Schießunfall in Bundeswehrcamp:Ex-Soldat zu Bewährungsstrafe verurteilt

Lesezeit: 1 min

Aus Fahrlässigkeit hatte ein Bundeswehrsoldat in Afghanistan einen Kameraden erschossen. Nun ist er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Verteidigung kritisierte, dass die Soldaten ungenügend auf den Auslandseinsatz vorbereitet gewesen seien. Auch der Richter monierte die "extrem schwierige" Situation der jungen Bundeswehrangehörigen im Feldlager.

Gut zehn Monate nach dem tödlichen Schuss auf einen Kameraden in Afghanistan ist ein früherer Bundeswehrsoldat zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er habe die Waffe in Richtung seines Kameraden gehalten und bewusst den Abzugshebel betätigt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Giebel in Gera. Das Gericht legte dem jungen Mann fahrlässige Tötung und Ungehorsam in besonders schwerem Fall zur Last.

Ein früherer Bundeswehrsoldat, der in der afghanischen Provinz Baghlan einen Kameraden getötet hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Foto: dpa)

Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass die Pistole nicht geladen war. Er habe aber gegen die grundlegende Regel verstoßen, die Waffe nie auf einen Kameraden zu richten. "Aus seiner Sicht hatte die Waffe die Qualität eines Spielzeugs", sagte der Richter. Der Schuss, der sich im Dezember 2010 dann doch löste, tötete einen Soldaten aus Bayern.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Der Angeklagte habe grob fahrlässig und leichtfertig den sinnlosen Tod seines Kameraden verursacht. Dabei habe er genau um die Gefahr seines Spiels gewusst. "Man kann sich keinen schwereren Fall der Fahrlässigkeit denken", hatte Staatsanwalt Andreas Petzel gesagt.

Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. Sie kritisierte die Kontrollen durch Vorgesetzte sowie die Ausbildung der jungen Soldaten im Feldlager als unzureichend.

Auch ohne die Belehrung durch Vorgesetzte habe der junge Soldat aber wissen müssen, dass er seine Waffe nicht auf Kameraden richten darf, betonte Giebel: "Das ist eine Regel, die jeder Mensch als Kind lernt." Er räumte aber ein, dass die Situation der Soldaten im Feldlager extrem schwierig sei. Die Bundeswehr habe die jungen Soldaten im Zelt unter sich gelassen, ohne ihnen erfahrene Kameraden zur Seite zu stellen. Der 21-Jährige sei aus Sicht des Gerichtes "kein Rambo-Typ", sondern hatte "einen einmaligen, erschreckenden Aussetzer". "Er muss lernen, dieser bitteren Wahrheit ins Auge zu sehen."

Der Vorfall in einem Feldlager in der Unruheprovinz Baghlan hatte im vergangenen Jahr den Weihnachtsbesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überschattet.

© dapd/dpa/fran - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: