Interview: Katja Schnitzler

Die Klimaanlage im Zug streikt, Menschen kollabieren: Joachim Kemnitz vom Fahrgastverband Pro Bahn über die Möglichkeiten und Rechte der Passagiere.

Joachim Kemnitz, Berater und ehemaliges Vorstandsmitglied des Fahrgastverbandes Pro Bahn, über die Möglichkeiten und Rechte der Fahrgäste, wenn im Zug die Klimaanlage streikt und wie am Wochenende ein Hitzekollaps droht. Etliche Passagiere mussten sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden.

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Helfer versorgen am Samstag im Bahnhof Bielefeld Schüler, die in einem ICE wegen defekter Klimaanlage kollabiert waren. Nun ermittelt die Bundespolizei wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Bahn. (© dpa)

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sueddeutsche.de: Am Wochenende saßen Passagiere in Zügen der Deutschen Bahn fest, deren Klimaanlage ausgefallen waren. Drei ICE mussten evakuiert, etliche Menschen mit Kreislaufkollaps ins Krankenhaus gebracht werden. Was kann man tun, wenn man in einem überhitzten Zug mitfährt?

Joachim Kemnitz: Viele Menschen sind ja wegen Flüssigkeitsmangel zusammengebrochen, also sollte man sich bei Reisen im Sommer immer selbst genügend zu trinken einpacken. Zwar will die Bahn nun ihren Vorrat an nichtalkoholischen Getränken nach dem Vorfall aufstocken - aber wenn der Schaffner damit beschäftigt ist, Informationen zu beschaffen oder mit der Leitstelle spricht und nicht aufzufinden ist, sollte man selbst etwas zur Hand haben.

sueddeutsche.de: Eine Schwangere und eine Frau mit Kleinkind sollen so verzweifelt gewesen sein, dass sie versucht haben, mit dem Notfallhammer eine Fensterscheibe einzuschlagen. Das ist ihnen nicht gelungen. Wie kann das sein?

Kemnitz: Vielleicht sollte man eine aufgeregte Mutter mit einem kollabierenden Kind, die nicht ihre volle Aufmerksamkeit auf das Zertrümmern der Scheibe richten kann, nicht als Maßstab heranziehen. Ich würde sowieso nicht die Fensterscheibe zerschlagen, sondern bei Gefahr für Leib und Leben die Notbremse ziehen.

sueddeutsche.de: Was bringt das, wenn der Zug schon steht?

Kemnitz: Dann muss der Zugführer die Türen öffnen. So kommt wenigstens ein wenig Luft herein, das Kind kann man an die Tür setzen. Da muss die Deutsche Bahn auch ihre Regeln überdenken. Natürlich besteht auf freier Strecke die Gefahr, dass es bei offenen Türen zu Unfällen mit dem Gegenverkehr kommt. Aber dann müsste die Leitstelle diese Strecke eben für den Gegenverkehr sperren. Hier geht das gesundheitliche Wohl vor, auch wenn es zu Verspätungen kommt.

sueddeutsche.de: Was ist, wenn auch im Bahnhof die Türen verschlossen bleiben?

Kemnitz: Wenn hier das Aussteigen verweigert werden würde, hätte man vor Gericht wohl gute Chancen. Das wäre Freiheitsberaubung. Aber zu konkreten Fällen gibt es noch keine Rechtssprechung.

sueddeutsche.de: Haben betroffene Passagiere nach so einem Hitze-Martyrium Anspruch auf Entschädigungen, die über die normalen Leistungen hinausgehen?

Kemnitz: Normalerweise erhalten sie nach dem normalen Fahrgastrecht bei Verspätungen von einer Stunde 25 Prozent, bei zwei Stunden die Hälfte des Ticketpreises zurückerstattet - das ist in so einem Fall nicht viel. Wer gesundheitlich geschädigt wurde, müsste auch über Gerichte gehen und als Unfallopfer klagen. Zum Teil werden das aber die Krankenkassen machen, wie bei anderen Unfällen auch. Doch auch da gibt es noch keine Präzedenzfälle.

sueddeutsche.de: Bleibt das Ticket gültig, wenn Passagiere am Bahnhof aussteigen, weil sie es im Zug gesundheitlich nicht mehr aushalten?

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