattoo als Religionsbeleidigung aufgefasst und die Polizei informiert. Zu offen zur Schau gestellte Zuneigung zu Buddha kommt auch in Sri Lanka nicht gut an, wo 2012 drei Franzosen im Gefängnis landeten, weil sie eine Buddha-Statue geküsst hatten.

Mohngebäck essen

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt Mohn als narkotisierende Droge, selbst die Einfuhr kleinster Mengen kann eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Bereits drei Körnchen zwischen den somit kariös anmutenden Zähnen können zum Verhängnis werden, wie ein Schweizer feststellen musste, der vor dem Abflug ein Mohngebäck verspeist hatte. Er wurde wegen Verdachts auf Drogenschmuggel festgenommen. In vielen arabischen Staaten ist darüber hinaus der Konsum von Alkoholika illegal und auch Touristen nur innerhalb der Hotelanlage gestattet.

Während des Ramadan sind in Saudi-Arabien selbst Nicht-Muslime zum Verzicht auf Nahrung, Zigaretten und sogar Kaugummis verpflichtet. In der selbsternannten Verbotshauptstadt Singapur darf man nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts Kaugummi kauen. Weiters empfiehlt es sich, seinen Abfall nicht auf die Straße zu werfen; dies kann beim ersten Mal mit bis zu 100 Euro Strafe, beim dritten Verstoß mit bis zu 650 Euro Strafe geahndet werden. Unbelehrbare können zum Müllsammeln geschickt werden. Ähnlich viel zahlt, wer auf Bahnhöfen oder in Verkehrsmitteln isst, trinkt oder raucht; das Sprühen von Graffiti wird gar mit dem Rohrstock bestraft.

Spielen und Tanzen

Drachen steigen lassen, das Rutschen auf Eis oder Schnee sowie "belästigendes" Spielen ist auf britischen Bürgersteigen untersagt. Auf der Nordseeinsel Sylt wird das Bauen von Sandburgen sowie das Graben von Löchern geahndet und kann mit bis zu 1000 Euro Bußgeld die Reisekasse belasten. Die iranische Sittenpolizei verbietet Frauen, also auch Touristinnen, das Tanzen und Singen in der Öffentlichkeit. Erst diesen Mai wurden dort auf einer Feier 30 tanzende Studenten zu Peitschenhieben verurteilt. Auch Thailands Premier drohte an, dass Touristinnen, die zu aufreizend tanzen, festgenommen werden können.

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Könige kränken

Majestätsbeleidigung wird in Thailand bisweilen schwerer als Mord bestraft. 2015 wurde gegen einen Einheimischen eine 30-jährige Haftstrafe verhängt, weil er sich auf Facebook abfällig über den König geäußert hatte. Auch Touristen sollten sich hüten, thailändische Banknoten mit dem Porträt des Königs mit Füßen zu treten oder ihre Wassergläser darauf abzustellen. Ein betrunkener Schweizer, der 2007 ein Bildnis des Königs mit Farbe besprüht hatte, wurde mit zehn Jahren Haft bestraft.

Auch hieß es lange, dass es in Großbritannien strafbar sei, Briefmarken mit dem Bildnis der Queen kopfüber aufzukleben. Tatsächlich verbietet der Treason Felony Act von 1848 die Herabwürdigung der Königsfamilie. Die inkorrekte Handhabung von Briefmarken falle jedoch nicht darunter, wie die Royal Mail vor wenigen Jahren verlautbaren ließ, um den Spekulationen endlich ein Ende zu setzen.

Nackt sein

Im Schweizer Kanton Appenzell Innerrhoden wird gegen nackte Wanderer seit 2013 eine Geldstrafe von 130 Franken verhängt, da immer mehr Unbekleidete zu Almhütten und Gipfelkreuzen unterwegs sind. In Deutschland darf man nackt radeln, schwimmen oder Auto fahren, solange man dies nicht um des sexuellen Lustgewinns willens tut und niemanden belästigt. Auf ausgewiesenen FKK-Stränden an der Ostsee oder an den französischen Küsten gehört Nacktheit hingegen zum guten Ton. Provokant wäre es dort, sich vollständig bekleidet am Kiosk anzustellen.

