Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Vater ist Vater, unabhängig von seinem Verhalten. Das Urteil ist ein Sprengsatz für Zehntausende Familien.
Pünktlich zum Fest der Familie verkündet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil, das den Familienfrieden gefährdet. Dieses Urteil redet vom Kindeswohl, fragt aber wenig danach und schon gar nicht nach der Situation der Familie, in der das Kind lebt. Es sagt nur: Vater ist Vater, unabhängig davon, wie er sich bisher verhalten hat. Auch wenn er sich gar nicht verhalten hat, wenn er sich nie um sein Kind gekümmert hat - auch dann soll er künftig, noch nach Jahren, den Umgang mit dem Kind erzwingen können. Es wird zum Kontakt mit dem Mann gezwungen, den es nicht kennt; die Familie des Kindes wird gezwungen, das zu organisieren.
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Das Urteil ist, leider weit über den entschiedenen Fall hinaus, ein Sprengsatz für Zehntausende Familien, in denen Kinder aus früheren nichtehelichen Beziehungen aufwachsen. Es geht um die Fälle, in denen der biologische Vater von Geburt an absolut nichts mit dem Kind zu tun hatte oder zu tun haben wollte; um die Fälle, in denen er die Möglichkeit gehabt hätte, die Vaterschaft anzuerkennen, es aber nicht getan hat und die Mutter die Feststellung nicht betrieben hat; womöglich deshalb, weil sie einen neuen Partner fand, der dem Kind Vater wurde und der die Vaterschaft anerkannte. In diese Familien wirft das Gericht sein Urteil. Es erzwingt eine Beziehung, wo keine ist. Es stellt Biologie über Familienwohl; es zwingt den Gesetzgeber, das Umgangsrecht abträglich zu ändern.
Rechte entstehen (so das Bundesverfassungsgericht) nicht allein dadurch, dass ein Kind von jemand abstammt, sondern nur, wenn dafür auch Verantwortung übernommen wird. Das Straßburger Gericht sprengt diesen Zusammenhang. Es urteilt unverantwortlich. pra
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Was kann ein Kind dafür, ob es in der Ehe, ausser der Ehe oder nebenbei entstanden ist? .... NICHTS
Artikel 3 Absatz 1 / Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Absatz 2 / Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Artikel 6 Absatz 4 / jede Mutter hat den Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft
Absatz 5 / Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern
So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Das ist meiner Meinung Theorie.
Die Praxis sieht so aus:
MANN darf nur Vater sein, wenn es der Mutter und dem Vaterland RECHT ist.
Ansonsten wachsen die Kinder Vater seelen alleine auf. Daß Kinder zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern brauchen, interessiert die wenigsten der beteiligten Professionen. Die meisten unterstützen oder tollerieren den Umgangsboykott zum anderen Eltern, meisten den Vater und die Großeltern.In diesem Netz der Ungerechtigkeit können sie aber auch Mütter verfangen.
Vaterland wache auf, und gib unseren KINDERN ihr RECHT auf beide Elternteile & Großeltern.
Für die TRENNUNGSELTERN-Iitiative
Günter Mühlbauer REGENSBURG
"Wenn er sich nie um sein Kind gekümmert hat - auch dann soll er künftig, noch nach Jahren, den Umgang mit dem Kind erzwingen können."
So etwas gibt es gar nicht. Wer Jahre lang tatsächlich kein Interesse am eigenen Kind gehabt hat, wird nicht plötzlich aus einer Laune heraus den Umgang erzwingen.
Helfen Sie Ihrer Frau, die Kinder im positiven Sinn auf den Umgang mit ihrem Vater vorzubereiten. Das ist auch Ihre Aufgabe. Es wird schon.
