Sie dachten schon, sie hätten es geschafft: 200 Flüchtlinge versuchten, mit dem Boot von Libyen nach Italien überzusetzen. Doch die Küstenwache brachte die Menschen kurzerhand zurück ins Land Gaddafis. Zu Unrecht, wie jetzt der Straßburger Gerichtshof entschieden hat. Auch auf See dürfe es keine Abschiebungen ohne Einzelfallprüfung geben - schon gar nicht in ein unsicheres Herkunftsland.
Sie hatten es fast geschafft. Kurz vor Lampedusa, der italienischen Insel zwischen Europa und Nordafrika, 30 Meilen vor dem Ziel ihrer Träume, tauchten die Schiffe der Grenzschützer auf. Die Rettung, dachten die Flüchtlinge in den drei Booten. Sie drängten auf die Schiffe, 200 Menschen, ausgetrocknet und durstig, sie lechzten nach einem besseren, sicheren Leben in Europa.
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Der Motor ihrer Gummiboote war ausgefallen, drei Tage zuvor hatten sie in Libyen abgelegt, und es hätte nicht mehr lange gedauert, bis die ersten tot über Bord geworfen worden wären. Also sprangen die Menschen auf die Schiffe der italienischen Grenzschützer, auf denen Wasser und Essen lockte.
Zehn Stunden glaubten sich die Flüchtlinge aus Somalia und Eritrea auf dem Weg nach Italien, eine ganze Nacht. Doch die Fahrt vom 6. Mai 2009 endete im Hafen von Tripolis, im damals noch von Gaddafi regierten Libyen. Die Menschen an Bord merkten das erst, als sie angekommen waren - in dem Land, das man getrost als Hölle für viele Flüchtlinge bezeichnen kann.
Es gibt Fotos von der Fahrt und der Ankunft, denn zufällig waren Journalisten des französischen Magazins Paris Match bei der Aktion an Bord. Die Bilder zeigen verzweifelte Aufschreie im Hafen von Tripolis - und einen Afrikaner, der einen italienischen Grenzschützer bekniet, sie nicht in Libyen zurückzulassen - vergebens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun festgestellt, dass diese Vorgehen Roms Unrecht war.
Aufklärung dank Journalisten
Die Straßburger Richter hatten darüber zu entscheiden, was erlaubt ist und was nicht beim Umgang mit Migranten an der EU-Außengrenze. Dürfen Bootsflüchtlinge kurzerhand in das Herkunftsland zurückgeschickt werden? Dürfen sie dem Einfluss eines Diktators wie Gaddafi ausgesetzt werden, ohne dass geprüft wird, ob sie verfolgt sind? Müssen sie die Möglichkeit erhalten, Asyl zu beantragen, auch auf hoher See?
Dass die Frage überhaupt in Straßburg gelandet ist, verdanken die Kläger besonderen Umständen. Anders als in ähnlichen Fällen konnte der italienische Flüchtlingsrat mit Hilfe des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR einen Teil der Zurückgeschickten in den libyschen Lagern aufspüren und 24 Vollmachten für Klagen einholen.
Dank der französischen Journalisten an Bord ließen sich die Vorgänge gut dokumentieren. Ergebnis: Die Flüchtlinge errangen einen Sieg, der die europäische Grenzschutzpraxis grundlegend verändern könnte.
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Vorab: Es ist gut, dass der Gerichtshof ein so klares Urteil gefällt hat, weil Italien in eklatanter Weise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Den "Experten", die jetzt nach neuen Regeln für die EU rufen, empfehle ich aber einen Blick in die Frontex-Leitlinien vom 26. April 2010 (2010/252/EU), z.B.: "1.2 Keine Person darf unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung ausgeschifft oder auf andere Weise den Behörden eines Landes überstellt werden, in dem die Gefahr der Ausweisung oder Rückführung in ein anderes Land unter Verstoß gegen diesen Grundsatz besteht. Unbeschadet der Nummer 1.1 sind die aufgegriffenen oder geretteten Personen auf geeignete Weise zu informieren, so dass sie etwaige Gründe vorbringen können, aufgrund derer sie annehmen, dass die Ausschiffung an dem vorgeschlagenen Ort gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstößt." und "1.4 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die an der Überwachungsmaßnahme beteiligten Grenzschutzbeamten im Hinblick auf die einschlägigen Bestimmungen der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts geschult werden und mit den internationalen Vorschriften über die Suche und Rettung vertraut sind." Die Italiener hatten übrigens nicht ihre Grenzschützer nach Tripolis geschickt, sondern die Afrikaner mit Kriegsschiffen dorthin gebracht. Dass auch und gerade dann die Europäische Menschenrechtskonvention gilt (weil das hoheitliches Handeln ist), hat der Gerichtshof ebenfalls klargestellt.
.... die Finger schmutzig machen:
"Allein für das Jahr 2008 berichtet Frontex von fast 6000 Flüchtlingen, die in afrikanische Länder "umgelenkt" wurden".
Deren Blut klebt auch an unseren Händen.
Interessant wäre es auch noch zu erfahren, wieviele von den Menschen, denen man die Aufnahme in Italien verwehrt hatte, im Mittelmeer in einem Jahr ertrunken sind.
Wir halten Assad für einen Barbaren?
Ihr werdet die Massen auf Dauer nicht abhalten können. Wer sich mit fremden Ländern nicht nur im Rahmen seiner alljährlichen Pauschalreise befaßt, dem ist das klar.