Sterben

"Die another day" als Devise für den Tagesausflug zur Westminster Abbey? Lange hieß es, dass Sterben dort untersagt sei, da dem Toten sonst ein kostenintensives Staatsbegräbnis zustünde. Das ist ein Gerücht. Tatsächlich meiden sollten bereits schwächelnde Touristen jedoch Longyearbyen auf der norwegischen Inselgruppe Spitzbergen, wo das Dahinscheiden seit 1950 verboten ist, da auf dem Friedhof wegen des Permafrostbodens seit 70 Jahren keine Bestattungen mehr stattfinden.

Die französische Kommune Sarpourenx ist ebenfalls kein guter Ort für die Reise ins Jenseits: Dort verbot der Bürgermeister 2008 unter Androhung schwerer Strafe das Sterben - es war wohl ein Akt symbolischen Protests gegen den Platzmangel am örtlichen Friedhof. Auch auf der japanischen Insel Itsukushima gibt es bis heute weder einen Friedhof noch ein Krankenhaus. So rät man Schwangeren und Schwerkranken davon ab, die Insel zu besuchen, auf der ein besonders wichtiger Shinto-Schrein steht.

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Heilige Berge besteigen

Lange hielt nur ein ungeschriebenes Gesetz Abenteurer vom Klettern auf dem fragilen Steinbogen Delicate Arch ab, der als Symbol des US-Bundesstaates Utah gilt. Weil es nicht ausdrücklich verboten war, wagte 2006 der Profikletterer Dean Potter in Begleitung eines Kameramannes die Begehung des Felsens. Dies führte zwar nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung, löste allerdings in der Kletterszene eine heftige Kontroverse aus, sodass Potters langjähriger Hauptsponsor ihm die Unterstützung entzog. Der betroffene Nationalpark änderte daraufhin sein Regelwerk und verbot aus Sicherheitsgründen das Besteigen aller "Arches" und "Natural Bridges".

Am Uluru, auch Ayers Rock genannt, herrscht eine widersprüchliche Situation. Für die einheimischen Aborigines ist es ihr heiliger Berg. Auf Tafeln wird darum gebeten, ihn nicht zu besteigen, während die Nationalparkverwaltung in Fels eigens Metallleitern montiert hat, damit die Menschen leichter hochkommen. Immer schon sehr ernst genommen wurde im tibetischen Hochland das Verbot, den heiligen Berg Kailash zu besteigen. Eine Ausnahmegenehmigung erhielt 1985 Reinhold Messner, der aber auf den Aufstieg verzichtete. Bisher, so heißt es, sei noch niemand auf dem Gipfel des Kailash gewesen.

Schuhe tragen

Auf Capri ist es seit 1960 verboten, mit Holzschuhen durch die Gassen der Insel zu klappern. Bei Nichtbeachtung zahlt man 50 Euro Strafe. In Griechenland verbietet man in antiken Stätten das Tragen von High Heels, um die empfindlichen Gemäuer zu schützen. Auch Flipflops sind dort ungern gesehen, denn auf dem glatten Marmor besteht Rutschgefahr.

Bücher lesen

In Nordkorea gilt zwar theoretisch Religionsfreiheit, praktisch sieht die Sache jedoch anders aus. 2012 wurde ein US-Amerikaner fünf Monate lang gefangen gehalten, weil er auf einer nordkoreanischen Toilette eine Bibel zurückgelassen hatte. Damit kam er noch glimpflich davon, denn bereits der Besitz einer Bibel kann mit der Deportation in ein Arbeitslager bestraft werden. In den Vereinigten Arabischen Emiraten führt oft schon ein Gesundheitsratgeber zu einem Einreiseverbot, in dem ein entblößter Busen zu sehen ist: Pornografie ist dort ein weit gefasster Begriff.

© SZ vom 04.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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