Ich frage mich, welcher Teufel den sonst von mir sehr geschätzten Heribert Prantl zu seinem abwegigen Kommentar vom 21.12.2010 zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geritten haben mag. Es muß wohl ein Ausfluß der bigotten "deutschen Leitkultur" gewesen sein, an dem dieses Land und sein Familienrecht krankt, und an der - wie Prantl wohl meint - dennoch das Land oder vielleicht sogar die ganze Welt "genesen" soll, wie einstmals bereits am unseligen "deutschen Wesen". Die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland lange Jahre mit Hilfe einer bei der UN hinterlegten Vorbehaltserklärung nicht wirklich anwenden wollte, gewährleistet den Kindern die Kenntnis ihrer Herkunft und ihrer familiären Wurzeln, und mithin auch das Menschenrecht, zu ihren natürlichen (biologischen) Eltern eine Beziehung aufnehmen und pflegen zu können.Ebenso steht selbstverständlich allen natürlichen Eltern das Menschenrecht zu, eine Beziehung zu ihren leiblichen Kindern aufnehmen zu können. Wie krank ist demgegenüber die altgermanisch-archaische Denkweise, dass nur einem Vater, der auch bisher schon mit seinen Kindern eine Beziehung pflegte (wenn man ihn ließ, was in Deutschland ja nicht von seinem Wollen und Wünschen abhängt), das Recht zustände, auch Vaterrechte wahrnehmen zu dürfen. Wie der ehemalige französische Staatspräsident Jacques Chirac einmal zurecht anmerkte, herrscht im deutschen Familienrecht - zumindest gedanklich - noch immer das "Recht des Dschungels". Im Prinzip richtet sich Prantls Kritik doch darauf, dass jetzt in vielen deutschen Familien die auf Bigotterie gegründeten Lügengebäude einzustürzen drohen, die garnicht erst entstanden wären, wenn sich die Eltern bei der Partnerwahl, ihren Sexualbeziehungen und der Empfängnisverhütung anstelle des Lustprinzips im vorhinein Gedanken über die Auswirkungen ihres Handelns gemacht hätten ... dies wäre verantwortungsvolle Elternschaft gewesen. Es sind nicht die Straßburger Richter, die durch ihre Entscheidung jetzt deutsche Familien gefährden, es ist vielmehr die bigotte Verlogenheit der sich davon betroffen fühlenden Eltern. Wie der Straßburger Gerichtshof völlig zu recht feststellte, wäre ein offener Umgang mit den biologischen Tatsachen allen Familienangehörigen und deren Menschen-recht auf Kenntnis ihrer Abstammung dienlich. Aber das zu akzeptieren oder auch nur für möglich zu halten, scheint der bigotteriegetränkten deutschen Denkweise noch allzu fern zu ste
viel einfacher als ein junger Mann, beide ihne Gedl und zum Beispiel in der Lhre oder Studium.
Die Mutter hat nun eine gewichtige Aufgabe und erhöht ihren Status über das Kind,
der Vater hat nichr darüber eine Statuserhöhung! Die hat der nur, wenn er seine Frau materiell und auch noch ideell zufrieden stellt.
Das ist mit 20 oder 25 Jahren ohne fertigen Beruf erstmal die große Karastrophe. Kein Wunder, daß sich da mancher entzieht.
Aber die Journalisten haben ja nichts Besseres in D. zu tun, als auf junge Männer einzuhacken! Dann glauben sie, darüber Bürger zu werden oder zu sein.
Männerbashing ist die erste Journalsten- Pflicht.
Denn dieser Berufsstand denkt oberflächlich - so wie auch junge Frauen zumeist, was in der Natur der Sache liegt, weil die Männerauswahl (wer versorgt am besten?)und Aufzucht darüber besser zu machen ist. Die Schreiber könnten aber etwas mehr Tiefgang haben!
In meinem Freundes- und bekanntenkreis gibt es mehrere "Scheidungskinder", die ihren Vater kennen, und froh sind, ihn nicht sehen zu müssen.
Und diese Väter sollen ihre (jugendlichen) Kinder dann zu einem Treffen zwingen können?
Paging