USA:Wie sich Trumps Gegner gegen den Einreisestopp wehren wollen

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  • Richter und Staatsanwälte argumentieren, Trumps Erlass verstoße gegen die amerikanische Verfassung.
  • Ein Paragraph im US-Bundesgesetz hingegen erlaubt es dem Präsidenten, Ausländern die Einreise zu verweigern, wenn er dies als schädlich für die Interessen der USA erachtet.
  • Ein älteres Gesetz wiederum verbietet diesbezüglich die Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund von Herkunft.

Von Deniz Aykanat

Am Samstagabend New Yorker Zeit macht Richterin Ann Donnelly US-Präsident Donald Trump einen kleinen Strich durch die Rechnung. Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hatte bei einem Bundesgericht in New York im Auftrag zweier betroffener Iraker Klage gegen Trumps Dekret eingereicht. Die "Executive Order" des Präsidenten sieht vor, dass Menschen aus dem Irak, Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Sudan für 90 Tage nicht in die USA einreisen dürfen. Das Flüchtlingsprogramm wird für 120 Tage ausgesetzt, die Einreise für syrische Flüchtlinge wird sogar auf unbestimmte Zeit gestoppt.

Bundesrichterin Ann Donnelly, die noch von Trumps Vorgänger Barack Obama als Bundesrichterin nominiert wurde, gab der Klage teilweise statt. Sie untersagte die Ausweisung von Ausländern, die seit dem Erlass des Dekrets an US-Flughäfen festgehalten werden. Den Gerichtsdokumenten zufolge verfügte Donnelly, dass keiner der Betroffenen (die ACLU geht von 100 bis 200 festgehaltenen Reisenden aus) ausgewiesen werden darf, wenn er über eine gültige Einreiseerlaubnis oder eine Green Card verfügt.

Nach New York erwägen neben Hawaii weitere US-Bundestaaten ein gerichtliches Vorgehen gegen Trumps Dekret. Die Generalstaatsanwälte von Pennsylvania, Washington und Hawaii erklärten, es werde derzeit geprüft, welche Klagen vor welchen Gerichten eingereicht werden könnten. Die US-Bundesstaaten Virginia, Massachusetts und Washington haben sich CNN zufolge dem Richterspruch angeschlossen und einstweilige Verfügungen gegen Teile des Dekrets erlassen.

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Nicht gesagt ist damit allerdings, ob die Betroffenen dann auch aus den Flughäfen und somit auf US-Boden gelassen werden, sagt Zachary Manfredi von der Yale's Worker and Immigrant Rights Advocacy Clinic, die Einwanderer und Arbeiter vertritt. Das Urteil besagt lediglich, dass die Betroffenen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden dürfen. Wie lange sie im Transit-Bereich der Flughäfen oder womöglich in Abschiebelagern festgehalten werden können, besagt der Gerichtsbeschluss nicht.

Doch mit welcher rechtlichen Grundlage kann ein US-Präsident überhaupt Dekrete erlassen? Und welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen?

Die Dekrete ermöglichen es einem US-Präsidenten, am Kongress vorbeizuregieren. Er stützt sich dabei auf den Artikel II der amerikanischen Verfassung. Darin ist zwar nicht explizit von "Executive Orders" die Rede. Jedoch ist in dem Artikel die dem Präsidenten zustehende Exekutivgewalt und sein Amt als oberster Befehlshaber der Streitkräfte festgehalten. Ihr juristischer Status ist also fraglich. Einem Gesetz kommen Dekrete freilich nicht gleich, das zeigt allein schon der Abschiebe-Stopp, den Richterin Donnelly sogleich erließ.

Seit dem ersten US-Präsidenten George Washington wurden mehr als 13 000 Dekrete unterschrieben ( hier eine Liste der "Orders" von Washington bis Obama). Der Kongress kann nicht direkt gegen sie vorgehen. Aber er kann beispielsweise ein Gesetz erlassen, dass die finanziellen Mittel für die Umsetzung eines Dekrets stoppt. Dagegen kann der Präsident sein Veto einlegen, das der Kongress wiederum mit Zweidrittelmehrheit überstimmen müsste.

Da die republikanische Partei in beiden Kammern des Kongresses die Mehrheit hat, ist Trump zwar in einer sehr viel komfortableren Situation als sein Vorgänger. Eine Mehrheit der zum Teil von seinem Regierungsstil genervten Republikaner muss er aber trotzdem erst einmal hinter sich bringen. Die einfachste Form, eine "Executive Order" zu stoppen, ist ein Wechsel im Weißen Haus. Der neue Präsident kann mit einem Handstrich die Dekrete seines Vorgängers außer Kraft setzen.

Immer wieder gibt es Anläufe im Kongress, ein Gesetz zu verabschieden, das die "Executive Orders" komplett abschafft.

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Bewegt sich Trumps Erlass im Rahmen der Gesetze?

Es gibt aber auch noch ein anderes Mittel, Dekrete zu stoppen. Die "Orders" eines US-Präsidenten müssen sich natürlich im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegen. Hier setzen die Gegner von Trumps Einreisestopp nun an. Bei seinem jüngsten Dekret ist Trump nämlich womöglich zu weit gegangen - über die Grenzen der Verfassung hinaus.

