Türken in Deutschland:Der folgenschwere Irrtum des türkischen Top-Spions

  • Der türkische Geheimdienst hat dem BND eine Liste mit möglichen Anhängern der Gülen-Bewegung in Deutschland vorgelegt - um Hilfe bei deren Verfolgung zu bekommen.
  • Nun könnte die Liste stattdessen als Beweismittel gegen türkische Spione in Deutschland eingesetzt werden.
  • Die türkische Regierung sieht die Anhänger des Predigers Fethullah Gülen hinter dem Putschversuch vom vergangenen Jahr.

Von Georg Mascolo, Reiko Pinkert und Ronen Steinke

Der Chef des türkischen Auslandsgeheimdiensts MİT, Hakan Fidan, 48, war mal eine Weile in Mönchengladbach stationiert, als Verbindungsoffizier zur Nato. Wenn er heute mit seinem deutschen Widerpart vom Bundesnachrichtendienst zusammensitzt, wie zuletzt im Februar in München, dann sprechen die beiden als Partner. Mit Sympathie hat das nichts zu tun. Aber man sollte es nicht übersehen bei allem, was die Deutschen derzeit gegen Fidans Chef sagen, den türkischen Präsidenten Erdoğan.

Im neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei von Februar 2017 stehen zwar klare Worte: "Die Regierung hat seit dem Putschversuch eine fast alles beherrschende nationalistische Atmosphäre geschaffen, die gleichermaßen auf Furcht, Euphorie, Propaganda und nationale Einheit setzt." Andererseits versuchen die Deutschen, den Draht zu den türkischen Sicherheitsbehörden nicht abreißen zu lassen. Man braucht sie für die Bekämpfung des sogenannten Islamischen Staats. Man ist heilfroh, dass die Türken die Grenze zu Syrien inzwischen abgeriegelt haben und kontrollieren, wer als Rückkehrer unterwegs ist. Diese Zusammenarbeit funktioniere sogar richtig gut, heißt es.

Früher, so erzählt ein deutscher Beamter, gab es bei Treffen mit der türkischen Seite stets und vehement nur die Forderung, endlich etwas gegen die PKK-Anhänger in Deutschland zu tun. Inzwischen gibt es bei jedem Treffen zwei Forderungen: Etwas gegen die PKK und die Gülen-Anhänger zu tun.

Die Deutschen haben das glatte Gegenteil getan

So auch, als jüngst der MİT-Chef Fidan und der deutsche BND-Chef Bruno Kahl zusammensaßen, während der Münchner Sicherheitskonferenz: Da übergab der türkische Dienstchef dem deutschen eine Liste mit echten und vermeintlichen Gülen-Anhängern, mehr als 300 Leute, zudem mehr als 200 Vereine, Schulen und andere Einrichtungen in Deutschland. Dass er dachte, die Deutschen würden bei deren Verfolgung auf deutschem Boden auch noch helfen, zeigt, wie sehr beide Seiten inzwischen aneinander zweifeln. Und wie dringend sie ihr Verhältnis neu justieren müssen.

Denn die Deutschen haben das glatte Gegenteil getan. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR haben sie die Liste des türkischen Geheimdienstes genutzt, um die vermeintlichen Gülen-Anhänger vor eben diesem türkischen Geheimdienst zu warnen. In Niedersachsen hat die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes für den BND diese Aufgabe übernommen, in Nordrhein-Westfalen koordiniert das Landeskriminalamt eine sogenannte Gefährdeten-Ansprache.

Spionage wird erst zur Straftat, wenn sie sich gegen deutsche Interessen richtet

Die türkische Regierung sieht in Gülen-Anhängern die Drahtzieher hinter dem gescheiterten Putsch; Erdoğans Regierung verfolgt sie als Terroristen. Die Deutschen sehen das eher als dürftig bemäntelte Repressionswelle gegen Regierungskritiker. Schon vor Monaten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz begonnen zu prüfen, ob auch AKP-nahe private Vereine in Deutschland den MİT bei dessen Spitzel-Arbeit hierzulande unterstützen.

Wenn es um die Bekämpfung von echtem, etwa islamistischem Terror geht, arbeitet der BND mit allen möglichen Regimen zusammen. Er akzeptiert grundsätzlich auch, wenn sie in Deutschland unter ihren Landsleuten spähen. Spionage wird erst dann als Straftat verfolgt, wenn sich eine "geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland" richtet, so steht es in Paragraf 99 des Strafgesetzbuchs. Das bedeutet: gegen deutsche Interessen.

Beweismittel gegen die eigenen Agenten - quasi auf dem Silbertablett

Deutsche Interessen - das umfasst aber auch die Grundrechte der friedlich hier lebenden Ausländer, so hat der Staatsschutz-Senat des Bundesgerichtshofs 2015 betont. Damals ging es um indische Geheimdienstler, die hierzulande Exil-Oppositionelle ausspähten und einschüchterten.

So wird die neue Abgrenzung vom türkischen Geheimdienst nun auch mithilfe der Strafjustiz gezogen: Der Generalbundesanwalt hat bereits im Februar Räume der türkischen Religionsbehörde Ditib in Deutschland durchsuchen lassen, der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof sah einen Spionage-Verdacht als gegeben an. Aber offenbar wurden nicht ausreichend Beweismittel gefunden. Die anschließend beantragten Haftbefehle lehnte der Richter ab.

Das könnte sich nun ändern, glauben Juristen wie Nikolaos Gazeas, der an der Uni Köln das Recht der Nachrichtendienste lehrt. Mit der Gülen-Liste habe der MİT-Chef den Deutschen neue Beweismittel gegen seine Agenten und Mittelsleute quasi auf dem Silbertablett übergeben.

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