So weist Richterin Donnelly in ihrem Urteil darauf hin, dass Trumps Dekret teilweise gegen die US-Verfassung verstoßen könnte. Eine Abschiebung bestimmter Ausländer würde die in der US-Verfassung festgeschriebenen Rechte auf Rechtsstaatlichkeit und gleichen Schutz aller verletzen. "Wir gehen davon aus, dass der Präsidialerlass gegen die Verfassung verstößt", sagte auch der Generalstaatsanwalt von Hawaii, Douglas Chin.

Wer mit Blick auf die Verfassung argumentiert, dass eine Diskriminierung wegen Religionszugehörigkeit vorliege, könnte juristisch aber in die Bredouille kommen, schreibt der amerikanische Jura-Professor Jonathan Turley auf seinem Blog. In dem Dekret sei nicht explizit die Rede davon, Muslime auszuschließen, auch wenn effektiv natürlich vor allem Muslime betroffen sind. Problematisch könnte in dieser Hinsicht hingegen Trumps Aussage sein, dass er Christen aus den sieben Ländern eine Vorzugsbehandlung angedeihen lassen wolle.

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Trump hingegen beruft sich in seinem Dekret auf § 1182 (f) im 8. Titel des United States Code (also des US-Bundesrechts), das sich mit Ausländergesetzen und Nationalität befasst. Und das womöglich zu Recht. Darin heißt es: "Wenn der Präsident der Meinung ist, dass die Einreise von Ausländern oder einer Gruppe von Ausländern in die Vereinigten Staaten schädlich für die Interessen der Vereinigten Staaten wäre, kann er per Proklamation die Einreise von Ausländern oder einer Gruppe von Ausländern (die als Einwanderer oder als Nicht-Einwanderer einreisen) für die Dauer, die ihm notwendig erscheint, aussetzen oder Einreisebeschränkungen einführen, die er für angemessen hält."

Die New York Times zitiert in einer Analyse des Trumpschen Erlass-Textes Jura-Professor Peter J. Spiro mit den Worten: "Diese Regelung verleiht dem Präsidenten umfassende Befugnis, Ausländern oder einer Gruppe von Ausländern die Einreise zu verweigern. Kein Gericht hat jemals ein Präsidenten-Dekret, das sich auf diese Regelung beruft, rückgängig gemacht."

Eine zweite ältere Gesetzesstelle steht der Regelung jedoch entgegen. In § 1152 (A) heißt es: "Keine Person darf bei der Erteilung von Einwanderungsvisa wegen seiner Ethnie, seines Geschlechts, seiner Nationalität, seines Geburts- oder Wohnorts bevorzugt oder benachteiligt werden."

US-Gerichte haben den Konflikt dieser beiden Gesetze durch Rechtssprechung bislang nicht aufgelöst.

Überhaupt wurden von den 13 000 Präsidenten-Erlassen bisher nur zwei von Gerichten gekippt. Präsident Harry S. Truman wollte 1952 während des Korea-Krieges alle Stahlwerke unter Bundesrecht stellen, um Streiks zu vermeiden: nicht rechtens, urteilte der Supreme Court. Präsident Bill Clinton erließ 1995 eine "Executive Order", die es der US-Regierung verbieten sollte, Verträge mit Arbeitgebern abzuschließen, die während Streiks Ersatzkräfte für die streikenden Arbeiter einstellen. Das Dekret wurde vom Bundesberufungsgericht einkassiert.

Chaos und Unklarheit in Behörden und an Flughäfen

Wie es nun weitergeht, das weiß Trump offenbar selbst noch nicht so recht, oder mindestens lässt er die Öffentlichkeit darüber im Unklaren. Das Dekret gilt bislang für 90 beziehungsweise für Flüchtlinge für 120 Tage. Schon jetzt herrscht Chaos an den Flughäfen und in den Behörden. Trump selbst behauptet zwar demonstrativ gelassen, alles gehe "nicely" vonstatten. Doch die Realität sieht anders aus. US-Medien berichten immer wieder von neuen Fällen, in denen die Behördenmitarbeiter nicht mehr wissen, welchen Anordnungen sie denn nun Folge zu leisten haben.

Der rechtliche Graubereich, in dem sich die Dekrete bewegen, und die Zuständigkeiten von Bundesstaaten einerseits und der Regierung in Washington andererseits, machen es selbst Experten schwer, die nächsten Schritte vorauszusehen. Kann ein Bundesgericht in New York Teile eines Präsidialdekrets aushebeln? Und wenn ja, welche sind das?

Die einzelnen Bundesstaaten in den USA agieren eigentlich autonom. Sie haben jeweils eine eigene unabhängige Exekutive, Judikative und Legislative. Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, doch nur in den Bereichen die von der Verfassung als Wirkungsbereich der Bundesregierung in Washington ausgewiesen werden, wie zum Beispiel das Unterhalten einer Armee oder das Erklären eines Krieges (die enumerated powers). Diese Bereich bleiben teilweise sehr vage und ihre Umsetzung ist abhängig davon, wie sie juristisch ausgelegt werden.

Viele Bundesstaaten wie etwa Kalifornien haben jedenfalls bereits angekündigt, sich einigen Dekreten Trumps nicht zu beugen und rechtlich dagegen vorzugehen - unter Berufung auf ihre Autonomie.

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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